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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

Bilanz<br />

Schutzgut Wasser<br />

Art des Eingriffs/<br />

Art der Auswirkung<br />

betroffene Fläche<br />

Beschreibung der<br />

landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen<br />

A<br />

V<br />

V<br />

V<br />

V<br />

V<br />

V<br />

A<br />

A<br />

A<br />

Geltungsbereich. Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />

Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />

Umbruchs von Grünland.<br />

Verbesserung des Landschaftsbildes: Neuanpflanzung von<br />

360 Sträuchern der Sortierung 2 xv, 60-100 in den ausgewiesenen<br />

Pflanzstreifen C und D auf 900 m² Fläche im westlichen<br />

Geltungsbereich. Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />

Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />

Umbruchs von Grünland.<br />

Beeinträchtigte Bodenfunktionen werden durch Vermeidungs-,<br />

Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Die<br />

Extensivierung von Grasland bewirkt innerhalb des Plangebiets die<br />

Einstellung des Verbringens von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln<br />

sowie die Gräsernachsaat bzw. einen eventuellen Grünlandumbruch,<br />

so dass hier eine Bodenverbesserung zu erwarten ist. Durch die<br />

Neuanpflanzungen im Plangebiet erfolgt eine Auflockerung und<br />

bessere Durchlüftung des Bodens und somit eine Verbesserung der<br />

Entwicklungsbedingungen für die Bodenorganismen, was eine<br />

Bodenverbesserung zur Folge hat. Weiterhin wird durch Anpflanzung<br />

der Bodenerosion entgegengewirkt. Hinzu kommt, dass ein Großteil<br />

der Fläche des Plangebiets nicht bebaut wird und somit für den<br />

Naturhaushalt auch weiterhin zur Verfügung steht.<br />

geringfügige Überbauung von Boden als potentielle<br />

Wasserversickerungsfläche<br />

Nutzungsverringerung<br />

Beeinträchtigung der Wasserqualität<br />

Entfernung von geschützten Bäumen<br />

1.191 m² Neuversiegelung<br />

Planung an anthropogen vorbelastetem Standort in Nähe zu<br />

Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur und zu Siedlungsbereichen<br />

und somit keine Ausdehnung in die freie unzersiedelte<br />

Landschaft.<br />

Niederschlagsversickerung innerhalb des Plangebiets.<br />

Versetzung Zaun am GHHK auf Höhe SO.<br />

Einhaltung einer Bauzeitenregelung durch Bau der PVA im<br />

Zeitraum 01.März bis 15. August.<br />

Fläche mit Bindungen: Erhaltung aller vorhandenen<br />

Gehölzstrukturen in der Grünfläche E im östlichen<br />

Geltungsbereich. Einmalige Mahd der Fläche um Verbuschung zu<br />

Vermeiden, Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />

Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />

Umbruchs von Grünland.<br />

PVA Gelände: Anlage des Unterwuchses als Grasland, einmal<br />

jährliche Mahd, Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />

Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />

Umbruchs von Grünland<br />

CEF-Maßnahme Zauneidechse: Anlage von 5 Stein- und 5 Totholzhaufen<br />

in Grünfläche im östlichen Geltungsbereich,<br />

Entfernung von 101 geschützten Bäumen: Neuanpflanzung von<br />

2.560 Sträuchern der Sortierung 2 xv, 60-100 in den ausgewiesenen<br />

Pflanzstreifen A und B auf 5.500 m² Fläche im östlichen<br />

Geltungsbereich um die PVA.<br />

Neuversiegelung von 1.191 m² Bodenfläche: Extensivierung von<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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