Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
Bilanz<br />
Schutzgut Wasser<br />
Art des Eingriffs/<br />
Art der Auswirkung<br />
betroffene Fläche<br />
Beschreibung der<br />
landschaftspflegerischen<br />
Maßnahmen<br />
A<br />
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V<br />
V<br />
A<br />
A<br />
A<br />
Geltungsbereich. Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />
Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />
Umbruchs von Grünland.<br />
Verbesserung des Landschaftsbildes: Neuanpflanzung von<br />
360 Sträuchern der Sortierung 2 xv, 60-100 in den ausgewiesenen<br />
Pflanzstreifen C und D auf 900 m² Fläche im westlichen<br />
Geltungsbereich. Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />
Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />
Umbruchs von Grünland.<br />
Beeinträchtigte Bodenfunktionen werden durch Vermeidungs-,<br />
Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Die<br />
Extensivierung von Grasland bewirkt innerhalb des Plangebiets die<br />
Einstellung des Verbringens von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln<br />
sowie die Gräsernachsaat bzw. einen eventuellen Grünlandumbruch,<br />
so dass hier eine Bodenverbesserung zu erwarten ist. Durch die<br />
Neuanpflanzungen im Plangebiet erfolgt eine Auflockerung und<br />
bessere Durchlüftung des Bodens und somit eine Verbesserung der<br />
Entwicklungsbedingungen für die Bodenorganismen, was eine<br />
Bodenverbesserung zur Folge hat. Weiterhin wird durch Anpflanzung<br />
der Bodenerosion entgegengewirkt. Hinzu kommt, dass ein Großteil<br />
der Fläche des Plangebiets nicht bebaut wird und somit für den<br />
Naturhaushalt auch weiterhin zur Verfügung steht.<br />
geringfügige Überbauung von Boden als potentielle<br />
Wasserversickerungsfläche<br />
Nutzungsverringerung<br />
Beeinträchtigung der Wasserqualität<br />
Entfernung von geschützten Bäumen<br />
1.191 m² Neuversiegelung<br />
Planung an anthropogen vorbelastetem Standort in Nähe zu<br />
Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur und zu Siedlungsbereichen<br />
und somit keine Ausdehnung in die freie unzersiedelte<br />
Landschaft.<br />
Niederschlagsversickerung innerhalb des Plangebiets.<br />
Versetzung Zaun am GHHK auf Höhe SO.<br />
Einhaltung einer Bauzeitenregelung durch Bau der PVA im<br />
Zeitraum 01.März bis 15. August.<br />
Fläche mit Bindungen: Erhaltung aller vorhandenen<br />
Gehölzstrukturen in der Grünfläche E im östlichen<br />
Geltungsbereich. Einmalige Mahd der Fläche um Verbuschung zu<br />
Vermeiden, Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />
Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />
Umbruchs von Grünland.<br />
PVA Gelände: Anlage des Unterwuchses als Grasland, einmal<br />
jährliche Mahd, Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />
Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />
Umbruchs von Grünland<br />
CEF-Maßnahme Zauneidechse: Anlage von 5 Stein- und 5 Totholzhaufen<br />
in Grünfläche im östlichen Geltungsbereich,<br />
Entfernung von 101 geschützten Bäumen: Neuanpflanzung von<br />
2.560 Sträuchern der Sortierung 2 xv, 60-100 in den ausgewiesenen<br />
Pflanzstreifen A und B auf 5.500 m² Fläche im östlichen<br />
Geltungsbereich um die PVA.<br />
Neuversiegelung von 1.191 m² Bodenfläche: Extensivierung von<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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