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Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

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Überwachungsmechanismus handeln, und er wird nicht notwendigerweise<br />

spezifische nationale, <strong>für</strong> Kinderrechte verantwortliche Stellen<br />

einschließen. Der Ausschuss wird <strong>zum</strong> ersten Mal vom Generalsekretär<br />

<strong>des</strong> <strong>Europarats</strong> einberufen, und zwar innerhalb eines Zeitraums von einem<br />

Jahr nach Inkrafttreten <strong>des</strong> <strong>Übereinkommen</strong>s nach der 10. Ratifizierung<br />

(bis <strong>zum</strong> Dezember 2010 lagen 10 Ratifizierungen vor). Diese Bedingung<br />

wurde festgelegt, damit der Ausschuss über eine ausreichende Anzahl von<br />

Staaten verfügt, um wirksam und glaubhaft zu sein. Anschließend tritt<br />

der Ausschuss immer dann zusammen, wenn min<strong>des</strong>tens ein Drittel der<br />

Vertragsparteien oder der Generalsekretär dies beantragen/beantragt.<br />

Andere Gremien <strong>des</strong> <strong>Europarats</strong> können sich am Überwachungsmechanismus<br />

beteiligen, u.a. die Parlamentarische Versammlung,<br />

der Menschenrechtskommissar und der Europäische Ausschuss <strong>für</strong><br />

Strafrechtsfragen (CDPC) sowie eine Reihe von Ausschüssen, die kraft ihrer<br />

Zuständigkeiten einen eindeutig wertvollen Beitrag leisten könnten, wenn<br />

sie sich an der Überwachungstätigkeit beteiligten.12 Organisationen der<br />

Zivilgesellschaft, die sich <strong>für</strong> die Verhütung und Bekämpfung von sexueller<br />

Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern einsetzen, werden<br />

ebenfalls eingeladen, zur Arbeit <strong>des</strong> Ausschuss beizutragen.<br />

12. Bei diesen Ausschüssen handelt es sich um den Europäischen<br />

Ausschuss <strong>für</strong> rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ), den Europäischen<br />

Ausschuss <strong>für</strong> soziale Rechte (ECSR), den Beirat zu Jugendfragen (CCJ), den<br />

Europäischen Ausschuss <strong>für</strong> soziale Kohäsion (CDCS) und insbesondere<br />

den Lenkungsausschuss <strong>für</strong> Menschenrechte (CDDH).<br />

Aufgaben<br />

Dem Ausschuss der Vertragsparteien obliegen die folgenden drei<br />

Hauptaufgaben:<br />

die effektive Anwendung und Umsetzung <strong>des</strong> <strong>Übereinkommen</strong>s zu<br />

erleichtern;<br />

Stellungnahmen zu allen Fragen zu verfassen, die die Anwendung<br />

<strong>des</strong> <strong>Übereinkommen</strong>s berühren;<br />

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