Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
Erhaltungsbindungen gesichert. Des Weiteren wird hier eine Mahd ab August festgesetzt,<br />
um eine Verbuschung des Areals zu verhindern. Der Einsatz von synthetischem Dünger,<br />
Pflanzenschutzmitteln und der Umbruch von Grünland wird in allen Grünflächen und den<br />
unversiegelten Flächen unterhalb der PVA ausgeschlossen.<br />
Zusätzlich wird eine Bauzeitenregelung im Zeitraum 01.März bis 15 August des Jahres<br />
festgesetzt und es werden CEF-Maßnahmen für Zauneidechse vorgenommen (Anlage<br />
von 5 Stein- und 5 Totholzhaufen) vor Beginn der Vegetationsperiode.<br />
Des Weiteren wird der vorhandene Zaun am GHHK auf Höhe des ausgewiesenen SO<br />
zurückgesetzt.<br />
Somit werden erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Landschaft sowie<br />
Vegetation/Tierwelt vermieden und der Eingriff kann aufgrund dieser Vermeidungs-,<br />
Verminderung- und Ausgleichsmaßnahmen als kompensiert gelten, was in der<br />
Bilanzierung auf den folgenden Seiten nochmals deutlich wird.<br />
Vorgenommene Abkürzungen:<br />
V: Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Ausgleich<br />
A: Maßnahmen zum Ausgleich<br />
E: Maßnahmen zum Ersatz<br />
Schutzgut Boden<br />
Art des Eingriffs/<br />
Art der Auswirkung<br />
Betroffene Fläche<br />
Beschreibung der<br />
landschaftspflegerischen<br />
Maßnahmen<br />
V<br />
V<br />
V<br />
V<br />
V<br />
V<br />
A<br />
A<br />
A<br />
geringe Neuversiegelung/Flächenverbrauch<br />
Zerstörung gewachsener Bodenhorizontierung<br />
Bodenverdichtung/Bodenverunreinigungen<br />
Nutzungsintensivierung über den Zeitraum der Baumaßnahme<br />
Entfernung von geschützten Bäumen<br />
1.191 m² Neuversiegelung<br />
Planung an anthropogen vorbelastetem Standort in Nähe zu<br />
Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur und zu Siedlungsbereichen<br />
und somit keine Ausdehnung in die freie unzersiedelte<br />
Landschaft.<br />
Niederschlagsversickerung innerhalb des Plangebiets.<br />
Versetzung Zaun am GHHK auf Höhe SO.<br />
Einhaltung einer Bauzeitenregelung durch Bau der PVA im<br />
Zeitraum 01.März bis 15. August.<br />
Fläche mit Bindungen: Erhaltung aller vorhandenen<br />
Gehölzstrukturen in der Grünfläche E im östlichen<br />
Geltungsbereich. Einmalige Mahd der Fläche um Verbuschung zu<br />
Vermeiden, Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />
Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />
Umbruchs von Grünland.<br />
PVA Gelände: Anlage des Unterwuchses als Grasland, einmal<br />
jährliche Mahd, Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />
Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />
Umbruchs von Grünland<br />
CEF-Maßnahme Zauneidechse: Anlage von 5 Stein- und 5 Totholzhaufen<br />
in Grünfläche im östlichen Geltungsbereich,<br />
Entfernung von 101 geschützten Bäumen: Neuanpflanzung von<br />
2.560 Sträuchern der Sortierung 2 xv, 60-100 in den ausgewiesenen<br />
Pflanzstreifen A und B auf 5.500 m² Fläche im östlichen<br />
Geltungsbereich um die PVA.<br />
Neuversiegelung von 1.191 m² Bodenfläche: Extensivierung von<br />
artenarmen Grasland auf 3.573 m² in Fläche F im westlichen<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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