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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

Eingriffsart<br />

Kompensationsbedarf<br />

Kompensation<br />

nach HVE<br />

Beseitigung von 101<br />

geschützten Bäumen<br />

2.200 Sträucher Fläche A (2.578 m²),<br />

Anpflanzung von 1.031<br />

Sträucher der Sortierung 2 xv,<br />

60-100<br />

Fläche B (2.922 m²),<br />

Anpflanzung von 1.169<br />

Sträucher der Sortierung 2 xv,<br />

60-100<br />

Kompensationsbedarf 2.200 5.500 m² (2.200 Sträuchern)<br />

Die Beseitigung von Biotopfläche (hier aufgelassenes Grasland mit Anteilen von<br />

Staudenfluren) zur Errichtung der PVA stellt keinen kompensationspflichtigen Eingriff dar,<br />

da nach dem Bau diese Vegetation wieder im Plangebiet vorhanden sein wird<br />

(Extensivgrünland bzw. Grasland- und Staudensukzession).<br />

Der Eingriff in das Schutzgut Vegetation/Tierwelt ist somit ausgeglichen.<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Erhebliche Auswirkungen konnten für das Schutzgut Landschaft, bei Umsetzung der<br />

oben schon beschriebenen Heckenanpflanzungen (2.200 Sträucher) nicht festgestellt<br />

werden. Da jedoch negative Auswirkungen nicht generell ausgeschlossen werden<br />

können, sollen zusätzlich für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Plangebiet,<br />

parallel zur L173, über die gesamte Ostseite des westlichen Geltungsbereichs, zwei 3 m<br />

breite Pflanzstreifen (Flächen C und D, Gesamtgröße 900 m²) aus Sträuchern angelegt<br />

werden.<br />

Im Pflanzstreifen C (600 m²) sind 240 Sträucher 2 xv, 60-100 und im Pflanzstreifen D<br />

(300 m²) sind 120 Sträucher 2 xv, 60-100 anzupflanzen und zu erhalten.<br />

Zusammen mit den Kompensationspflanzungen für Baumfällungen werden nunmehr in<br />

den Pflanzstreifen der beiden Geltungsbereiche 2.560 Sträucher angepflanzt.<br />

Der Eingriff in das Schutzgut Landschaft ist somit ausgeglichen.<br />

Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Erhebliche Auswirkungen konnten nach derzeitigem Kenntnisstand für das Schutzgut<br />

Kultur- und Sachgüter nicht festgestellt werden. Eine Kompensation ist nicht erforderlich.<br />

5.5 Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet<br />

Verbleibende erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind nach § 12 BbgNatSchG, §<br />

9 Abs. 1 und § 178 BauGB auszugleichen. Die Ausgleichsmaßnahmen sind innerhalb des<br />

Plangebiets durchzuführen.<br />

Bei den Gehölzpflanzungen sind alle Pflanzflächen dauerhaft zu unterhalten. Die<br />

Entwicklungspflege nach DIN 18916 zur Erzielung eines funktionsfähigen Zustandes der<br />

Anpflanzungen sollte für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren gewährleistet sein. Die<br />

Pflegemaßnahmen sind vertraglich abzusichern. Für ausgefallene Gehölze ist ein<br />

gleichwertiger Ersatz nachzupflanzen.<br />

Sind die folgenden Maßnahmen aus derzeit unbekannten Gründen nicht durchführbar,<br />

sind adäquate Flächen für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen zu benennen. Die<br />

Ausgleichsmaßnahmen sind in diesem Fall neu zu definieren.<br />

<br />

Innerhalb der „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen“ (Fläche A), sind auf einer Fläche von 2.578 m² insgesamt 1.031<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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