Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
die Kompensation für den Eingriff in das Schutzgut Boden in Form von Extensivierung<br />
einer artenarmen Standweide im westlichen Geltungsbereich erfolgen, so dass sich der<br />
Kompensationsbedarf, in Anlehnung an die HVE, wie folgt darstellt:<br />
Eingriffsart Boden nach HVE Flächeninanspruchnahme<br />
Kompensationsbedarf<br />
nach HVE<br />
Vollversiegelung durch<br />
Betonfüße und<br />
Feuerwehrzufahrt/Wartungs<br />
weg<br />
Boden allgemeiner<br />
Funktionsausprägung<br />
1.191 m² 3.573 m² (1:3)<br />
(Kompensation in<br />
Fläche E, Fläche für<br />
Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege<br />
und zur Entwicklung<br />
von Natur und<br />
Landschaft)<br />
Kompensationsbedarf 1.191 m² 3.573 m²<br />
Der Eingriff in das Schutzgut Boden ist somit ausgeglichen.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Erhebliche Auswirkungen konnten für das Schutzgut Wasser nicht festgestellt werden.<br />
Eine Kompensation ist nicht erforderlich. Durch die Bepflanzung des Plangebiets mit<br />
insgesamt 2.560 Sträuchern im Bereich der Flächen A, B, C und D, die Extensivierung<br />
des Grünlands sowie der Ausschluss des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmittel<br />
sowie Grünlandumbruch, erfolgt hier eine Verbesserung für das Schutzgut.<br />
Schutzgut Klima/Luft<br />
Erhebliche Auswirkungen konnten für das Schutzgut Klima/Luft nicht festgestellt werden.<br />
Eine Kompensation ist nicht erforderlich. Durch die Bepflanzung des Plangebiets mit<br />
insgesamt 2.560 Sträuchern im Bereich der Flächen A, B, C und D, die Extensivierung<br />
des Grünlands sowie der Ausschluss des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmittel<br />
sowie Grünlandumbruch, erfolgt hier eine Verbesserung für das Schutzgut.<br />
Schutzgut Vegetation/Tierwelt<br />
Erhebliche Auswirkungen konnten für die Tierwelt, bei Umsetzung der<br />
Vermeidungsmaßnahmen, der Bauzeitenregelung, der CEF-Maßnahme für die<br />
Zauneidechse und der Ausgleichsmaßnahmen nicht festgestellt werden.<br />
Zur Verhinderung von erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Vegetation ist für die<br />
zu fällenden, nach Baumschutzverordnung des LK HVL geschützten, 101 Bäume<br />
(insgesamt 112, davon 11 nicht geschützt) ein Ausgleich zu erbringen.<br />
Der Ausgleich wurde wie folgt ermittelt:<br />
Nr. Gehölzart Stammumfang<br />
[m]<br />
Vitalitätsstufe<br />
Kompensatio<br />
n Bäume<br />
nach HVE<br />
[Anzahl[<br />
Sträucher<br />
[10<br />
Sträucher/<br />
Baum]<br />
Gehölze östlicher Geltungsbereich<br />
1 Spitzahorn 0,65 1 1 10<br />
2 Spitzahorn 1,67 2 4 40<br />
15 Spitzahorn, 2- 0,87/1,22 2 3 30<br />
stämmig<br />
16 Kastanie 0,82 2 1 10<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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