Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
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Abbildung der Geschlechtsteile <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> zu vorwiegend sexuellen<br />
Zwecken. Damit fällt Material, das einen künstlerischen, medizinischen,<br />
wissenschaftlichen oder ähnlichen Wert aufweist, d.h. keinen sexuellen<br />
Zweck verfolgt, nicht in den Anwendungsbereich dieser Defi nition.<br />
Dänemark<br />
Das dänische Strafgesetzbuch legt Regeln <strong>für</strong> das Verbreiten und den<br />
Besitz von„obszönen Fotos oder Filmen“ fest.<br />
§ 235 <strong>des</strong> dänischen Strafgesetzbuches<br />
(1) Jeder, der obszöne Fotos oder Filme, andere obszöne bildliche<br />
Darstellungen oder Ähnliches von Personen unter 18 Jahre verbreitet,<br />
wird mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsentzug von maximal<br />
zwei Jahren oder, bei besonders erschwerenden Umständen, mit<br />
Freiheitsentzug von maximal sechs Jahren bestraft.<br />
Als besonders erschwerende Umstände gelten insbesondere Fälle, in<br />
denen das Leben <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> gefährdet ist, erhebliche Gewalt eingesetzt<br />
wird, die dem Kind schwere Verletzungen zufügt, oder Fälle, in denen<br />
die Verbreitung systematisch oder organisiert erfolgt.<br />
(2) Jeder, der obszöne Fotos oder Filme oder andere obszöne bildliche<br />
Darstellungen oder Ähnliches von Personen unter 18 Jahren<br />
besitzt oder gegen Bezahlung anschaut, wird mit einer Geldstrafe oder<br />
Freiheitsentzug von maximal einem Jahr bestraft.<br />
(3) Die Bestimmung in Absatz (2) schließt nicht den Besitz von obszönen<br />
Fotos einer Person ein, die das Alter von 15 Jahren erreicht hat, wenn<br />
diese Person dem Besitz zugestimmt hat.<br />
Das <strong>Übereinkommen</strong> kriminalisiert die folgenden vorsätzlichen<br />
Handlungen:<br />
das Herstellen, Anbieten,Verfügbarmachen,Verbreiten, Übermitteln<br />
oder Besitzen von Kinderpornografi e;<br />
das Beschaffen von Kinderpornografi e <strong>für</strong> sich selbst oder einen<br />
anderen;<br />
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