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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

<br />

Die Fläche C wurde in die Planzeichnung übernommen.<br />

Aufgrund der fehlenden bodenrechtlichen Relevanz ist folgender Teil in den<br />

städtebaulichen Vertrag zu übernehmen: „Es besteht ein generelles Verbot<br />

des Aufbringens von synthetischem Dünger, des Einsatzes von<br />

Pflanzenschutzmitteln und des Umbruchs von Grünland.“<br />

Innerhalb der „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen“ (Fläche D), sind auf einer Fläche von 300 m² insgesamt 120<br />

Sträucher in Form eines mindestens 3 m breiten Pflanzstreifens anzupflanzen. Es<br />

besteht ein generelles Verbot des Aufbringens von synthetischem Dünger, des<br />

Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des Umbruchs von Grünland. Für die<br />

Pflanzungen sind ausschließlich Gehölze der Pflanzliste zu verwenden.<br />

Als textliche Festsetzung wurde folgender Teil übernommen: „Innerhalb der<br />

„Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen“ (Fläche D), sind auf einer Fläche von 300 m² insgesamt 120<br />

Sträucher in Form eines mindestens 3 m breiten Pflanzstreifens<br />

anzupflanzen. Für die Pflanzungen sind ausschließlich Gehölze der<br />

Pflanzliste zu verwenden.“<br />

Die Fläche D wurde in die Planzeichnung übernommen.<br />

Aufgrund der fehlenden bodenrechtlichen Relevanz ist folgender Teil in den<br />

städtebaulichen Vertrag zu übernehmen: „Es besteht ein generelles Verbot<br />

des Aufbringens von synthetischem Dünger, des Einsatzes von<br />

Pflanzenschutzmitteln und des Umbruchs von Grünland.“<br />

Die innerhalb der „Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung<br />

von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ (Fläche E) befindlichen<br />

Gehölze sind vollständig zu erhalten. Bei Abgang ist hier ein gleichwertiger Ersatz<br />

nachzupflanzen. Für die Pflanzungen sind ausschließlich Gehölze der Pflanzliste<br />

zu verwenden. Um eine Verbuschung zu vermeiden ist das Grünland in Form<br />

einer jährlichen Mahd, ab 15. August zu pflegen. Das Mähgut ist nach der Mahd<br />

zu entfernen. Es besteht ein generelles Verbot des Aufbringens von<br />

synthetischem Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />

Umbruchs von Grünland.<br />

Als textliche Festsetzung wurde folgender Teil übernommen: „Die innerhalb<br />

der „Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von<br />

Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ (Fläche E) befindlichen<br />

Gehölze sind vollständig zu erhalten. Bei Abgang ist hier ein gleichwertiger<br />

Ersatz nachzupflanzen. Für die Pflanzungen sind ausschließlich Gehölze der<br />

Pflanzliste zu verwenden. Um eine Verbuschung zu vermeiden ist das<br />

Grünland in Form einer jährlichen Mahd zu pflegen.“<br />

Die Fläche E wurde in die Planzeichnung übernommen.<br />

Aufgrund der fehlenden bodenrechtlichen Relevanz ist folgender Teil in den<br />

städtebaulichen Vertrag zu übernehmen: „Die jährlich festgeschriebene<br />

Mahd darf erst ab dem 15. August durchgeführt werden. Das Mähgut ist<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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