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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

Der Neuntöter wurde 1 x als Brutvogel an der östlichen Plangebietsgrenze kartiert. Der<br />

Brutplatz wird durch die geplante Baumaßnahme nicht entfernt. Ein Revier wurde im<br />

Bereich der geplanten Bauflächen nicht festgestellt. Zum geplanten Bauvorhaben besteht<br />

ein Abstand von 200 m zum Brutplatz. Das Grasland und die Gehölzstrukturen im 200 m<br />

Umkreis um den Brutplatz werden vollständig erhalten. Der Zaun an der Nordgrenze des<br />

GHHK wird auf Höhe des SO zurückgesetzt. Bei Durchführung der festgesetzten<br />

Bauzeitenregelung und Erhaltung der o. g. Grasland und Gehölzbestände um den<br />

Brutplatz, sind erhebliche Beeinträchtigungen für den Neuntöter zu erwarten.<br />

Siehe auch artenschutzrechtliche Prüfung. Eine Betroffenheit für den Neuntöter durch das<br />

geplante Bauvorhaben liegt somit nicht vor.<br />

Ortolan (RLD 3, RL Bbg V, BArtSchV, EG-VSchRL)<br />

Innerhalb des Plangebiets wurde die Art nicht festgestellt. In der SPA-Ersterfassung des<br />

LUGV wurde der Ortolan 3 x in einem Umkreis von 1 km um die BGA als Brutvogel (930<br />

m und 1 km südlich, 800 m südöstlich) im Bereich von Gehölzstrukturen an<br />

Entwässerungsgräben bzw. innerhalb von Ackerflächen als Brutvogel kartiert. Laut Roter<br />

Liste des Landes Brandenburg gelten für den Ortolan Strukturveränderungen in der<br />

Bodenvegetation durch die allgemeine Eutrophierung der Landschaft und ökologische<br />

Veränderungen in den Wäldern (Monokulturen, Verminderung des Altholzanteils,<br />

Änderung der Waldbewirtschaftungsform) als Gefährdungsursachen.<br />

Durch die Neuplanung erfolgt keine der o. g. Gefährdungsursachen. Aufgrund des<br />

großen Abstandes kann eine Betroffenheit der festgestellten Ortolanbrutplätze und<br />

Reviere durch das Bauvorhaben nicht erkannt werden.<br />

Rohrdommel (RLD 2, RL Bbg 3, BArtSchV, EG-VSchRL)<br />

Innerhalb des Plangebiets und seiner angrenzenden Umgebung bis 1 km wurde keine<br />

Rohrdommel angetroffen. Eine Betroffenheit durch die Planung ist nicht erkennbar.<br />

Rohrweihe (RL Bbg 3, BArtSchV, EG-VSchRL)<br />

Innerhalb des Plangebiets und seiner angrenzenden Umgebung bis 1 km wurde keine<br />

Rohrweihe angetroffen. Eine Betroffenheit durch die Planung ist nicht erkennbar.<br />

Rothalsgans (BArtSchV, EG-VSchRL)<br />

Innerhalb des Plangebiets und seiner angrenzenden Umgebung bis 1 km wurde keine<br />

Rothalsgans angetroffen. Eine Betroffenheit durch die Planung ist nicht erkennbar.<br />

Rotmilan (RLD V, RL Bbg 3, BArtSchV, EG-VSchRL)<br />

Der Rotmilan wurde in der SPA-Ersterfassung 1,75 km südlich in einem Waldstück und 2<br />

km östlich des Plangebiets im Bereich einer Baumreihe als Brutvogel kartiert. Während<br />

der Kartierungen wurde der Rotmilan 1 x im 1 km Radius um das Plangebiet kartiert.<br />

Laut Roter Liste des Landes Brandenburg gelten als Gefährdungsursachen für den<br />

Rotmilan ökologische Veränderungen in den Wäldern (Monokulturen, Verminderung des<br />

Altholzanteils, Änderung der Waldbewirtschaftungsform) sowie Tourismus und Sport<br />

(Angeln, Wasser- und Flugsport).<br />

Ökologische Veränderungen an den Brutplätzen des Rotmilans erfolgen nicht. Des<br />

Weiteren erfolgt auch kein Abschuss, Fang und eine unmittelbare Verfolgung bzw.<br />

Beunruhigungen durch Tourismus und Sport. Siehe auch artenschutzrechtliche Prüfung.<br />

Eine Betroffenheit für den Rotmilan durch das geplante Bauvorhaben liegt somit nicht vor.<br />

Schwarzmilan (BArtSchV, EG-VSchRL)<br />

Der Schwarzmilan wurde in der SPA-Ersterfassung 1,8 km östlich und 2,2 km westlich<br />

des Plangebiets im Bereich von Baumreihen als Brutvogel kartiert. Während der<br />

Kartierungen erfolgte kein Nachweis. Laut Roter Liste des Landes Brandenburg gelten als<br />

Gefährdungsursachen für den Schwarzmilan ökologische Veränderungen in den Wäldern<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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