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Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

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4. Wer die in den vorstehenden Absätzen a), b), c) und d) aufgeführten<br />

Handlungen zur Gewinnerzielung durchführt, wird mit Freiheitsentzug<br />

bestraft.<br />

Teil VI <strong>des</strong> portugiesischen Strafgesetzbuches über das Internet<br />

Straftaten, die über das Internet gegen Kinder verübt werden, werden<br />

durch Anwendung von Artikel 172 <strong>des</strong> Strafgesetzbuches geahndet.<br />

Rumänien<br />

Rumänien gehört ebenfalls zu den Staaten, in denen Straftaten in<br />

Bezug auf Kinderpornografi e, die über Computersysteme erfolgen,<br />

umfangreich behandelt und in denen bereits der Besitz solcher<br />

Kinderpornografi e unter Strafe steht.<br />

Artikel 238 <strong>des</strong> rumänischen Strafgesetzbuches<br />

Das Herstellen von kinderpornografi schem Material, mit dem Ziel,<br />

dieses über Computersysteme zu verbreiten, anzubieten oder verfügbar<br />

zu machen oder <strong>für</strong> sich oder <strong>für</strong> andere zu beziehen oder der<br />

ungesetzliche Besitz von kinderpornografi schem Material auf einem<br />

Computerspeichermedium wird mit Freiheitsstrafen von zwei bis zwölf<br />

Jahren und dem Entzug bestimmter Rechte bestraft.<br />

Straftaten betreffend die Mitwirkung eines Kin<strong>des</strong><br />

an pornografischen Darbietungen<br />

Das <strong>Übereinkommen</strong> kriminalisiert bestimmteVerhaltensweisen in Bezug<br />

auf das Organisieren pornografi scher Darbietungen, die die Mitwirkung<br />

von Kindern an sexuell expliziten Handlungen einschließen, insbesondere:<br />

die Anwerbung eines Kin<strong>des</strong> zur Mitwirkung an pornografi schen<br />

Darbietungen oder Veranlassung der Mitwirkung eines Kin<strong>des</strong> an<br />

solchen Darbietungen;<br />

Nötigung eines Kin<strong>des</strong> zur Mitwirkung an pornografischen<br />

Darbietungen, Gewinnerzielung hieraus oder sonstige Ausbeutung<br />

eines Kin<strong>des</strong> zu solchen Zwecken;<br />

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