Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
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4. Wer die in den vorstehenden Absätzen a), b), c) und d) aufgeführten<br />
Handlungen zur Gewinnerzielung durchführt, wird mit Freiheitsentzug<br />
bestraft.<br />
Teil VI <strong>des</strong> portugiesischen Strafgesetzbuches über das Internet<br />
Straftaten, die über das Internet gegen Kinder verübt werden, werden<br />
durch Anwendung von Artikel 172 <strong>des</strong> Strafgesetzbuches geahndet.<br />
Rumänien<br />
Rumänien gehört ebenfalls zu den Staaten, in denen Straftaten in<br />
Bezug auf Kinderpornografi e, die über Computersysteme erfolgen,<br />
umfangreich behandelt und in denen bereits der Besitz solcher<br />
Kinderpornografi e unter Strafe steht.<br />
Artikel 238 <strong>des</strong> rumänischen Strafgesetzbuches<br />
Das Herstellen von kinderpornografi schem Material, mit dem Ziel,<br />
dieses über Computersysteme zu verbreiten, anzubieten oder verfügbar<br />
zu machen oder <strong>für</strong> sich oder <strong>für</strong> andere zu beziehen oder der<br />
ungesetzliche Besitz von kinderpornografi schem Material auf einem<br />
Computerspeichermedium wird mit Freiheitsstrafen von zwei bis zwölf<br />
Jahren und dem Entzug bestimmter Rechte bestraft.<br />
Straftaten betreffend die Mitwirkung eines Kin<strong>des</strong><br />
an pornografischen Darbietungen<br />
Das <strong>Übereinkommen</strong> kriminalisiert bestimmteVerhaltensweisen in Bezug<br />
auf das Organisieren pornografi scher Darbietungen, die die Mitwirkung<br />
von Kindern an sexuell expliziten Handlungen einschließen, insbesondere:<br />
die Anwerbung eines Kin<strong>des</strong> zur Mitwirkung an pornografi schen<br />
Darbietungen oder Veranlassung der Mitwirkung eines Kin<strong>des</strong> an<br />
solchen Darbietungen;<br />
Nötigung eines Kin<strong>des</strong> zur Mitwirkung an pornografischen<br />
Darbietungen, Gewinnerzielung hieraus oder sonstige Ausbeutung<br />
eines Kin<strong>des</strong> zu solchen Zwecken;<br />
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