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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

Somit wurden durch die relevanten Zugvogelarten Kranich, Kiebitz, Bless- und Saatgans<br />

sowie Singschwan bzw. die anderen o. g. Arten auf Land eindeutig Meidungsabstände<br />

zum Siedlungsbereich von Bergerdamm-Hanffabrik und zum Plangebiet eingehalten.<br />

Direkter Bezug der Fläche der PVA zu den Äsungsflächen der Kraniche<br />

Laut Stellungnahme der UNB des Landkreises Havelland haben die östlichen Flächen der<br />

geplanten PVA einen direkten Bezug zu den Äsungsflächen der Kraniche. Hier wird<br />

angenommen, dass diese Teilflächen des Solarparks Störungen verursachen, die von den<br />

Tieren nicht toleriert werden und somit als Teilnahrungsfläche verlorengehen. Diese<br />

Annahme wurde durch die Kartierungen nicht bestätigt, da das Plangebiet nicht von<br />

Zugvögeln als Nahrungsgebiet genutzt wurde.<br />

Entwertung von Nahrungsflächen<br />

Ein weiterer Konflikt könnte entstehen, dass die PVA negativ auf die in der Umgebung<br />

befindlichen Nahrungsflächen wirkt und diese ebenfalls entwertet. Dieser Konflikt kann als<br />

unerheblich eingeschätzt werden, da aufgrund der vorhandenen Gehölzstrukturen das<br />

Plangebiet aus der Umgebung der landwirtschaftlichen Nutzflächen nur schwer bzw. gar<br />

nicht einsehbar ist. Es finden sich folgende die Sicht verdeckende Strukturen:<br />

25 m hohe dichte Pappelbaumreihe an der Nordgrenze des östlichen<br />

Geltungsbereichs und Fahrsilo (ca. bis zu 6 m Höhe mit Lagergut),<br />

14 m hohe Baumreihe mit Holundersträuchern als Unterwuchs im östlichen Teil des<br />

östlichen Geltungsbereichs (Flst. 5/1) sowie sukzessiver Gehölzjungwuchs,<br />

20-25 m hohes Feldgehölz an südöstlicher Grenze des östlichen Geltungsbereichs<br />

geschlossene Siedlungsflächen mit Gebäudehöhen von bis zu 8 m und<br />

Gehölzstrukturen über die gesamte Südseite des östlichen Geltungsbereichs,<br />

L173 mit 20 m hoher Allee über die gesamte Westseite des östlichen<br />

Geltungsbereichs, weiter westlich 6-7 m hohe Gebäude eines Pferdehofes,<br />

25 m hohe Pappelbaumreihe entlang der Westseite und Südseite des westlichen<br />

Geltungsbereichs.<br />

Bei einer geplanten Höhe der PVA von 2,7 m über GOK (Planung von Dezember 2011 bei<br />

4 m ü. GOK) und der ermitteltem Meidungsabstände dürfte die PVA somit im Bereich der<br />

umliegenden landwirtschaftlichen Nutz- bzw. Nahrungsflächen durch die hier äsenden<br />

Vogelarten nicht mehr wahrnehmbar sein. Zudem erfolgte eine Reduzierung der ehemals<br />

geplanten Größe der PVA, in dem im östlichen Geltungsbereich die PVA großflächig<br />

verringert und auf die Errichtung im westlichen Geltungsbereich grundsätzlich verzichtet<br />

wurde. Des Weiteren werden alle Gehölzstrukturen im westlichen Geltungsbereich bzw. an<br />

der Nord, Ost und Südostgrenze des östlichen Geltungsbereichs erhalten. Optische<br />

Störungen der angrenzenden Rast- und Nahrungsflächen können somit relativ sicher<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Beeinträchtigung der Freiraumansprüche beim Kranich<br />

Laut UNB Stellungnahme sind Kraniche Vögel mit hohen Freiraumansprüchen und großen<br />

Fluchtdistanzen, die an offene, gut überschaubare Landschaften gebunden sind, was auf<br />

die landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Umgebung des Plangebiets zutrifft. Das<br />

Plangebiet selbst stellt sich jedoch nicht so dar, da das Areal von den o. g. Gehölz- und<br />

Baustrukturen eingerahmt wird. Zudem befinden sich innerhalb des Plangebiets<br />

Gehölzstrukturen, die der Offenheit und Überschaubarkeit der Landschaft entgegenstehen,<br />

so dass hier keine erheblichen Beeinträchtigungen oder Auswirkungen erkennbar sind.<br />

Kollissionsgefahr bzw. Wahrnehmung der PVA als Wasserfläche<br />

Ein weiterer Konflikt besteht darin, dass nicht zu beurteilen ist, inwieweit die anfliegenden<br />

Kraniche (bzw. auch andere Vogelarten) die Spiegelung der Solarpaneele als Wasserfläche<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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