Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
Bilanz<br />
A<br />
A<br />
Neuversiegelung von 1.191 m² Bodenfläche: Extensivierung von<br />
artenarmen Grasland auf 3.573 m² in Fläche F im westlichen<br />
Geltungsbereich. Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />
Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />
Umbruchs von Grünland.<br />
Verbesserung des Landschaftsbildes: Neuanpflanzung von<br />
360 Sträuchern der Sortierung 2 xv, 60-100 in den ausgewiesenen<br />
Pflanzstreifen C und D auf 900 m² Fläche im westlichen<br />
Geltungsbereich. Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />
Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />
Umbruchs von Grünland.<br />
Das Einbringen von naturnahen, zusammenhängenden Vegetationsstrukturen<br />
durch Extensivierung von Grasland bewirkt eine Wiederherstellung von<br />
vielfältigen Lebensräumen. Die Änderungen der Standortverhältnisse durch das<br />
Bauvorhaben werden vermindert. Durch die Bepflanzung des Plangebiets mit<br />
2.560 Sträuchern werden im kleinen Rahmen Biotope inner- und außerhalb des<br />
Plangebiets vernetzt, so dass Lebensräume für Tiere verbunden bzw. erweitert<br />
werden. Des Weiteren werden Lebens-, Nahrung und<br />
Unterschlupfmöglichkeiten für Tiere erhalten. Die Umsetzung der<br />
vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) für die<br />
Zauneidechse, die Bauzeitenregelung und die vorgesehen <strong>Begr</strong>ünung bewirken<br />
eine Erhaltung des Lebensraumes für die vorhandenen Arten.<br />
Schutzgut Ortsbild/Landschaftsbild<br />
Art des Eingriffs/<br />
Art der<br />
Auswirkung<br />
betroffene<br />
Fläche<br />
Beschreibung<br />
der landschaftspflegerischen<br />
Maßnahmen<br />
V<br />
V<br />
V<br />
V<br />
V<br />
V<br />
A<br />
A<br />
A<br />
Umnutzung, Überformung<br />
Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes<br />
eventuell Verlust der Naturnähe durch Baukörper und Baumaterialien<br />
Entfernung von geschützten Bäumen<br />
Gesamtgebiet<br />
Planung an anthropogen vorbelastetem Standort in Nähe zu<br />
Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur und zu Siedlungsbereichen<br />
und somit keine Ausdehnung in die freie unzersiedelte<br />
Landschaft.<br />
Niederschlagsversickerung innerhalb des Plangebiets.<br />
Versetzung Zaun am GHHK auf Höhe SO.<br />
Einhaltung einer Bauzeitenregelung durch Bau der PVA im<br />
Zeitraum 01.März bis 15. August.<br />
Fläche mit Bindungen: Erhaltung aller vorhandenen<br />
Gehölzstrukturen in der Grünfläche E im östlichen<br />
Geltungsbereich. Einmalige Mahd der Fläche um Verbuschung zu<br />
Vermeiden, Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />
Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />
Umbruchs von Grünland.<br />
PVA Gelände: Anlage des Unterwuchses als Grasland, einmal<br />
jährliche Mahd, Verbot des Aufbringens von synthetischem<br />
Dünger, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des<br />
Umbruchs von Grünland<br />
CEF-Maßnahme Zauneidechse: Anlage von 5 Stein- und 5 Totholzhaufen<br />
in Grünfläche im östlichen Geltungsbereich,<br />
Entfernung von 101 geschützten Bäumen: Neuanpflanzung von<br />
2.560 Sträuchern der Sortierung 2 xv, 60-100 in den ausgewiesenen<br />
Pflanzstreifen A und B auf 5.500 m² Fläche im östlichen<br />
Geltungsbereich um die PVA.<br />
Neuversiegelung von 1.191 m² Bodenfläche: Extensivierung von<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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