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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

abgeschlossenen Betriebsgeländes eines ehemalig industriell genutzten<br />

Standortes, am Siedlungsrand von Bergerdamm-Hanffabrik, einem Siedlungsteil<br />

des <strong>Nauen</strong>er OT Bergerdamm. Eine Nutzung liegt hier derzeit nicht vor. Dieser<br />

Bereich ist fast vollständig von einem 2 m hohen Zaun umgeben. Im Norden, Osten<br />

und Südosten befinden sich geschlossene Gehölzstrukturen, im Westen verläuft die<br />

L173 mit Allee und 2 Gräben sowie im Süden liegt der Siedlungsbereich von<br />

Bergerdamm-Hanffabrik, so dass hier ein geschlossene <strong>Begr</strong>enzung zur freien<br />

Landschaft existiert.<br />

Der westliche Teilbereich ist Teil eines ehemaligen Stallkomplexes, der in den<br />

vergangenen Jahren zurückgebaut wurde und derzeit als Weide- und<br />

Verkehrsfläche genutzt wird. Im Westen und Süden dieses Bereiches bilden ein<br />

Pferdehof sowie eine Pappelbaumreihe, im Osten die L173 mit Allee und 2 Gräben,<br />

eine <strong>Begr</strong>enzung des Areals.<br />

Aufgrund der vorhandenen Strukturen und Nutzungen sowie der Nähe zu<br />

Siedlungs- und Verkehrsflächen bzw. Gehölzstrukturen, wird das Plangebiet nicht<br />

von Zug-, Rast- und Gastvogelarten als Rastgebiet genutzt.<br />

Selbst bei Rückbau der Einzäunung und Entfernung der Gehölzstrukturen, wären<br />

immer noch die Verkehrs- und Siedlungsflächen in unmittelbarer Nähe zum<br />

Plangebiet vorhanden, die einer Nutzung als Rastgebiet entgegenstehen, da z. B.<br />

Kraniche, Gänse und Kiebitze Meidungsabstände zu derartigen Strukturen<br />

einhalten, was die Kartierungen belegen.<br />

Mit der Neuplanung wird dieses Erhaltungsziel ebenfalls nicht erreicht. Es erfolgt<br />

jedoch eine Konzentration bzw. Bündelung innerhalb eines abgeschlossenen<br />

ehemals intensiv genutzten Raumes, ohne Zersiedelung der freien Landschaft.<br />

2. Erhaltung und Wiederherstellung eines für Niedermoore typischen<br />

Landschaftswasser-haushaltes mit winterlich und ganzjährig überfluteten Flächen<br />

und ganzjährig hohen Grundwasserständen insbesondere als Brutgebiet<br />

Fazit: Das Plangebiet befindet sich auf einem anthropogen vorbelasteten Standort mit<br />

lokaler großflächiger Versiegelung und landwirtschaftlichen bzw. industriellen<br />

Nutzungsstrukturen, die diesem Erhaltungsziel entgegenstehen. Aufgrund des<br />

unmittelbar angrenzenden Siedlungsbereichs ist, selbst bei Entfernung der<br />

vorgefundenen Strukturen, eine Anhebung der Grundwasserstände bzw.<br />

Überflutung von Flächen im Plangebiet nicht durchführbar und kann somit<br />

ausgeschlossen werden. Somit kann dieses Erhaltungsziel selbst ohne<br />

Durchführung der Planung nicht realisiert werden. Bei Umsetzung des<br />

Bauvorhabens werden Überflutungsflächen nicht geschaffen. Des Weiteren hat die<br />

Neuplanung keine Auswirkungen auf die Höhe der Grundwasserstände.<br />

3. Erhaltung und Wiederherstellung störungsfreier Gewässer mit niedrigem<br />

Wasserstand und Sichtschutz bietender Ufervegetation<br />

Fazit: Das Plangebiet wird im Norden vom GHHK begrenzt, der außerhalb des<br />

Plangebiets liegt. Des Weiteren verlaufen beidseitig der L173 Gräben, die die<br />

Straße und die Siedlungsflächen entwässern und zwischen beiden<br />

Geltungsbereichen N-S Richtung verlaufen. Des Weiteren befindet sich ein kleines<br />

Abgrabungsgewässer in einem Feldgehölz an der südöstlichen Grenze des<br />

östlichen Geltungsbereichs. Der GHHK, die Gräben und das Abgrabungsgewässer<br />

führen ständig Wasser. Störungen liegen hier vor allem in Form des<br />

Straßenverkehrs und des Siedlungsbereichs sowie des Flachsilos nördlich des<br />

GHHK vor. Bei Nichtdurchführung der Planung ist dieses Erhaltungsziel nur<br />

umsetzbar, wenn die Nutzung der L173 bzw. des Siedlungsbereiches eingestellt<br />

werden würde, so dass hier die Störungen unterbleiben. Des Weiteren müsste die<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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