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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

Fazit: Im Plangebiet befindet sich ein Abgrabungsgewässer, dass augenscheinlich<br />

Grundwasseranschnitt hat bzw. auch durch die umliegenden Flächen gespeist wird.<br />

Des Weiteren befinden sich zwischen beiden Geltungsbereichen 2 Gräben an der<br />

L173, die die Straße, die Siedlungs- und angrenzenden Landwirtschaftsflächen<br />

entwässern und somit Stoffeinträge aus diesen Flächen erhalten. Da die<br />

Trophieverhältnisse vor allem durch Nährstoffe geprägt werden, kann dieses<br />

Erhaltungsziel eigentlich nur erreicht werden, wenn vor allem die landwirtschaftliche<br />

Düngung im Umfeld der Gewässer eingestellt wird, was nicht zu erwarten ist. Des<br />

Weiteren werden die Gräben 1 bis 2 mal jährlich durch den Wasser- und<br />

Bodenverband unterhalten bzw. kontinuierlich vom Landesbetrieb für Straßenwesen<br />

gemäht, so das hier von einer Wiederherstellung natürlicher Gewässer und<br />

Verlandungszonen nicht auszugehen ist. In der Neuplanung sind derartigen<br />

Gewässer- und Verlandungszonen bzw. Trophieverhältnisse nicht vorgesehen.<br />

11. Erhaltung und Wiederherstellung winterlich überfluteter, im späten Frühjahr<br />

blänkenreicher, extensiv genutzter, störungsarmer Grünlandflächen (Feucht- und<br />

Nasswiesen)<br />

Fazit: Siehe Punkte 1 bis 3. Aufgrund der angrenzenden Siedlungsflächen und der<br />

vorhandenen Versiegelungen ist die Anlage derartiger Grünlandflächen im<br />

Plangebiet nicht umsetzbar.<br />

12. Erhaltung und Wiederherstellung von ein- oder mehrjährigen Grünlandbrachen,<br />

Seggenrieden und Staudensäumen in extensiv genutzten Grünlandflächen als<br />

Brutgebiet<br />

Fazit: Im Plangebiet finden sich aufgelassenes Graslandflächen mit Anteilen von<br />

Staudenfluren. In der Neuplanung sind derartige Flächen unterhalb der PVA bzw.<br />

im Bereich der nicht überbaubaren Flächen und Grünflächen vorgesehen und<br />

können somit erhalten bzw. wiederhergestellt werden.<br />

13. Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Trophieverhältnisse in den<br />

Lebensräumen von Großtrappe, Großem Brachvogel, Kampfläufer, Heidelerche,<br />

Neuntöter und Ortolan und dem in Brandenburg vom Aussterben bedrohten<br />

Raubwürger.<br />

Fazit: Für das Plangebiet und seine Umgebung kann nach derzeitigem Kenntnisstand<br />

keine Betroffenheit der o. g. Vogelarten festgestellt werden, da bis auf den<br />

Neuntöter diese Arten im Plangebiet und der Umgebung bis 1 km nicht festgestellt<br />

wurden. Der Neuntöter wurde 1 x als Brutvogel an der östlichen Plangebietsgrenze<br />

kartiert. Der Brutplatz wird durch die geplante Baumaßnahme nicht entfernt. Ein<br />

Revier wurde im Bereich der geplanten Bauflächen nicht festgestellt. Zum<br />

geplanten Bauvorhaben besteht ein Abstand von 200 m zum Brutplatz. Das<br />

Grasland und die Gehölzstrukturen im 200 m Umkreis um den Brutplatz werden<br />

vollständig erhalten. Der Zaun an der Nordgrenze des GHHK wird auf Höhe des SO<br />

zurückgesetzt. Bei Durchführung der festgesetzten Bauzeitenregelung und<br />

Erhaltung der o. g. Grasland und Gehölzbestände um den Brutplatz, sind erhebliche<br />

Beeinträchtigungen für den Neuntöter und die anderen Arten nicht zu erwarten.<br />

In Bezug auf die Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Trophieverhältnisse<br />

wird es eine Verbesserung geben, da im Plangebiet das Aufbringen von Düngeund<br />

Pflanzenschutzmitteln verboten wird. Somit wird der Standort auf lange Sicht<br />

gesehen (>100 Jahre) aushagern, was auch Auswirkungen auf die umliegenden<br />

Gewässer hat.<br />

14. Erhaltung und Wiederherstellung der Waldbestände.<br />

Fazit: Waldflächen sind im Plangebiet und seiner unmittelbar angrenzenden Umgebung<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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