Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
Fazit: Im Plangebiet befindet sich ein Abgrabungsgewässer, dass augenscheinlich<br />
Grundwasseranschnitt hat bzw. auch durch die umliegenden Flächen gespeist wird.<br />
Des Weiteren befinden sich zwischen beiden Geltungsbereichen 2 Gräben an der<br />
L173, die die Straße, die Siedlungs- und angrenzenden Landwirtschaftsflächen<br />
entwässern und somit Stoffeinträge aus diesen Flächen erhalten. Da die<br />
Trophieverhältnisse vor allem durch Nährstoffe geprägt werden, kann dieses<br />
Erhaltungsziel eigentlich nur erreicht werden, wenn vor allem die landwirtschaftliche<br />
Düngung im Umfeld der Gewässer eingestellt wird, was nicht zu erwarten ist. Des<br />
Weiteren werden die Gräben 1 bis 2 mal jährlich durch den Wasser- und<br />
Bodenverband unterhalten bzw. kontinuierlich vom Landesbetrieb für Straßenwesen<br />
gemäht, so das hier von einer Wiederherstellung natürlicher Gewässer und<br />
Verlandungszonen nicht auszugehen ist. In der Neuplanung sind derartigen<br />
Gewässer- und Verlandungszonen bzw. Trophieverhältnisse nicht vorgesehen.<br />
11. Erhaltung und Wiederherstellung winterlich überfluteter, im späten Frühjahr<br />
blänkenreicher, extensiv genutzter, störungsarmer Grünlandflächen (Feucht- und<br />
Nasswiesen)<br />
Fazit: Siehe Punkte 1 bis 3. Aufgrund der angrenzenden Siedlungsflächen und der<br />
vorhandenen Versiegelungen ist die Anlage derartiger Grünlandflächen im<br />
Plangebiet nicht umsetzbar.<br />
12. Erhaltung und Wiederherstellung von ein- oder mehrjährigen Grünlandbrachen,<br />
Seggenrieden und Staudensäumen in extensiv genutzten Grünlandflächen als<br />
Brutgebiet<br />
Fazit: Im Plangebiet finden sich aufgelassenes Graslandflächen mit Anteilen von<br />
Staudenfluren. In der Neuplanung sind derartige Flächen unterhalb der PVA bzw.<br />
im Bereich der nicht überbaubaren Flächen und Grünflächen vorgesehen und<br />
können somit erhalten bzw. wiederhergestellt werden.<br />
13. Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Trophieverhältnisse in den<br />
Lebensräumen von Großtrappe, Großem Brachvogel, Kampfläufer, Heidelerche,<br />
Neuntöter und Ortolan und dem in Brandenburg vom Aussterben bedrohten<br />
Raubwürger.<br />
Fazit: Für das Plangebiet und seine Umgebung kann nach derzeitigem Kenntnisstand<br />
keine Betroffenheit der o. g. Vogelarten festgestellt werden, da bis auf den<br />
Neuntöter diese Arten im Plangebiet und der Umgebung bis 1 km nicht festgestellt<br />
wurden. Der Neuntöter wurde 1 x als Brutvogel an der östlichen Plangebietsgrenze<br />
kartiert. Der Brutplatz wird durch die geplante Baumaßnahme nicht entfernt. Ein<br />
Revier wurde im Bereich der geplanten Bauflächen nicht festgestellt. Zum<br />
geplanten Bauvorhaben besteht ein Abstand von 200 m zum Brutplatz. Das<br />
Grasland und die Gehölzstrukturen im 200 m Umkreis um den Brutplatz werden<br />
vollständig erhalten. Der Zaun an der Nordgrenze des GHHK wird auf Höhe des SO<br />
zurückgesetzt. Bei Durchführung der festgesetzten Bauzeitenregelung und<br />
Erhaltung der o. g. Grasland und Gehölzbestände um den Brutplatz, sind erhebliche<br />
Beeinträchtigungen für den Neuntöter und die anderen Arten nicht zu erwarten.<br />
In Bezug auf die Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Trophieverhältnisse<br />
wird es eine Verbesserung geben, da im Plangebiet das Aufbringen von Düngeund<br />
Pflanzenschutzmitteln verboten wird. Somit wird der Standort auf lange Sicht<br />
gesehen (>100 Jahre) aushagern, was auch Auswirkungen auf die umliegenden<br />
Gewässer hat.<br />
14. Erhaltung und Wiederherstellung der Waldbestände.<br />
Fazit: Waldflächen sind im Plangebiet und seiner unmittelbar angrenzenden Umgebung<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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