Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
Die zwischenzeitlich vom Vorhabenträger favorisierte Wannenvariante wurde ebenfalls<br />
verworfen. Die PVA-Module sollten hier auf wannenförmigen Trägern liegen. Der Vorteil<br />
dieser Variante wäre eine Höhe der Oberkante von ca. 1 m über GOK, der Unterkante<br />
von ca. 0,2 m über GOK gewesen. Das hätte jedoch eine weitaus größere<br />
Neuversiegelung sowie einen erhöhten Pflegeaufwand der Vegetation nach sich gezogen<br />
(Mahd der Vegetation ca. alle 3-4 Wochen), was für die vorhandene Tierwelt mit<br />
erheblicheren Beeinträchtigungen verbunden gewesen wäre. Aus naturschutzfachlichen<br />
Gründen wurde diese Variante dann wieder verworfen.<br />
In Bezug auf die gewählte Variante der PVA, kann somit von einer optimalen Lösung<br />
ausgegangen werden.<br />
3.10 Monitoring<br />
Gemäß § 4c BauGB ist nach Abschluss des Planverfahrens eine Überwachung der<br />
erheblichen Umweltauswirkungen der Plandurchführung zu gewährleisten. Die<br />
Modalitäten und der Umfang der geplanten Überwachungsmaßnahmen werden durch die<br />
Stadt festgelegt. Im vorliegenden Planverfahren sind die Umweltauswirkungen als<br />
geringfügig einzustufen. Ein Monitoring mit den dafür erforderlichen<br />
Überwachungsmaßnahmen ist daher aus Sicht von Natur und Landschaftspflege und der<br />
Stadt nicht erforderlich.<br />
3.11 Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
Bei der Zusammenstellung der Angaben traten keine Schwierigkeiten auf. Die Daten<br />
entstammen dem Landschaftsplan der Stadt <strong>Nauen</strong>. Des Weiteren wurden eigene<br />
Bestandsaufnahmen gemäß der Forderungen von LUGV und UNB vor Ort im Umkreis<br />
von bis zu 1 km um das Plangebiet durchgeführt. Weitere Schwierigkeiten traten nicht<br />
auf.<br />
3.14 Kurze nicht technische Zusammenfassung<br />
Die Stadt unterstützt die Bemühungen eines Vorhabenträgers, auf dem Gelände der<br />
ehemaligen Hanffabrik eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Der Standort<br />
des Vorhabens wird als städtebaulich sinnvoll betrachtet, weil der brach liegende<br />
ehemalige Industriestandort (wirtschaftliche Konversionsfläche) einer<br />
siedlungsverträglichen Nachnutzung zugeführt werden soll. Städtebaulich soll hier im<br />
Rahmen der Bauleitplanung steuernd eingewirkt werden.<br />
Weil für den Standort kein Bebauungsplan vorliegt und die Zulässigkeit des Vorhabens<br />
nicht nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteile) bestimmt werden kann, ist die Aufstellung eines qualifizierten<br />
Bebauungsplans erforderlich.<br />
Das Plangebiet erstreckt sich über eine Fläche von ca. 13,76 ha, von denen 3,26 ha mit<br />
einer PVA bebaut werden sollen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage im bezeichneten Gebiet<br />
geschaffen werden. Es wird daher ein<br />
„Sondergebiet Sonnenenergie“<br />
festgesetzt. Zugleich soll die extensive Grünlandnutzung auch unterhalb der PVA zulässig<br />
sein. Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des<br />
Plangebietes, eine landschaftsverträgliche Einbindung der geplanten Bebauung in den<br />
Landschafts- und Siedlungsraum sowie ein hohes Maß an Umweltverträglichkeit erreicht<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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