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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen, nicht zu erwarten.<br />

Es ist hier vielmehr von einem Gewöhnungseffekt, ähnlich bei Solaranlagen im<br />

Siedlungsbereich, auszugehen (siehe auch Untersuchungsergebnisse BfN).<br />

Beeinträchtigungen vorhandener Kulturgüter sind ebenfalls unwahrscheinlich, da diese<br />

augenscheinlich nicht im Plangebiet vorhanden sind. Es ist jedoch, wie bei jedem<br />

Bauvorhaben, mit dem Auftreten von Bodendenkmälern zu rechnen.<br />

Abschließend kann festgestellt werden, dass nach dem derzeitigem Kenntnisstand keine<br />

erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen nach Realisierung der Planung verbleiben<br />

werden, auch unter Berücksichtigung solcher Beeinträchtigungen für die Schutzgüter, für<br />

die keine konkreten Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

ableitbar sind.<br />

3.8 Nullvariante<br />

Nach der SUP-Richtlinie der EU, Art. 5 Abs. 1 sowie nach Anhang 1 b, besteht ein<br />

Handlungsgebot zur Durchführung einer so genannten Nullvariante. Die Nullvariante stellt<br />

eine Beschreibung der voraussichtlichen Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes<br />

bei Nichtdurchführung der Planung dar.<br />

Bei der vorliegenden Nullvariante wurde davon ausgegangen, dass das Plangebiet in<br />

seinem derzeitigen Zustand verbleibt.<br />

Aufgrund der vorhandenen Nutzungen ist eine Verbesserung bzw. Verschlechterung der<br />

derzeitigen Bestandsituation im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. Die<br />

Beeinträchtigungen durch den vorhandenen Straßenverkehr würden sich nicht verändern.<br />

Im Gegenteil, gerade beim Straßenverkehr ist höchstwahrscheinlich, bei Verbesserung<br />

der wirtschaftlichen Lage im Land Brandenburg, mit einem weiteren Anstieg zu rechnen,<br />

was vor allem Beeinträchtigungen in Form von Lärm und Abgasen mit sich bringt.<br />

Das würde natürlich auch bei Vorhandensein der neu geplanten Nutzungen im Plangebiet<br />

zu treffen. Doch man sieht dadurch, dass die Beeinträchtigungen im Plangebiet und<br />

seiner Umgebung eher zunehmen können.<br />

In Bezug auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft kann gesagt werden, dass bei<br />

einer Nichtbebauung diese Schutzgüter in ihrem derzeitigen Zustand verbleiben würden.<br />

In Bezug auf die Vegetation kann gesagt werden, dass im Plangebiet weiterhin die<br />

natürliche Sukzession voran schreiten würde, bis zumindest der östliche Geltungsbereich<br />

vollständig mit Gehölzen im Bereich der unversiegelten Flächen zugewachsen ist. Die<br />

Weidenutzung im westlichen Geltungsbereich würde bestehen bleiben.<br />

Bei Nichtdurchführung des geplanten Bauvorhabens wird die Entwicklung auch weiterhin<br />

durch stickstoffliebende Pflanzen und Biotope bestimmt werden, da z. B. die<br />

Aushagerungszeiträume für nährstoffreiche Böden bei mehr als 100 Jahren liegen (ZALF<br />

Müncheberg, Untersuchungen zu Aushagerungen nährstoffreicher Böden an<br />

Oderdeichen).<br />

Bei der Tierwelt kann gesagt werden, dass der Verbleib des Plangebiets in seinem<br />

derzeitigen Zustand, insofern positiv zu sehen ist, da auch weiterhin die Fläche als<br />

Lebensraum für die kartierten Tierarten bzw. potentieller Lebensraum für Tierarten, die<br />

auf derartige Biotope angewiesen sind, zur Verfügung steht.<br />

In Bezug auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch kann keine genaue Einschätzung<br />

vorgenommen da der visuelle Eindruck einer Fläche auch vom jeweiligen Betrachter<br />

abhängt. Während für manche Betrachter ein schönes Landschaftsbild bzw. Naturerleben<br />

innerhalb des Siedlungsbereiches mit der ordnungsgemäßen Bebauung, Nutzung bzw.<br />

Bewirtschaftung und Pflege der Grundstücke verbunden ist, trägt für andere Betrachter<br />

gerade der mosaikartige Wechsel von Bebauung, gepflegten Grün- und Brachflächen zu<br />

einem positiv empfundenen Landschaftserleben bei.<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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