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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

Unterhaltung der Gräben an der L173 bzw. die Vermüllung des<br />

Abgrabungsgewässers eingestellt werden, was nicht zu erwarten ist, da es sich hier<br />

um eine Landesstraße handelt bzw. manche Menschen in Bezug auf ihre<br />

Entsorgungsstrategien unbelehrbar sind. Eine Wiederherstellung von Gewässern<br />

wäre in den beiden Teilbereichen des Plangebiets generell möglich. Hier müsste<br />

jedoch die Versiegelung vollständig entfernt werden bzw. dem stehen auch<br />

rechtliche Dinge entgegen, da es sich hier um Flächen im Eigentum Dritter handelt.<br />

Eine Störungsfreiheit wäre jedoch nicht aufgrund der o. g. Störquellen realisierbar.<br />

In der Neuplanung werden die Gräben an der L173, der GHHK und das<br />

Abgrabungsgewässer erhalten. Eine Störungsfreiheit ist hier jedoch auch weiterhin<br />

nicht gegeben. Des Weiteren wird der Zaun an der Nordgrenze des östlichen<br />

Geltungsbereichs um 50-100 m bis an das SO zurück versetzt, was eine<br />

Verbesserung im Uferbereich darstellt.<br />

4. Erhaltung und Wiederherstellung störungsfreier, weitgehend unzerschnittener, zur<br />

Rastzeit kurzrasiger Grünlandflächen im Umfeld der Vorsammel- und Schlafplätze<br />

des Kranichs<br />

Fazit: Siehe Punkt 1 oben.<br />

5. Erhaltung bzw. eines störungsarmen Luftraumes um die Linumer Teiche<br />

Fazit: Das Plangebiet liegt nicht im Bereich der Linumer Teiche.<br />

6. Erhaltung und Wiederherstellung intakter Bruch- und Feuchtwälder<br />

Fazit: Im Plangebiet und im näheren Umfeld befinden sich keine Bruch- und<br />

Feuchtwälder. Eine Wiederherstellung von Bruch- und Feuchtwäldern wäre in den<br />

beiden Teilbereichen des Plangebiets möglich. Hier müsste jedoch die Versiegelung<br />

vollständig entfernt werden bzw. dem stehen auch rechtliche Dinge entgegen, da es<br />

sich hier um Flächen im Eigentum Dritter handelt. In der Neuplanung sind keine<br />

Bruch- und Feuchtwälder vorgesehen.<br />

7. Erhaltung und Wiederherstellung störungsarmer Schlafplätze von Gänsen und<br />

Schwänen<br />

Fazit: Im Plangebiet und seinem angrenzenden Umfeld befindet sich kein störungsarmer<br />

Schlafplatz von Gänsen und Schwänen. Aufgrund der vorhandenen Strukturen<br />

innerhalb und im Umfeld des Plangebiets ist die Wiederherstellung von<br />

störungsarmen Schlafplätzen von Gänsen und Schwänen eher unwahrscheinlich.<br />

Als nächster Schlafplatz können der Kranichrast- und Schlafplatz <strong>Nauen</strong>er<br />

Rieselfelder (> 4 km) bzw. der Kranichrast- und Schlafplatz bei Berge (> 2 km)<br />

genannt werden.<br />

8. Erhaltung und Wiederherstellung strukturreicher, unverbauter, störungsarmer bis<br />

störungsfreier Gewässer und Gewässerufer<br />

Fazit: Siehe Punkt 3 oben.<br />

9. Erhaltung und Wiederherstellung ungestörter Flachwasserbereiche sowie<br />

großflächiger Verlandungszonen und Röhrichtmoore<br />

Fazit: Im Plangebiet befinden sich keine Flachwasserbereiche, Verlandungszonen und<br />

Röhrichtmoore, da derartige Gewässer und feuchte Senken fehlen und auch in der<br />

Neuplanung nicht vorgesehen sind. Aufgrund der vorhandenen bzw. ehemaligen<br />

Nutzungsstrukturen und der angrenzenden Verkehrs- und Siedlungsflächen wäre<br />

eine Störungsfreiheit bei Wiederherstellung jedoch auch bei Nichtumsetzung des<br />

geplanten Bauvorhabens nicht gegeben (siehe auch Punkte 2 und 3).<br />

10. Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Trophieverhältnisse<br />

der Gewässer und Verlandungszonen<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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