Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
abgeschlossenen Betriebsgeländes eines ehemalig industriell genutzten<br />
Standortes, am Siedlungsrand von Bergerdamm-Hanffabrik, einem Siedlungsteil<br />
des <strong>Nauen</strong>er OT Bergerdamm. Eine Nutzung liegt hier derzeit nicht vor. Dieser<br />
Bereich ist fast vollständig von einem 2 m hohen Zaun umgeben. Im Norden, Osten<br />
und Südosten befinden sich geschlossene Gehölzstrukturen, im Westen verläuft die<br />
L173 mit Allee und 2 Gräben sowie im Süden liegt der Siedlungsbereich von<br />
Bergerdamm-Hanffabrik, so dass hier ein geschlossene <strong>Begr</strong>enzung zur freien<br />
Landschaft existiert.<br />
Der westliche Teilbereich ist Teil eines ehemaligen Stallkomplexes, der in den<br />
vergangenen Jahren zurückgebaut wurde und derzeit als Weide- und<br />
Verkehrsfläche genutzt wird. Im Westen und Süden dieses Bereiches bilden ein<br />
Pferdehof sowie eine Pappelbaumreihe, im Osten die L173 mit Allee und 2 Gräben,<br />
eine <strong>Begr</strong>enzung des Areals.<br />
Aufgrund der vorhandenen Strukturen und Nutzungen sowie der Nähe zu<br />
Siedlungs- und Verkehrsflächen bzw. Gehölzstrukturen, wird das Plangebiet nicht<br />
von Zug-, Rast- und Gastvogelarten als Rastgebiet genutzt.<br />
Selbst bei Rückbau der Einzäunung und Entfernung der Gehölzstrukturen, wären<br />
immer noch die Verkehrs- und Siedlungsflächen in unmittelbarer Nähe zum<br />
Plangebiet vorhanden, die einer Nutzung als Rastgebiet entgegenstehen, da z. B.<br />
Kraniche, Gänse und Kiebitze Meidungsabstände zu derartigen Strukturen<br />
einhalten, was die Kartierungen belegen.<br />
Mit der Neuplanung wird dieses Erhaltungsziel ebenfalls nicht erreicht. Es erfolgt<br />
jedoch eine Konzentration bzw. Bündelung innerhalb eines abgeschlossenen<br />
ehemals intensiv genutzten Raumes, ohne Zersiedelung der freien Landschaft.<br />
2. Erhaltung und Wiederherstellung eines für Niedermoore typischen<br />
Landschaftswasser-haushaltes mit winterlich und ganzjährig überfluteten Flächen<br />
und ganzjährig hohen Grundwasserständen insbesondere als Brutgebiet<br />
Fazit: Das Plangebiet befindet sich auf einem anthropogen vorbelasteten Standort mit<br />
lokaler großflächiger Versiegelung und landwirtschaftlichen bzw. industriellen<br />
Nutzungsstrukturen, die diesem Erhaltungsziel entgegenstehen. Aufgrund des<br />
unmittelbar angrenzenden Siedlungsbereichs ist, selbst bei Entfernung der<br />
vorgefundenen Strukturen, eine Anhebung der Grundwasserstände bzw.<br />
Überflutung von Flächen im Plangebiet nicht durchführbar und kann somit<br />
ausgeschlossen werden. Somit kann dieses Erhaltungsziel selbst ohne<br />
Durchführung der Planung nicht realisiert werden. Bei Umsetzung des<br />
Bauvorhabens werden Überflutungsflächen nicht geschaffen. Des Weiteren hat die<br />
Neuplanung keine Auswirkungen auf die Höhe der Grundwasserstände.<br />
3. Erhaltung und Wiederherstellung störungsfreier Gewässer mit niedrigem<br />
Wasserstand und Sichtschutz bietender Ufervegetation<br />
Fazit: Das Plangebiet wird im Norden vom GHHK begrenzt, der außerhalb des<br />
Plangebiets liegt. Des Weiteren verlaufen beidseitig der L173 Gräben, die die<br />
Straße und die Siedlungsflächen entwässern und zwischen beiden<br />
Geltungsbereichen N-S Richtung verlaufen. Des Weiteren befindet sich ein kleines<br />
Abgrabungsgewässer in einem Feldgehölz an der südöstlichen Grenze des<br />
östlichen Geltungsbereichs. Der GHHK, die Gräben und das Abgrabungsgewässer<br />
führen ständig Wasser. Störungen liegen hier vor allem in Form des<br />
Straßenverkehrs und des Siedlungsbereichs sowie des Flachsilos nördlich des<br />
GHHK vor. Bei Nichtdurchführung der Planung ist dieses Erhaltungsziel nur<br />
umsetzbar, wenn die Nutzung der L173 bzw. des Siedlungsbereiches eingestellt<br />
werden würde, so dass hier die Störungen unterbleiben. Des Weiteren müsste die<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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