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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

festgesetzt. Des Weiteren wird die Anbauverbotszone in der Planzeichnung dargestellt<br />

(„Umgrenzung von Flächen, die von hochbaulichen Maßnahmen frei zu halten sind gem.<br />

§ 24 BbgStrG) und vermaßt.<br />

Anbaubeschränkungszone (40 m):<br />

In der Anbaubeschränkungszone längs der Landesstraße, die vom äußeren Rand der für<br />

den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn gemessen wird dürfen bauliche Anlagen<br />

nur mit Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde errichtet, erheblich geändert oder<br />

anders genutzt werden (Anbaubeschränkungs nach § 24 Abs. 2 BbgStrG). Es wird ein<br />

entsprechender Hinweis auf die Planzeichnung festgeschrieben.<br />

2.9 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

Folgende textliche Festsetzungen wurden aus dem <strong>Umweltbericht</strong> und der<br />

Eingriffsregelung in die Planung übernommen:<br />

Innerhalb der „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen“ (Fläche A), sind auf einer Fläche von 2.578 m²<br />

insgesamt 1.031 Sträucher in Form eines mindestens 3 m breiten<br />

Pflanzstreifens anzupflanzen. Zufahrten sind innerhalb des Pflanzstreifens<br />

bis zu einer Breite von 5 m zulässig. Für die Pflanzungen sind ausschließlich<br />

Gehölze der Pflanzliste zu verwenden.<br />

Innerhalb der „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen“ (Fläche B), sind auf einer Fläche von 2.922 m²<br />

insgesamt 1.169 Sträucher in Form eines mindestens 5 m breiten<br />

Pflanzstreifens anzupflanzen. Für die Pflanzungen sind ausschließlich<br />

Gehölze der Pflanzliste zu verwenden.<br />

Innerhalb der „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen“ (Fläche C), sind auf einer Fläche von 600 m²<br />

insgesamt 240 Sträucher in Form eines mindestens 3 m breiten<br />

Pflanzstreifens anzupflanzen. Für die Pflanzungen sind ausschließlich<br />

Gehölze der Pflanzliste zu verwenden.<br />

Innerhalb der „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen“ (Fläche D), sind auf einer Fläche von 300 m²<br />

insgesamt 120 Sträucher in Form eines mindestens 3 m breiten<br />

Pflanzstreifens anzupflanzen. Für die Pflanzungen sind ausschließlich<br />

Gehölze der Pflanzliste zu verwenden.<br />

Die innerhalb der „Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die<br />

Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ (Fläche<br />

E) befindlichen Gehölze sind vollständig zu erhalten. Bei Abgang ist hier ein<br />

gleichwertiger Ersatz nachzupflanzen. Für die Pflanzungen sind<br />

ausschließlich Gehölze der Pflanzliste zu verwenden. Um eine Verbuschung<br />

zu vermeiden ist das Grünland in Form einer jährlichen Mahd zu pflegen.<br />

Flächen mit Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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