Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
3 UMWELTBERICHT<br />
Im Juni 2011 wurde dem Büro für Umweltplanungen Frank Schulze der Auftrag erteilt,<br />
parallel zum Projekt Bebauungsplan (B-Plan) ‚Solarpark Hanffabrik’ in der Stadt <strong>Nauen</strong><br />
OT Bergerdamm, einen <strong>Umweltbericht</strong> mit Eingriffsregelung zu erstellen. Des Weiteren<br />
wurde eine umfassende Kartierung des Plangebiets, einschließlich angrenzender<br />
Umgebung sowie die Prüfung auf geschützte Arten, in Bezug auf den § 44 BNatSchG,<br />
beauftragt.<br />
Für das Plangebiet lagen zur Bearbeitung die ALK und der Lageplan des<br />
Vermessungsbüros Böger, im Maßstab 1:500, Gemarkung Bergerdamm, Flur 15,<br />
Flurstücke 10/1, 10/2, 10/9, 12/3, 27, 72, 73, 74 tw., 75, 79, 81 bzw. Flur 16, Flurstücke<br />
3/3 und 5/1 sowie der Entwurf des B-Plans der IGF Ingenieurgesellschaft Falkenrehde<br />
mbH (Stand Januar <strong>2013</strong>) im Maßstab 1:1.000 vor.<br />
3.1 Inhalt des <strong>Umweltbericht</strong>es und rechtliche Grundlagen<br />
Die durch den Bebauungsplan getroffenen städtebaulichen Festsetzungen stellen gemäß<br />
§ 14 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.<br />
Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />
und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem <strong>Umweltbericht</strong><br />
beschrieben und bewertet werden. Der <strong>Umweltbericht</strong> nach § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2<br />
Nr. 2 besteht aus<br />
1. einer Einleitung mit folgenden Angaben:<br />
a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich<br />
der Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und<br />
Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben, und<br />
b) Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des<br />
Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele<br />
und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden,<br />
2. einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der<br />
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der<br />
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands,<br />
einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst<br />
werden,<br />
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />
und bei Nichtdurchführung der Planung,<br />
c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />
nachteiligen Auswirkungen und<br />
d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der<br />
räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind,<br />
3. folgenden zusätzlichen Angaben:<br />
a.) Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei<br />
der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung<br />
der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende<br />
Kenntnisse,<br />
b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt und<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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