Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
1.2.2 Planungsziele<br />
Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes,<br />
eine verträgliche Einbindung der geplanten Bebauung in den Landschafts- und<br />
Siedlungsraum sowie ein hohes Maß an Umweltverträglichkeit erreicht werden.<br />
Unter Würdigung der Bestandssituation innerhalb und im Umfeld des Plangebietes<br />
werden mit dem Bebauungsplan folgende Entwicklungsziele angestrebt:<br />
• Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer<br />
Photovoltaik-Freiflächenanlage durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes<br />
gem. § 11 Abs. 2 BauNVO,<br />
• Reduzierung des Eingriffes in den Naturhaushalt auf das unvermeidbare Maß durch<br />
möglichst geringe Versiegelung für Verkehrs- und Bauflächen,<br />
• Ermittlung der Eingriffserheblichkeit im Sinne des Naturschutzrechtes,<br />
• Ermittlung weiterer öffentlicher Belange unter Mitwirkung der berührten Träger<br />
öffentlicher Belange und deren Berücksichtigung nach Abwägung in der Planung.<br />
1.2.3 Bisheriges Verfahren<br />
• Aufstellungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2011<br />
• Landesplanerische Abfrage vom 30.08.2012<br />
• Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer<br />
Bürgerversammlung am 08.03.2012 um 18:00 Uhr im Jugendclub in der<br />
Hertefelder Dorfstraße 26 im Ortsteil Bergerdamm der Stadt <strong>Nauen</strong><br />
• Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom<br />
20.01.2012<br />
1.3 Kartengrundlage<br />
Als Kartengrundlage für die Erstellung des Bebauungsplans dient der Amtliche Lageplan<br />
vom 17.12.2012, angefertigt durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-<br />
Ing. Andree Böger, Ulmenweg 6, 14641 <strong>Nauen</strong>.<br />
Sofern bei Baumaßnahmen Festpunkte oder Grenzmarkierungen beschädigt oder<br />
zerstört werden könnten, ist dies unverzüglich dem Kataster- und Vermessungsamt<br />
mitzuteilen.<br />
1.4 Beschreibung des Plangebietes<br />
Das insgesamt ca. 13,8 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 10/1, 10/2, 10/9,<br />
12/3, 27, 72, 73, 74 tw., 75, 79 und 81 der Flur 15 (Gemarkung Bergerdamm) und die<br />
Flurstücke 3/3 und 5/1 der Flur 16 (Gemarkung Bergerdamm). Das Plangebiet liegt am<br />
nördlichen Rand der Siedlung Hanffabrik des Ortsteils Bergerdamm der Stadt <strong>Nauen</strong>,<br />
südlich des Große-Havelländische-Hauptkanal (GHHK). Die Landesstraße 173 (L 173)<br />
durchquert im westlichen Teil das Plangebiet.<br />
Das Plangebiet erstreckt sich östlich der L 173 über das ehemalige Betriebsgelände der<br />
stillgelegten Hanffabrik (ca. 11 ha). Die Hochbauten sind inzwischen komplett<br />
zurückgebaut worden. Das Gelände stellt sich heute als Industriebrache dar. Auf dem<br />
Gelände befinden sich versiegelte Flächen. Westlich der L 173 erstreckt sich das<br />
Plangebiet über das Gelände eines ehemaligen Landwirtschaftsbetriebes (ca. 3 ha). Auf<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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