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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

Optische Störungen auf die umliegenden Landwirtschafts- bzw. Nahrungsflächen<br />

Optische Störungen der geplanten PVA (Höhe 2,7 m ü. GOK) auf die umliegenden<br />

Landwirtschafts- bzw. Nahrungsflächen sind nicht zu erwarten, da der geplante Bereich,<br />

in dem die PVA errichtet werden soll durch Gehölz- und Siedlungsflächen vollständig<br />

abgeschirmt wird, was sich wie folgt darstellt:<br />

25 m hohe dichte Pappelbaumreihe an der Nordgrenze des östlichen<br />

Geltungsbereichs,<br />

14 m hohe Baumreihe mit Holundersträuchern als Unterwuchs im östlichen Teil des<br />

östlichen Geltungsbereichs (Flst. 5/1) sowie sukzessiver Gehölzjungwuchs,<br />

20-25 m hohes Feldgehölz an südöstlicher Grenze des östlichen Geltungsbereichs<br />

geschlossene Siedlungsflächen mit Gebäudehöhen von bis zu 8 m und<br />

Gehölzstrukturen über die gesamte Südseite des östlichen Geltungsbereichs,<br />

L173 mit 20 m hoher Allee über die gesamte Westseite des östlichen<br />

Geltungsbereichs, weiter westlich 6-7 m hohe Gebäude eines Pferdehofes,<br />

25 m hohe Pappelbaumreihe entlang der Westseite und Südseite des westlichen<br />

Geltungsbereichs.<br />

Somit wird die geplante PVA aus den landwirtschaftlichen Nutz- bzw. Nahrungsflächen<br />

der Umgebung des Plangebiets nicht oder nur sehr stark eingeschränkt wahrnehmbar<br />

sein.<br />

Insgesamt gesehen sind erhebliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

bzw. Auswirkungen auf Mäusebussard, Rotmilan, Fisch- und Seeadler somit nicht<br />

erkennbar. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen ist<br />

nicht zu erwarten.<br />

Erhebliche baubedingte Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen sind ebenfalls nicht zu<br />

erwarten, da das Vorhaben unmittelbar an intensiv genutzte Siedlungsflächen und die<br />

L173 angrenzt. Zudem wird die Baufläche optisch durch Gehölz- und Siedlungsstrukturen<br />

zu den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen abgeschirmt.<br />

Lärmintensive Arbeiten während der Bauzeit<br />

Die PVA soll auf vorgefertigten Betonfüßen errichtet werden, d. h. die Anlage wird<br />

angeliefert und vor Ort nur montiert. Somit entfallen lärmintensive Arbeiten, wie z. B.<br />

Rammen, die Störungen in der angrenzenden und weiteren Umgebung verursachen<br />

können. Die Anlieferung der Anlagenteile wird über die L173 bzw. Siedler- und<br />

Fabrikstraße, also über vorhandene Straßen und Siedlungsflächen erfolgen, so das hier<br />

ebenfalls nicht von erheblichen Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen auszugehen ist.<br />

Die Montage und Errichtung der WKA ist ähnlich der Nutzung der angrenzenden<br />

Siedlungsflächen einzuschätzen und somit unerheblich.<br />

Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG werden somit nicht erfüllt. Eine<br />

Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG ist nicht erforderlich.<br />

Höhlen/Halbhöhlenbrüter<br />

Blaumeise, Buntspecht, Kohlmeise, Haussperling, Hausrotschwanz, Mehlschwalbe,<br />

Rauchschwalbe<br />

Bei den o. g. Vogelarten handelt es sich um Höhlen- bzw. Halbhöhlenbrüter.<br />

Im westlichen Geltungsbereich des Plangebiets wurden die Kohlmeise und der<br />

Haussperling jeweils 1 x als Brutvogel festgestellt. Beim Star bestand 1 x Brutverdacht in<br />

einer Pappel (Baum Nr. 128). Buntspecht (1 x), Star (7 x) und Haussperling (12) waren<br />

Nahrungsgäste.<br />

Des Weiteren waren Blaumeise und Kohlmeise Brutvögel in der an den westlichen<br />

Geltungsbereich angrenzenden Pappelbaumreihe.<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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