Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
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Überwachungsmechanismus handeln, und er wird nicht notwendigerweise<br />
spezifische nationale, <strong>für</strong> Kinderrechte verantwortliche Stellen<br />
einschließen. Der Ausschuss wird <strong>zum</strong> ersten Mal vom Generalsekretär<br />
<strong>des</strong> <strong>Europarats</strong> einberufen, und zwar innerhalb eines Zeitraums von einem<br />
Jahr nach Inkrafttreten <strong>des</strong> <strong>Übereinkommen</strong>s nach der 10. Ratifizierung<br />
(bis <strong>zum</strong> Dezember 2010 lagen 10 Ratifizierungen vor). Diese Bedingung<br />
wurde festgelegt, damit der Ausschuss über eine ausreichende Anzahl von<br />
Staaten verfügt, um wirksam und glaubhaft zu sein. Anschließend tritt<br />
der Ausschuss immer dann zusammen, wenn min<strong>des</strong>tens ein Drittel der<br />
Vertragsparteien oder der Generalsekretär dies beantragen/beantragt.<br />
Andere Gremien <strong>des</strong> <strong>Europarats</strong> können sich am Überwachungsmechanismus<br />
beteiligen, u.a. die Parlamentarische Versammlung,<br />
der Menschenrechtskommissar und der Europäische Ausschuss <strong>für</strong><br />
Strafrechtsfragen (CDPC) sowie eine Reihe von Ausschüssen, die kraft ihrer<br />
Zuständigkeiten einen eindeutig wertvollen Beitrag leisten könnten, wenn<br />
sie sich an der Überwachungstätigkeit beteiligten.12 Organisationen der<br />
Zivilgesellschaft, die sich <strong>für</strong> die Verhütung und Bekämpfung von sexueller<br />
Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern einsetzen, werden<br />
ebenfalls eingeladen, zur Arbeit <strong>des</strong> Ausschuss beizutragen.<br />
12. Bei diesen Ausschüssen handelt es sich um den Europäischen<br />
Ausschuss <strong>für</strong> rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ), den Europäischen<br />
Ausschuss <strong>für</strong> soziale Rechte (ECSR), den Beirat zu Jugendfragen (CCJ), den<br />
Europäischen Ausschuss <strong>für</strong> soziale Kohäsion (CDCS) und insbesondere<br />
den Lenkungsausschuss <strong>für</strong> Menschenrechte (CDDH).<br />
Aufgaben<br />
Dem Ausschuss der Vertragsparteien obliegen die folgenden drei<br />
Hauptaufgaben:<br />
die effektive Anwendung und Umsetzung <strong>des</strong> <strong>Übereinkommen</strong>s zu<br />
erleichtern;<br />
Stellungnahmen zu allen Fragen zu verfassen, die die Anwendung<br />
<strong>des</strong> <strong>Übereinkommen</strong>s berühren;<br />
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