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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

Es kann jedoch eingeschätzt werden, dass sich der visuelle Eindruck der Flächen des<br />

Plangebiets, bei Nichtdurchführung der Planung, bis auf das Forschreiten der<br />

Gehölzsukzession, nicht wesentlich verändern würde. Erholungsfunktionen wären auch<br />

weiterhin innerhalb des Plangebiets nicht vorhanden, da eine erholungsrelevante<br />

Infrastruktur fehlt.<br />

In Bezug auf die Erholungseignung der Landschaft ist zu sagen, dass bei<br />

Nichtdurchführung des geplanten Bauvorhabens auch weiterhin erhebliche Defizite im<br />

Plangebiet vorliegen (Privatgrundstück, Einzäunung, Versiegelung). Die Trennwirkungen<br />

würden bestehen bleiben.<br />

Bei den Kultur- und Sachgütern kann gesagt werden, dass bei Nichtdurchführung des<br />

geplanten Bauvorhabens auch keine mögliche Beeinträchtigung von derzeit nicht<br />

bekannten Bodendenkmalen erfolgen wird.<br />

3.9 Darstellung der wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungs-vorschläge<br />

Mit der vorliegenden Planung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des<br />

Plangebietes, eine landschaftsverträgliche Einbindung der PVA in den Landschafts- und<br />

Siedlungsraum sowie ein hohes Maß an Umweltverträglichkeit erreicht werden.<br />

Die Standortfindung erfolgte unter folgenden Gesichtspunkten:<br />

Lage in einem durch Infrastruktur und Bebauung anthropogen vorgeprägten Raum,<br />

Vorhandene Erschließung durch Straßen und Siedlungsbereich sowie ehemalige<br />

industrielle bzw. landwirtschaftliche Nutzung als Hanffabrik, PLAKOTEX bzw.<br />

Tierzuchtanlage.<br />

minimale Beeinträchtigungen der Schutzgüter durch das Vorhaben da anthropogene<br />

Vorprägung und großflächige Versiegelung,<br />

Einspeisung in das vorhandene Mittelspannungsnetz und somit kurze Wege für<br />

Erdkabel zur Einspeisung in das Stromnetz,<br />

Lage innerhalb von abgeschlossenen, eingezäunten und teilweise umgrünten<br />

ehemaligen Betriebsflächen<br />

Beim geplanten PVA-Standort handelt es sich um eine vorgeprägte Industriebrache<br />

handelt, die großflächige Versiegelungen aufweist. Durch die Stadt <strong>Nauen</strong> konnte bisher<br />

keinen Vorhabenträger gefunden werden, der diese, teilweise ca. 30 cm unter GOK<br />

befindlichen, Versiegelungen zurückbaut und entsorgt. Die eigenen Mittel der Stadt<br />

reichen hierfür nicht aus.<br />

Ehemalige Versuche der Stadt, die Abrundungsfläche im Rahmen des FNP’s als<br />

Wohnbaufläche zu entwickeln, wurden von den Behörden zurückgewiesen.<br />

Durch die Änderungen des EEG dürfen Freiflächenphotovoltaikanlagen u. a. nur noch auf<br />

Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung mit schwerwiegender<br />

ökologischer Beeinträchtigung errichtet werden, was den Spielraum zur Errichtung von<br />

Freiflächenphotovoltaikanlagen stark eingrenzt, da derartige Flächen nur in<br />

eingeschränkter Anzahl zur Verfügung stehen. Da der Vorhabenträger im östlichen<br />

Geltungsbereich, auf dem Gelände der ehemaligen Hanffabrik, eine derartige PVA laut<br />

EEG planen kann und die Stadt <strong>Nauen</strong> nach wie vor eine Entwicklung der Fläche als<br />

sinnvoll erachtet, verblieb hier kein Spielraum für andere Lösungen.<br />

In Bezug auf die im Vorentwurf geplante PVA wurde die Planung erheblich verkleinert.<br />

Auf eine Bebauung des westlichen Geltungsbereichs bzw. das ‚auf den Kopf setzen’ der<br />

Pappelbaumreihen wurde vollständig verzichtet. Die Höhe der PVA wurde von 4 m auf 2,7<br />

m reduziert. Das ausgewiesene SO im östlichen Geltungsbereich wurde großflächig<br />

verkleinert. Auf die Bebauung der vorhandenen Altdeponie und des SPA-Gebiets wurde<br />

verzichtet.<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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