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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

Bilanz<br />

A<br />

Schutzgut Mensch<br />

Art des Eingriffs/<br />

Art der<br />

Auswirkung<br />

betroffene<br />

Fläche<br />

Beschreibung<br />

der landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen<br />

V<br />

V<br />

V<br />

V<br />

V<br />

V<br />

A<br />

artenarmen Grasland auf 3.573 m² in Fläche F im westlichen<br />

Geltungsbereich. Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />

Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />

Umbruchs von Grünland.<br />

Verbesserung des Landschaftsbildes: Neuanpflanzung von<br />

360 Sträuchern der Sortierung 2 xv, 60-100 in den ausgewiesenen<br />

Pflanzstreifen C und D auf 900 m² Fläche im westlichen<br />

Geltungsbereich. Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />

Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />

Umbruchs von Grünland.<br />

Durch den Eingriff erfolgt eine Veränderung des Landschaftsbildes innerhalb<br />

des Plangebiets, das jedoch schon vor der Baumaßnahme gestört war. Durch<br />

die Aufständerung der Solartafeln hebt sich die Photovoltaikanlage von der<br />

Umgebung ab. Des Weiteren ist durch die Reflektion des Sonnenlichtes mit<br />

störenden Lichtblitzen und -blendungen zu rechnen. Von außen dürfte dies<br />

jedoch kaum wahrnehmbar sein, da das Plangebiet durch Gehlözstrukturen<br />

und Siedlungsflächen zur offenen Landschaft abgeschirmt ist. Die<br />

festgesetzten Bepflanzungen mit 2.560 Sträuchern stellen eine weitere<br />

<strong>Begr</strong>ünung dar, so dass erhebliche Beeinträchtigungen des Orts- und<br />

Landschaftsbildes vermieden werden und ein Sichtschutz zur angrenzenden<br />

Wohnbebauung entsteht, da die PVA verdeckt wird und somit nicht optisch<br />

negativ wirken kann. Des Weiteren stellt die Extensivierung von Grünland<br />

innerhalb des Plangebiets ebenfalls eine Verbesserung des Landschaftsbildes<br />

dar, da offene Böden vermieden werden und somit, zusammen mit den<br />

benachbarten vorhandenen und neu angelegten Gehölzflächen, ein Mosaik<br />

unterschiedlicher Flächennutzungen entsteht.<br />

Umnutzung, Überformung<br />

Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

eventuell Verlust der Naturnähe durch Baukörper und<br />

Baumaterialien<br />

Entfernung von geschützten Bäumen<br />

zeitlich befristeter Bau- und Verkehrslärm<br />

Gesamtgebiet<br />

Planung an anthropogen vorbelastetem Standort in Nähe zu<br />

Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur und zu Siedlungsbereichen<br />

und somit keine Ausdehnung in die freie unzersiedelte<br />

Landschaft.<br />

Niederschlagsversickerung innerhalb des Plangebiets.<br />

Versetzung Zaun am GHHK auf Höhe SO.<br />

Einhaltung einer Bauzeitenregelung durch Bau der PVA im<br />

Zeitraum 01.März bis 15. August.<br />

Fläche mit Bindungen: Erhaltung aller vorhandenen<br />

Gehölzstrukturen in der Grünfläche E im östlichen<br />

Geltungsbereich. Einmalige Mahd der Fläche um Verbuschung zu<br />

Vermeiden, Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />

Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />

Umbruchs von Grünland.<br />

PVA Gelände: Anlage des Unterwuchses als Grasland, einmal<br />

jährliche Mahd, Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />

Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />

Umbruchs von Grünland<br />

CEF-Maßnahme Zauneidechse: Anlage von 5 Stein- und 5 Totholzhaufen<br />

in Grünfläche im östlichen Geltungsbereich,<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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