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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

die Kompensation für den Eingriff in das Schutzgut Boden in Form von Extensivierung<br />

einer artenarmen Standweide im westlichen Geltungsbereich erfolgen, so dass sich der<br />

Kompensationsbedarf, in Anlehnung an die HVE, wie folgt darstellt:<br />

Eingriffsart Boden nach HVE Flächeninanspruchnahme<br />

Kompensationsbedarf<br />

nach HVE<br />

Vollversiegelung durch<br />

Betonfüße und<br />

Feuerwehrzufahrt/Wartungs<br />

weg<br />

Boden allgemeiner<br />

Funktionsausprägung<br />

1.191 m² 3.573 m² (1:3)<br />

(Kompensation in<br />

Fläche E, Fläche für<br />

Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung<br />

von Natur und<br />

Landschaft)<br />

Kompensationsbedarf 1.191 m² 3.573 m²<br />

Der Eingriff in das Schutzgut Boden ist somit ausgeglichen.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Erhebliche Auswirkungen konnten für das Schutzgut Wasser nicht festgestellt werden.<br />

Eine Kompensation ist nicht erforderlich. Durch die Bepflanzung des Plangebiets mit<br />

insgesamt 2.560 Sträuchern im Bereich der Flächen A, B, C und D, die Extensivierung<br />

des Grünlands sowie der Ausschluss des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmittel<br />

sowie Grünlandumbruch, erfolgt hier eine Verbesserung für das Schutzgut.<br />

Schutzgut Klima/Luft<br />

Erhebliche Auswirkungen konnten für das Schutzgut Klima/Luft nicht festgestellt werden.<br />

Eine Kompensation ist nicht erforderlich. Durch die Bepflanzung des Plangebiets mit<br />

insgesamt 2.560 Sträuchern im Bereich der Flächen A, B, C und D, die Extensivierung<br />

des Grünlands sowie der Ausschluss des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmittel<br />

sowie Grünlandumbruch, erfolgt hier eine Verbesserung für das Schutzgut.<br />

Schutzgut Vegetation/Tierwelt<br />

Erhebliche Auswirkungen konnten für die Tierwelt, bei Umsetzung der<br />

Vermeidungsmaßnahmen, der Bauzeitenregelung, der CEF-Maßnahme für die<br />

Zauneidechse und der Ausgleichsmaßnahmen nicht festgestellt werden.<br />

Zur Verhinderung von erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Vegetation ist für die<br />

zu fällenden, nach Baumschutzverordnung des LK HVL geschützten, 101 Bäume<br />

(insgesamt 112, davon 11 nicht geschützt) ein Ausgleich zu erbringen.<br />

Der Ausgleich wurde wie folgt ermittelt:<br />

Nr. Gehölzart Stammumfang<br />

[m]<br />

Vitalitätsstufe<br />

Kompensatio<br />

n Bäume<br />

nach HVE<br />

[Anzahl[<br />

Sträucher<br />

[10<br />

Sträucher/<br />

Baum]<br />

Gehölze östlicher Geltungsbereich<br />

1 Spitzahorn 0,65 1 1 10<br />

2 Spitzahorn 1,67 2 4 40<br />

15 Spitzahorn, 2- 0,87/1,22 2 3 30<br />

stämmig<br />

16 Kastanie 0,82 2 1 10<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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