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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

naturschutzfachlichen Eingriffsregelung entstehen, durch die Umwandlung in extensiv<br />

genutztes Grünland, natürliche Sukzession sowie der Anlage von Pflanzstreifen an den<br />

Plangebietsgrenzen, ausgeglichen werden.<br />

Teilweise entstehen Entlastungseffekte, insbesondere durch die Bepflanzung mit<br />

Gehölzen an den Plangebietsrändern, die Anlage von extensiv genutzten<br />

Grünlandflächen und durch die umweltschonende Erzeugung von Energie durch die<br />

Nutzung des Sonnenlichtes (hier jedoch nicht unmittelbar vor Ort).<br />

Bestimmte Beeinträchtigungen, so z. B. die Auswirkungen durch Lärm, Abgase, Staub<br />

und Unruhe während der Bauphase, lassen sich nicht vermeiden. Diese Auswirkungen<br />

sind allerdings zeitlich befristet und werden primär auch nur durch den Baustellenverkehr<br />

im Bereich der Siedlungsflächen von Bergerdamm-Hanffabrik wahrgenommen, da von<br />

hier aus die verkehrstechnische Erschließung des Plangebietes erfolgt. Die<br />

Beeinträchtigungen durch den Bau innerhalb des Plangebietes und seiner angrenzenden<br />

Umgebung sind ebenfalls auf die Zeit der Errichtung der Photovoltaikanlage beschränkt<br />

und sind ähnlich dem vorhandenen Straßenverkehr oder landwirtschaftlichen Nutzung im<br />

Umfeld des Plangebiets einzuschätzen. Durch die festgesetzte Bauzeitenregelung<br />

werden Störungen bzw. erhebliche Auswirkungen auf die vorhandenen Brutvogelarten im<br />

Plangebiet und angrenzender Umgebung vermieden.<br />

Insgesamt gesehen kann somit festgestellt werden, dass im Rahmen der Realisierung<br />

der Planung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />

4 SPA-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

4.1 Beschreibung SPA-Gebiet Rhin- Havelluch<br />

Grundlage der Beschreibung stellt der Standard-Datenbogen für das SPA-Gebiet Rhin-<br />

Havelluch (DE 3242-421, SPA-Nr. 7019) des Landesumweltamtes Brandenburg (LUGV)<br />

dar.<br />

Des Weiteren wurden Daten des Landschaftsplanes (LP) und eigene Kartierungen<br />

verwendet.<br />

Um Doppelungen zu vermeiden wird im Folgenden auf die schon im <strong>Umweltbericht</strong> bzw.<br />

der artenschutzrechtlichen Prüfung vorgenommenen Aussagen verwiesen.<br />

Lage und Größe<br />

Die Größe dieses nachgemeldeten FFH-Gebietes liegt bei 56.122 ha. Es liegt innerhalb<br />

des Luchlandes, im Bereich der Landkreise Havelland (46 %), Oberhavel (12 %) und<br />

Ostprignitz-Ruppin (42 %).<br />

Entfernung<br />

Das SPA-Gebiet grenzt im Norden und Osten an das geplante Sondergebiet. Des<br />

Weiteren nimmt es den östlichen Teil des östlichen Geltungsbereichs ein.<br />

Vorhandene Beeinträchtigungen<br />

Als vorhandene Beeinträchtigungen im Plangebiet und der Region um Bergerdamm-<br />

Hanffabrik können genannt werden:<br />

großflächige Versiegelung im Plangebiet,<br />

abgedeckte Altdeponie im östlichen Geltungsbereich im SPA-Gebiet,<br />

angrenzender Siedlungsbereich von Bergerdamm-Hanffabrik bzw. 600 m nördlich von<br />

Hertefeld,<br />

Fahrsilo auf Nordseite des GHHK,<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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