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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

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<br />

Als textliche Festsetzung wurde folgender Teil übernommen: „Innerhalb der<br />

„Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen“ (Fläche A), sind auf einer Fläche von 2.578 m² insgesamt<br />

1.031 Sträucher in Form eines mindestens 3 m breiten Pflanzstreifens<br />

anzupflanzen. Zufahrten sind innerhalb des Pflanzstreifens bis zu einer<br />

Breite von 5 m zulässig. Für die Pflanzungen sind ausschließlich Gehölze<br />

der Pflanzliste zu verwenden.“<br />

Die Fläche A wurde in die Planzeichnung übernommen.<br />

Aufgrund der fehlenden bodenrechtlichen Relevanz ist folgender Teil in den<br />

städtebaulichen Vertrag zu übernehmen: „Es besteht ein generelles Verbot<br />

des Aufbringens von synthetischem Dünger, des Einsatzes von<br />

Pflanzenschutzmitteln und des Umbruchs von Grünland.“<br />

Innerhalb der „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen“ (Fläche B), sind auf einer Fläche von 2.922 m² insgesamt 1.169<br />

Sträucher in Form eines mindestens 5 m breiten Pflanzstreifens anzupflanzen. Es<br />

besteht ein generelles Verbot des Aufbringens von synthetischem Dünger, des<br />

Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des Umbruchs von Grünland. Für die<br />

Pflanzungen sind ausschließlich Gehölze der Pflanzliste zu verwenden.<br />

Als textliche Festsetzung wurde folgender Teil übernommen: „Innerhalb der<br />

„Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen“ (Fläche B), sind auf einer Fläche von 2.922 m² insgesamt<br />

1.169 Sträucher in Form eines mindestens 5 m breiten Pflanzstreifens<br />

anzupflanzen. Für die Pflanzungen sind ausschließlich Gehölze der<br />

Pflanzliste zu verwenden.“<br />

Die Fläche B wurde in die Planzeichnung übernommen.<br />

Aufgrund der fehlenden bodenrechtlichen Relevanz ist folgender Teil in den<br />

städtebaulichen Vertrag zu übernehmen: „Es besteht ein generelles Verbot<br />

des Aufbringens von synthetischem Dünger, des Einsatzes von<br />

Pflanzenschutzmitteln und des Umbruchs von Grünland.“<br />

Innerhalb der „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen“ (Fläche C), sind auf einer Fläche von 600 m² insgesamt 240<br />

Sträucher in Form eines mindestens 3 m breiten Pflanzstreifens anzupflanzen. Es<br />

besteht ein generelles Verbot des Aufbringens von synthetischem Dünger, des<br />

Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des Umbruchs von Grünland. Für die<br />

Pflanzungen sind ausschließlich Gehölze der Pflanzliste zu verwenden.<br />

Als textliche Festsetzung wurde folgender Teil übernommen: „Innerhalb der<br />

„Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen“ (Fläche C), sind auf einer Fläche von 600 m² insgesamt 240<br />

Sträucher in Form eines mindestens 3 m breiten Pflanzstreifens<br />

anzupflanzen. Für die Pflanzungen sind ausschließlich Gehölze der<br />

Pflanzliste zu verwenden.“<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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