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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

geschlossene Siedlungsflächen mit Gebäudehöhen von bis zu 8 m und<br />

Gehölzstrukturen über die gesamte Südseite des östlichen Geltungsbereichs,<br />

L173 mit 20 m hoher Allee über die gesamte Westseite des östlichen<br />

Geltungsbereichs, weiter westlich 6-7 m hohe Gebäude eines Pferdehofes,<br />

25 m hohe Pappelbaumreihe entlang der Westseite und Südseite des westlichen<br />

Geltungsbereichs.<br />

Das Plangebiet kann, aufgrund der ehemaligen industriellen (Hanffabrik) und<br />

landwirtschaftlichen Nutzung (Stallanlage), trotz Rückbaus der oberirdischen<br />

Gebäudesubstanz, als mehr oder weniger stark anthropogen geprägt bezeichnet werden,<br />

da die ehemaligen bebauten Flächen in ihrer Ausdehnung, vor allem im Bereich östlich<br />

der L173, noch annähernd erkennbar sind. Da der größte Teil des Plangebiets (östlicher<br />

Geltungsbereich) brach liegt bzw. eine geschlossene Umzäunung aufweist, liegen hier<br />

ebenfalls Beeinträchtigungen vor. Der östliche Geltungsbereich ist bis auf ein Teilstück an<br />

der südlichen Plangebietsgrenze bzw. kleine Zaunlücken an der Nordgrenze vollständig<br />

eingezäunt und durch Tore verschlossen, so dass ein Betreten nicht bzw. nur stark<br />

eingeschränkt möglich ist. Des Weiteren fehlt eine innere Erschließung zur Begehbarkeit<br />

des Areals, das derzeit nur über die vorhandenen versiegelten Flächen begangen werden<br />

kann. Eine Erholungsausstattung ist im östlichen Geltungsbereich derzeit nicht<br />

vorhanden.<br />

Im westlichen Geltungsbereich (westlich der L173) weist nur noch der Verlauf der<br />

Verkehrsflächen auf die ehemaligen Standorte der Bebauung hin. Das Areal wird<br />

größtenteils an Standweide (Pferdekoppel) des angrenzenden Pferdehofes genutzt. Die<br />

Flächen werden durch mobile Elektroweidezäune eingezäunt und können somit nicht<br />

betreten werden. Eine Erholungsausstattung ist im westlichen Geltungsbereich derzeit<br />

nicht vorhanden.<br />

Weitere Beeinträchtigungen liegen in Form des großen Fahrsilos nördlich, des<br />

Siedlungsbereichs von Bergerdamm-Hanffabrik südlich und des Pferdehofes westlich<br />

(ehemalige Stallanlage) vor, die bis in das Plangebiet wirken.<br />

Zusammenfassung<br />

Das Plangebiet weist aufgrund der noch teilweise erkennbaren Baustrukturen Störungen<br />

des Landschaftsbildes, im ansonsten positiv zu bewertenden Landschaftsraum, am<br />

nördlichen Siedlungsrand von Bergerdamm-Hanffabrik auf. Landschaftsprägende<br />

Elemente sind in Form von überwiegend linearen Gehölzstrukturen abschnittsweise an<br />

den Plangebietsgrenzen und im Westteil des östlichen Geltungsbereichs bzw. an der<br />

L173 vorhanden, so dass aus den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen beide<br />

Geltungsbereiche nur schwer einsehbar sind.<br />

3.3.2.7 Schutzgut Mensch<br />

Für den Menschen sind sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren, wie die Wohnfunktion,<br />

die Erholungs- und Freizeitfunktion sowie Aspekte des Lärmschutzes sowie auch<br />

wirtschaftliche Funktionen, wie z. B. die Land- und Forstwirtschaft, im Rahmen der<br />

weiteren Betrachtung von Bedeutung.<br />

Für den Menschen sind sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren, wie die Wohnfunktion,<br />

die Erholungs- und Freizeitfunktion sowie Aspekte des Lärmschutzes sowie auch<br />

wirtschaftliche Funktionen, wie z. B. die Land- und Forstwirtschaft, im Rahmen der<br />

weiteren Betrachtung von Bedeutung.<br />

Schutzwürdige Bebauung<br />

Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Wohn- bzw. Mischbauflächen. Es handelt<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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