Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
und Fabrikstraße, also über vorhandene Straßen und Siedlungsflächen erfolgen, so das<br />
hier ebenfalls nicht von erheblichen Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen auszugehen<br />
ist.<br />
Zum Schutz der höhlen- und halbhöhlenbrütenden Vogelarten sind dennoch folgende<br />
Vermeidungsmaßnahmen vorzunehmen:<br />
1. Bei Gehölzentfernungen im Plangebiet ist zu berücksichtigen, dass die Beseitigung<br />
von Bäumen, Sträuchern und Büschen in der Zeit vom 01. März bis 30. September<br />
eines jeden Jahres grundsätzlich unzulässig ist. Nachweislich erforderliche<br />
Gehölzbeseitigungen innerhalb dieses Zeitraums sind gesondert bei der zuständigen<br />
Naturschutzbehörde beantragen. Des Weiteren ist hier ein Antrag auf<br />
Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG von den Verboten des § 44 BNatSchG<br />
bei der zuständigen Naturschutzbehörde zu stellen. Des Weiteren sind die jeweiligen<br />
Gehölze vor Baubeginn nochmals durch einen Fachmann auf Bruthöhlen zu<br />
überprüfen.<br />
Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG werden somit nicht erfüllt. Eine<br />
Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG ist nicht erforderlich.<br />
Davon wurden 12 Vogelarten als Brutvögel kartiert. Hierbei handelte es sich um Amsel (1<br />
x), Buchfink (2 x), Dorngrasmücke (2 x), Goldammer (2 x), Grauammer (1 x), Grünfink (1<br />
x), Haussperling (1 x), Kohlmeise (1 x), Mönchsgrasmücke (4 x), Nachtigall (1 x),<br />
Nebelkrähe (7 x) sowie den Neuntöter (1 x). Fitislaubsänger und Star wurden 1 x mit<br />
Brutverdacht kartiert.<br />
Bluthänfling, Buntspecht, Elster, Haussperling und Stieglitz waren Nahrungsgäste im<br />
Plangebiet.<br />
Baum- und Buschbrüter der Wälder und Gehölze<br />
Amsel, Buchfink, Ringeltaube<br />
Bei diesen Vogelarten handelt es sich um Baum- oder Buschbrüter. Diese Vogelarten<br />
gelten in Brandenburg als sehr häufig mit stabilen Beständen sowie als kulturfolgende<br />
Vogelarten des Siedlungsbereichs, die sich an Störungen angepasst haben. Sie werden<br />
allgemein als verbreitet bezeichnet und sind für diese Region als ortstypisch anzusehen.<br />
Innerhalb des Plangebiets wurden im westlichen Geltungsbereich keine dieser Arten als<br />
Brutvögel, mit Brutverdacht oder als Nahrungsgäste, festgestellt. Ringeltaube (1 x) und<br />
Buchfink (2 x) waren jedoch Brutvögel in der an den westlichen Geltungsbereich<br />
angrenzenden Pappelbaumreihe. Der westliche Geltungsbereich wird nicht durch die<br />
geplante PVA bebaut. Gehölze, die Brutplätze enthalten, werden nicht entfernt. Somit<br />
sind anlagebedingte Beeinträchtigungen auszuschließen.<br />
Im östlichen Geltungsbereich wurden die Amsel (1 x) in der Pappelbaumreihe an der<br />
Nordgrenze und der Buchfink (2 x) im Feldgehölze an der Südostgrenze des Plangebiets<br />
als Brutvögel festgestellt. Die Brutplätze lagen außerhalb der geplanten Baubereiche.<br />
Reviere wurden im Bereich der geplanten Bauflächen nicht festgestellt.<br />
Im Zuge der Baumaßnahmen werden im östlichen Geltungsbereich Gehölze entfernt. Die<br />
Gehölze mit den vorhandenen Brutplätzen werden jedoch nicht beseitigt. Dennoch<br />
werden Gehölze entfernt, die potentielle Brutplätze darstellen können.<br />
Amsel, Buchfink und Ringeltaube bauen jährlich neue Nester. Der Schutz der<br />
Fortpflanzungsstätte erlischt hier bei allen 3 Arten nach Beendigung der jeweiligen<br />
Brutperiode. Somit sind Baumaßnahmen nach Beendigung der Brutperiode durchführbar.<br />
Durch eine Bauzeitenregelung innerhalb der Brutperiode kann somit ein Verstoß gegen<br />
die Verbote des § 44 BNatSchG abgewendet werden.<br />
Bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind jedoch bei Einhaltung der<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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