Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
Optische Störungen auf die umliegenden Landwirtschafts- bzw. Nahrungsflächen<br />
Optische Störungen der geplanten PVA (Höhe 2,7 m ü. GOK) auf die umliegenden<br />
Landwirtschafts- bzw. Nahrungsflächen sind nicht zu erwarten, da der geplante Bereich,<br />
in dem die PVA errichtet werden soll durch Gehölz- und Siedlungsflächen vollständig<br />
abgeschirmt wird, was sich wie folgt darstellt:<br />
25 m hohe dichte Pappelbaumreihe an der Nordgrenze des östlichen<br />
Geltungsbereichs,<br />
14 m hohe Baumreihe mit Holundersträuchern als Unterwuchs im östlichen Teil des<br />
östlichen Geltungsbereichs (Flst. 5/1) sowie sukzessiver Gehölzjungwuchs,<br />
20-25 m hohes Feldgehölz an südöstlicher Grenze des östlichen Geltungsbereichs<br />
geschlossene Siedlungsflächen mit Gebäudehöhen von bis zu 8 m und<br />
Gehölzstrukturen über die gesamte Südseite des östlichen Geltungsbereichs,<br />
L173 mit 20 m hoher Allee über die gesamte Westseite des östlichen<br />
Geltungsbereichs, weiter westlich 6-7 m hohe Gebäude eines Pferdehofes,<br />
25 m hohe Pappelbaumreihe entlang der Westseite und Südseite des westlichen<br />
Geltungsbereichs.<br />
Somit wird die geplante PVA aus den landwirtschaftlichen Nutz- bzw. Nahrungsflächen<br />
der Umgebung des Plangebiets nicht oder nur sehr stark eingeschränkt wahrnehmbar<br />
sein.<br />
Insgesamt gesehen sind erhebliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
bzw. Auswirkungen auf Mäusebussard, Rotmilan, Fisch- und Seeadler somit nicht<br />
erkennbar. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen ist<br />
nicht zu erwarten.<br />
Erhebliche baubedingte Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen sind ebenfalls nicht zu<br />
erwarten, da das Vorhaben unmittelbar an intensiv genutzte Siedlungsflächen und die<br />
L173 angrenzt. Zudem wird die Baufläche optisch durch Gehölz- und Siedlungsstrukturen<br />
zu den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen abgeschirmt.<br />
Lärmintensive Arbeiten während der Bauzeit<br />
Die PVA soll auf vorgefertigten Betonfüßen errichtet werden, d. h. die Anlage wird<br />
angeliefert und vor Ort nur montiert. Somit entfallen lärmintensive Arbeiten, wie z. B.<br />
Rammen, die Störungen in der angrenzenden und weiteren Umgebung verursachen<br />
können. Die Anlieferung der Anlagenteile wird über die L173 bzw. Siedler- und<br />
Fabrikstraße, also über vorhandene Straßen und Siedlungsflächen erfolgen, so das hier<br />
ebenfalls nicht von erheblichen Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen auszugehen ist.<br />
Die Montage und Errichtung der WKA ist ähnlich der Nutzung der angrenzenden<br />
Siedlungsflächen einzuschätzen und somit unerheblich.<br />
Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG werden somit nicht erfüllt. Eine<br />
Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG ist nicht erforderlich.<br />
Höhlen/Halbhöhlenbrüter<br />
Blaumeise, Buntspecht, Kohlmeise, Haussperling, Hausrotschwanz, Mehlschwalbe,<br />
Rauchschwalbe<br />
Bei den o. g. Vogelarten handelt es sich um Höhlen- bzw. Halbhöhlenbrüter.<br />
Im westlichen Geltungsbereich des Plangebiets wurden die Kohlmeise und der<br />
Haussperling jeweils 1 x als Brutvogel festgestellt. Beim Star bestand 1 x Brutverdacht in<br />
einer Pappel (Baum Nr. 128). Buntspecht (1 x), Star (7 x) und Haussperling (12) waren<br />
Nahrungsgäste.<br />
Des Weiteren waren Blaumeise und Kohlmeise Brutvögel in der an den westlichen<br />
Geltungsbereich angrenzenden Pappelbaumreihe.<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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