Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
geschlossene Siedlungsflächen mit Gebäudehöhen von bis zu 8 m und<br />
Gehölzstrukturen über die gesamte Südseite des östlichen Geltungsbereichs,<br />
L173 mit 20 m hoher Allee über die gesamte Westseite des östlichen<br />
Geltungsbereichs, weiter westlich 6-7 m hohe Gebäude eines Pferdehofes,<br />
25 m hohe Pappelbaumreihe entlang der Westseite und Südseite des westlichen<br />
Geltungsbereichs.<br />
Das Plangebiet kann, aufgrund der ehemaligen industriellen (Hanffabrik) und<br />
landwirtschaftlichen Nutzung (Stallanlage), trotz Rückbaus der oberirdischen<br />
Gebäudesubstanz, als mehr oder weniger stark anthropogen geprägt bezeichnet werden,<br />
da die ehemaligen bebauten Flächen in ihrer Ausdehnung, vor allem im Bereich östlich<br />
der L173, noch annähernd erkennbar sind. Da der größte Teil des Plangebiets (östlicher<br />
Geltungsbereich) brach liegt bzw. eine geschlossene Umzäunung aufweist, liegen hier<br />
ebenfalls Beeinträchtigungen vor. Der östliche Geltungsbereich ist bis auf ein Teilstück an<br />
der südlichen Plangebietsgrenze bzw. kleine Zaunlücken an der Nordgrenze vollständig<br />
eingezäunt und durch Tore verschlossen, so dass ein Betreten nicht bzw. nur stark<br />
eingeschränkt möglich ist. Des Weiteren fehlt eine innere Erschließung zur Begehbarkeit<br />
des Areals, das derzeit nur über die vorhandenen versiegelten Flächen begangen werden<br />
kann. Eine Erholungsausstattung ist im östlichen Geltungsbereich derzeit nicht<br />
vorhanden.<br />
Im westlichen Geltungsbereich (westlich der L173) weist nur noch der Verlauf der<br />
Verkehrsflächen auf die ehemaligen Standorte der Bebauung hin. Das Areal wird<br />
größtenteils an Standweide (Pferdekoppel) des angrenzenden Pferdehofes genutzt. Die<br />
Flächen werden durch mobile Elektroweidezäune eingezäunt und können somit nicht<br />
betreten werden. Eine Erholungsausstattung ist im westlichen Geltungsbereich derzeit<br />
nicht vorhanden.<br />
Weitere Beeinträchtigungen liegen in Form des großen Fahrsilos nördlich, des<br />
Siedlungsbereichs von Bergerdamm-Hanffabrik südlich und des Pferdehofes westlich<br />
(ehemalige Stallanlage) vor, die bis in das Plangebiet wirken.<br />
Zusammenfassung<br />
Das Plangebiet weist aufgrund der noch teilweise erkennbaren Baustrukturen Störungen<br />
des Landschaftsbildes, im ansonsten positiv zu bewertenden Landschaftsraum, am<br />
nördlichen Siedlungsrand von Bergerdamm-Hanffabrik auf. Landschaftsprägende<br />
Elemente sind in Form von überwiegend linearen Gehölzstrukturen abschnittsweise an<br />
den Plangebietsgrenzen und im Westteil des östlichen Geltungsbereichs bzw. an der<br />
L173 vorhanden, so dass aus den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen beide<br />
Geltungsbereiche nur schwer einsehbar sind.<br />
3.3.2.7 Schutzgut Mensch<br />
Für den Menschen sind sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren, wie die Wohnfunktion,<br />
die Erholungs- und Freizeitfunktion sowie Aspekte des Lärmschutzes sowie auch<br />
wirtschaftliche Funktionen, wie z. B. die Land- und Forstwirtschaft, im Rahmen der<br />
weiteren Betrachtung von Bedeutung.<br />
Für den Menschen sind sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren, wie die Wohnfunktion,<br />
die Erholungs- und Freizeitfunktion sowie Aspekte des Lärmschutzes sowie auch<br />
wirtschaftliche Funktionen, wie z. B. die Land- und Forstwirtschaft, im Rahmen der<br />
weiteren Betrachtung von Bedeutung.<br />
Schutzwürdige Bebauung<br />
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Wohn- bzw. Mischbauflächen. Es handelt<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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