Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
zu den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen abgeschirmt. Die PVA soll auf<br />
vorgefertigten Betonfüßen errichtet werden, d. h. die Anlage wird angeliefert und vor Ort<br />
nur montiert. Somit entfallen lärmintensive Arbeiten, wie z. B. Rammen, die Störungen in<br />
der angrenzenden und weiteren Umgebung verursachen können. Die Anlieferung der<br />
Anlagenteile wird über die L173 bzw. Siedler- und Fabrikstraße, also über vorhandene<br />
Straßen und Siedlungsflächen erfolgen, so das hier ebenfalls nicht von erheblichen<br />
Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen auszugehen ist. Eine Bauzeitenregelung in<br />
Bezug auf Zugvögel wird somit für nicht erforderlich gehalten.<br />
Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG werden somit nicht erfüllt. Eine<br />
Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG ist nicht erforderlich.<br />
Betroffene Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie<br />
Zauneidechse<br />
Im Plangebiet innerhalb des östlichen Geltungsbereichs, wurden insgesamt 3<br />
Zauneidechsen (Lacerta agilis, RL3 Bbg, Anhang IV FFH-Richtlinie) festgestellt.<br />
Vernichtung von Quartiere und Lebensräume durch Rückbau von Flächenbefestigung<br />
Das Bauvorhaben sieht keinen Rückbau der vorhandenen Flächenbefestigungen<br />
(Beton/Asphalt) vor. Die PVA soll auf vorgefertigten Betonfüßen errichtet werden, d. h. die<br />
Anlage wird angeliefert und vor Ort nur montiert. Somit werden potentielle Quartiere und<br />
Lebensräume erhalten. Anlagebedingte Konflikte bzw. Beeinträchtigungen in Bezug auf<br />
die Zauneidechse können nur durch den Rückbau von Befestigung und dem dadurch<br />
bedingten Entfernen potentieller Quartiere bzw. Lebensräume erfolgen. Des Weiteren<br />
können durch eine Beschattung von Flächen (Überschirmung durch Tischreihen)<br />
Sonnenplätzen der Zauneidechse beeinträchtigt werden.<br />
Beschattung von Sonnenplätzen<br />
In Bezug auf die Beschattung von Sonnenplätzen kann angenommen werden, dass<br />
derartige Beeinträchtigungen eher gering sind und keine erheblichen Auswirkungen auf<br />
die vorhandene Zauneidechsenpopulation haben werden, da die Unterkante der Module<br />
mindestens 0,8 m über und die Oberkante der Module bei maximal 2,7 m über Gelände<br />
liegen wird und die Tischreihen mindestens 3,7 m Abstand (Abstand Oberkante Modul zu<br />
Unterkante Modul nächste Tischreihe) untereinander haben werden. Des Weiteren<br />
werden die Module in einem Winkel von 25° aufgestellt. Somit wird gewährleistet, dass<br />
genügend Streulicht zum Sonnen unterhalb der Tische verbleibt und somit keine<br />
erheblichen Veränderungen für die Zauneidechsen zu erwarten sind (siehe hier auch BfN-<br />
Script Pkt. 3.4.1 Beschattung).<br />
Gehölzentfernungen<br />
Da außerhalb der Vegetationsperiode die Bäume innerhalb des geplanten Baufeldes<br />
gefällt werden, ist davon auszugehen, dass hier nunmehr alle Bereiche fast ganztägig<br />
besonnt sind. Zudem wird das aufgelassene Grasland unter den PVA-Elementen<br />
erhalten, so dass von einer deutlichen Aufwertung des Lebensraumes für die Art<br />
ausgegangen werden kann.<br />
CEF-Maßnahmen<br />
Um dennoch eventuellen anlagebedingten Beeinträchtigungen entgegenzuwirken, soll als<br />
vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) die Anlage von jeweils 5 großen<br />
Stein- oder Schotterhaufen und 5 Totholzhaufen, im Bereich der Grünflächen nördlich<br />
und östlich der geplanten PVA, innerhalb des Plangebiets erfolgen, um für die o. g.<br />
Zauneidechsen eine Verbesserung ihres Lebensraumes zu erreichen, so dass die<br />
ökologischen Funktionen im räumlichen Zusammenhang auch weiterhin erfüllt bleiben.<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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