Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
der Neuversiegelung und der unmittelbar angrenzenden freien Luchlandschaft, ist von<br />
einer Erweiterung der Wärmeinsel des Siedlungsbereich (anlagebedingter Konflikt) in die<br />
freie Landschaft nicht auszugehen, so dass es sich hierbei um unerhebliche<br />
Auswirkungen handelt.<br />
Eine weitere Verbesserung für alle Schutzgüter stellt die umweltschonende Gewinnung<br />
von Energie durch die Nutzung des Sonnenlichtes dar.<br />
Die Entfernung von 112 Bäumen im östlichen Geltungsbereich dürfte keine erheblichen<br />
Auswirkungen nach sich ziehen (anlagebedingter Konflikt), da auch weiterhin nördlich,<br />
westlich und östlich ein größere geschlossene Gehölzstrukturen an das Plangebiet<br />
angrenzen und die klimatischen Funktionen für den Naturhaushalt aufrecht erhalten.<br />
Zudem erfolgen für die Baumentfernungen neue Strauchanpflanzungen im Plangebiet, so<br />
dass hier nur unerhebliche Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
Schutzgut Vegetation/Tierwelt:<br />
Pflanzen und Biotope<br />
erhebliche Auswirkungen<br />
Pflanzenarten der Roten Liste des Landes Brandenburg wurden im Plangebiet nicht<br />
vorgefunden. Als geschütztes Biotop wurde ein Abgrabungsgewässer in einem<br />
Feldgehölz an der südöstlichen Grenze des östlichen Geltungsbereichs festgestellt.<br />
Durch die geplante Baumaßnahme und den Betrieb der PVA erfolgt keine<br />
Beeinträchtigung dieses nach § 32 BbgNatSchG geschützten Biotops.<br />
Ein Weiteres geschütztes Biotop liegt außerhalb des Plangebiets, zwischen den beiden<br />
Geltungsbereichen, an der L173. Hierbei handelt es sich um eine nach § 31 BbgNatSchG<br />
geschützte Allee. Durch die geplante Baumaßnahme und den Betrieb der PVA erfolgt<br />
keine Beeinträchtigung dieses geschützten Biotops.<br />
Weitere geschützte Biotope wurden nicht vorgefunden. Aufgrund der vorgefundenen<br />
Nutzungsstrukturen und der vorhandenen Vegetation ist von einer geringen bis maximal<br />
mittleren Bedeutung der Vorhabensfläche für die Pflanzenwelt auszugehen, so dass nach<br />
derzeitigem Kenntnisstand von dem geplanten Bauvorhaben keine erheblichen<br />
Auswirkungen auf die Pflanzen und Biotope ausgehen.<br />
unerhebliche Auswirkungen<br />
Um eine ausreichende Sonneneinstrahlung für die Photovoltaikanlage zu sichern, werden<br />
112 Bäume im östlichen Geltungsbereich entfernt. Für die Beseitigung dieser<br />
Gehölzstrukturen ist eine Fällgenehmigung durch die UNB des LK HVL erforderlich. Hier<br />
erfolgt eine Kompensation nach Baumschutzverordnung nach HVE. Diese<br />
Gehölzentfernungen sollen außerhalb der Vegetationsperiode, im Zeitraum 01. Oktober<br />
bis 28/29 Februar des Jahres, durchgeführt werden. Als Kompensation werden Teile des<br />
Plangebiets mit einem 3 m breiten und bis zu 3 m hohen Pflanzstreifen aus Sträuchern<br />
eingegrünt, so dass hier erhebliche Auswirkungen durch die Entfernung des vorhandenen<br />
Gehölzbestandes vermieden werden.<br />
Die der Eingriffsregelung unterliegenden Biotope im Plangebiet, die durch das geplante<br />
Bauvorhaben beseitigt werden (Biotopcode 05132, 1<strong>02</strong>72), weisen nur eine geringe bis<br />
maximal mittlere Wertigkeit auf, so dass bei eine Beseitigung nur von unerheblichen<br />
Auswirkungen auszugehen ist.<br />
Durch die Tischreihen wird Fläche des Plangebiets überschirmt (anlagebedingter<br />
Konflikt). Laut Bundesamt für Naturschutz (BfN Script 247/2009) werden aufgrund der<br />
Bewegung der Sonne auch bei fest installierten Modulen nicht alle Flächen dauerhaft und<br />
gleichmäßig beschattet. In Bezug auf die Modulfläche werden dennoch relativ große<br />
Flächen teilweise verschattet, insbesondere bei tief stehender Sonne. Die geplante<br />
Mindesthöhe der Module von 0,8 – maximal 2,7 m über GOK bedingt jedoch, dass durch<br />
Streulicht in alle Bereiche unter den Modulen ausreichend Licht für die pflanzliche<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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