Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
Die Überschirmung versickerungsfähigen Bodens (15.282,12 m²) durch die PVA ist als<br />
unerhebliche Auswirkung einzuschätzen, da das Niederschlagswasser auf Grund der<br />
Neigung der Tische problemlos ablaufen und vor Ort großflächig versickern kann, so<br />
dass eine daraus resultierende Verringerung der Wasserversickerungsfläche und damit<br />
eine potentielle Verringerung der Grundwasserzuführung und –neubildung<br />
(anlagebedingter Konflikt) im Plangebiet nicht erkannt werden kann und somit<br />
unerhebliche Auswirkungen vorliegen.<br />
Da die nicht versiegelten bzw. befestigten Bodenschichten als durchlässig gelten, ist die<br />
Möglichkeit der Versickerung innerhalb des Plangebiets gegeben. Durch diese<br />
Bodenverhältnisse ist aber auch mit Schadstoffeinträgen zu rechnen. Dies gilt besonders<br />
für den ruhenden und fließenden Fahrzeugverkehr durch Baufahrzeuge (z. B.<br />
Reifenabrieb, Bremsbelagsstoffe, Kraftstoffe und Mineralöle) während der Baumaßnahme<br />
(anlagebedingter Konflikt).<br />
Aufgrund des hohen Gefährdungspotentials des Grundwassers gegenüber flächenhaft<br />
eindringenden Schadstoffen ist hier zwar ein potentieller Konflikt gegeben, der jedoch als<br />
gering bzw. unerheblich eingeschätzt werden kann, da bei punktuellen Leckagen, wie sie<br />
des Öfteren bei Kfz vorkommen, eine Gefährdung des Grundwassers eher gering ist, da<br />
durch den Boden Schadstoffe abgepuffert werden können und somit nicht in das<br />
Grundwasser gelangen. Verunreinigungen des Grundwassers (betriebsbedingter Konflikt)<br />
können im bestimmungsgemäßen Betrieb der neu errichteten PVA nicht auftreten, da hier<br />
keine umweltgefährdenden Stoffe eingesetzt bzw. hergestellt werden, so dass hier<br />
unerhebliche Auswirkungen vorliegen.<br />
Durch die Beibehaltung der vorhandenen aufgelassenen Graslandvegetation und deren<br />
extensiver Nutzung (einmalige jährliche Mahd), ist jedoch auch von gleichbleibenden<br />
Bedingungen für das Grundwasser auszugehen. Der vollständige Ausschluss von Düngeund<br />
Pflanzenschutzmitteln im Bereich der Vegetation unterhalb der PVA hat positive<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser.<br />
Zudem besteht auch immer noch die Möglichkeit, die Fläche des Plangebiets anderweitig<br />
zu nutzen, was sich negativ auf das Schutzgut Wasser auswirken könnte. Durch die<br />
Bebauung mit einer PVA und der extensiven Grünlandnutzung unter den PVA-Modulen,<br />
entfallen diese Probleme.<br />
Schutzgut Klima/Luft:<br />
erhebliche Auswirkungen<br />
Erhebliche Auswirkungen konnten für das Schutzgut Klima/Luft nicht festgestellt werden.<br />
unerhebliche Auswirkungen<br />
Beim geplanten Bauvorhaben handelt es sich um eine Photovoltaikanlage, die<br />
größtenteils auf vorhandener versiegelter Bodenfläche aufgebaut wird. Es werden nur<br />
1.191 m² Fläche neu vollversiegelt, die als Vegetationsstandort verlorengeht<br />
(anlagebedingter Konflikt). Die Überschirmung von Fläche (anlagebedingter Konflikt)<br />
durch die PVA-Module kann ebenfalls als unerheblich eingeschätzt werden, da bis auf die<br />
ohnehin schon vorhandene bzw. verbleibende Versiegelung unterhalb der Tische, eine<br />
klimatisch wirksame aufgelassene Graslandvegetation großflächig verbleiben wird.<br />
Hinzu kommt, dass der Standort aufgrund der großflächigen Versiegelung ohnehin schon<br />
negativ klimatisch vorbelastet ist. Somit liegen hier nur unerhebliche Auswirkungen vor.<br />
Es können jedoch Beeinträchtigungen während der Bauzeit durch Erzeugung von<br />
Emissionen (z. B. durch den Bau selbst, Verkehr während der Bauphase), in Form von<br />
baubedingten Konflikten, auftreten. Diese Auswirkungen werden als unerhebliche<br />
Konflikte eingestuft, da in der angrenzenden Umgebung ähnliche Auswirkungen<br />
entstehen (Straßenverkehr, Hausbrand).<br />
Aufgrund der Lage am Siedlungsrand von Bergerdamm-Hanffabrik, der Geringfügigkeit<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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