Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
Unterhaltung der Gräben an der L173 bzw. die Vermüllung des<br />
Abgrabungsgewässers eingestellt werden, was nicht zu erwarten ist, da es sich hier<br />
um eine Landesstraße handelt bzw. manche Menschen in Bezug auf ihre<br />
Entsorgungsstrategien unbelehrbar sind. Eine Wiederherstellung von Gewässern<br />
wäre in den beiden Teilbereichen des Plangebiets generell möglich. Hier müsste<br />
jedoch die Versiegelung vollständig entfernt werden bzw. dem stehen auch<br />
rechtliche Dinge entgegen, da es sich hier um Flächen im Eigentum Dritter handelt.<br />
Eine Störungsfreiheit wäre jedoch nicht aufgrund der o. g. Störquellen realisierbar.<br />
In der Neuplanung werden die Gräben an der L173, der GHHK und das<br />
Abgrabungsgewässer erhalten. Eine Störungsfreiheit ist hier jedoch auch weiterhin<br />
nicht gegeben. Des Weiteren wird der Zaun an der Nordgrenze des östlichen<br />
Geltungsbereichs um 50-100 m bis an das SO zurück versetzt, was eine<br />
Verbesserung im Uferbereich darstellt.<br />
4. Erhaltung und Wiederherstellung störungsfreier, weitgehend unzerschnittener, zur<br />
Rastzeit kurzrasiger Grünlandflächen im Umfeld der Vorsammel- und Schlafplätze<br />
des Kranichs<br />
Fazit: Siehe Punkt 1 oben.<br />
5. Erhaltung bzw. eines störungsarmen Luftraumes um die Linumer Teiche<br />
Fazit: Das Plangebiet liegt nicht im Bereich der Linumer Teiche.<br />
6. Erhaltung und Wiederherstellung intakter Bruch- und Feuchtwälder<br />
Fazit: Im Plangebiet und im näheren Umfeld befinden sich keine Bruch- und<br />
Feuchtwälder. Eine Wiederherstellung von Bruch- und Feuchtwäldern wäre in den<br />
beiden Teilbereichen des Plangebiets möglich. Hier müsste jedoch die Versiegelung<br />
vollständig entfernt werden bzw. dem stehen auch rechtliche Dinge entgegen, da es<br />
sich hier um Flächen im Eigentum Dritter handelt. In der Neuplanung sind keine<br />
Bruch- und Feuchtwälder vorgesehen.<br />
7. Erhaltung und Wiederherstellung störungsarmer Schlafplätze von Gänsen und<br />
Schwänen<br />
Fazit: Im Plangebiet und seinem angrenzenden Umfeld befindet sich kein störungsarmer<br />
Schlafplatz von Gänsen und Schwänen. Aufgrund der vorhandenen Strukturen<br />
innerhalb und im Umfeld des Plangebiets ist die Wiederherstellung von<br />
störungsarmen Schlafplätzen von Gänsen und Schwänen eher unwahrscheinlich.<br />
Als nächster Schlafplatz können der Kranichrast- und Schlafplatz <strong>Nauen</strong>er<br />
Rieselfelder (> 4 km) bzw. der Kranichrast- und Schlafplatz bei Berge (> 2 km)<br />
genannt werden.<br />
8. Erhaltung und Wiederherstellung strukturreicher, unverbauter, störungsarmer bis<br />
störungsfreier Gewässer und Gewässerufer<br />
Fazit: Siehe Punkt 3 oben.<br />
9. Erhaltung und Wiederherstellung ungestörter Flachwasserbereiche sowie<br />
großflächiger Verlandungszonen und Röhrichtmoore<br />
Fazit: Im Plangebiet befinden sich keine Flachwasserbereiche, Verlandungszonen und<br />
Röhrichtmoore, da derartige Gewässer und feuchte Senken fehlen und auch in der<br />
Neuplanung nicht vorgesehen sind. Aufgrund der vorhandenen bzw. ehemaligen<br />
Nutzungsstrukturen und der angrenzenden Verkehrs- und Siedlungsflächen wäre<br />
eine Störungsfreiheit bei Wiederherstellung jedoch auch bei Nichtumsetzung des<br />
geplanten Bauvorhabens nicht gegeben (siehe auch Punkte 2 und 3).<br />
10. Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Trophieverhältnisse<br />
der Gewässer und Verlandungszonen<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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