Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
Es kann jedoch eingeschätzt werden, dass sich der visuelle Eindruck der Flächen des<br />
Plangebiets, bei Nichtdurchführung der Planung, bis auf das Forschreiten der<br />
Gehölzsukzession, nicht wesentlich verändern würde. Erholungsfunktionen wären auch<br />
weiterhin innerhalb des Plangebiets nicht vorhanden, da eine erholungsrelevante<br />
Infrastruktur fehlt.<br />
In Bezug auf die Erholungseignung der Landschaft ist zu sagen, dass bei<br />
Nichtdurchführung des geplanten Bauvorhabens auch weiterhin erhebliche Defizite im<br />
Plangebiet vorliegen (Privatgrundstück, Einzäunung, Versiegelung). Die Trennwirkungen<br />
würden bestehen bleiben.<br />
Bei den Kultur- und Sachgütern kann gesagt werden, dass bei Nichtdurchführung des<br />
geplanten Bauvorhabens auch keine mögliche Beeinträchtigung von derzeit nicht<br />
bekannten Bodendenkmalen erfolgen wird.<br />
3.9 Darstellung der wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungs-vorschläge<br />
Mit der vorliegenden Planung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des<br />
Plangebietes, eine landschaftsverträgliche Einbindung der PVA in den Landschafts- und<br />
Siedlungsraum sowie ein hohes Maß an Umweltverträglichkeit erreicht werden.<br />
Die Standortfindung erfolgte unter folgenden Gesichtspunkten:<br />
Lage in einem durch Infrastruktur und Bebauung anthropogen vorgeprägten Raum,<br />
Vorhandene Erschließung durch Straßen und Siedlungsbereich sowie ehemalige<br />
industrielle bzw. landwirtschaftliche Nutzung als Hanffabrik, PLAKOTEX bzw.<br />
Tierzuchtanlage.<br />
minimale Beeinträchtigungen der Schutzgüter durch das Vorhaben da anthropogene<br />
Vorprägung und großflächige Versiegelung,<br />
Einspeisung in das vorhandene Mittelspannungsnetz und somit kurze Wege für<br />
Erdkabel zur Einspeisung in das Stromnetz,<br />
Lage innerhalb von abgeschlossenen, eingezäunten und teilweise umgrünten<br />
ehemaligen Betriebsflächen<br />
Beim geplanten PVA-Standort handelt es sich um eine vorgeprägte Industriebrache<br />
handelt, die großflächige Versiegelungen aufweist. Durch die Stadt <strong>Nauen</strong> konnte bisher<br />
keinen Vorhabenträger gefunden werden, der diese, teilweise ca. 30 cm unter GOK<br />
befindlichen, Versiegelungen zurückbaut und entsorgt. Die eigenen Mittel der Stadt<br />
reichen hierfür nicht aus.<br />
Ehemalige Versuche der Stadt, die Abrundungsfläche im Rahmen des FNP’s als<br />
Wohnbaufläche zu entwickeln, wurden von den Behörden zurückgewiesen.<br />
Durch die Änderungen des EEG dürfen Freiflächenphotovoltaikanlagen u. a. nur noch auf<br />
Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung mit schwerwiegender<br />
ökologischer Beeinträchtigung errichtet werden, was den Spielraum zur Errichtung von<br />
Freiflächenphotovoltaikanlagen stark eingrenzt, da derartige Flächen nur in<br />
eingeschränkter Anzahl zur Verfügung stehen. Da der Vorhabenträger im östlichen<br />
Geltungsbereich, auf dem Gelände der ehemaligen Hanffabrik, eine derartige PVA laut<br />
EEG planen kann und die Stadt <strong>Nauen</strong> nach wie vor eine Entwicklung der Fläche als<br />
sinnvoll erachtet, verblieb hier kein Spielraum für andere Lösungen.<br />
In Bezug auf die im Vorentwurf geplante PVA wurde die Planung erheblich verkleinert.<br />
Auf eine Bebauung des westlichen Geltungsbereichs bzw. das ‚auf den Kopf setzen’ der<br />
Pappelbaumreihen wurde vollständig verzichtet. Die Höhe der PVA wurde von 4 m auf 2,7<br />
m reduziert. Das ausgewiesene SO im östlichen Geltungsbereich wurde großflächig<br />
verkleinert. Auf die Bebauung der vorhandenen Altdeponie und des SPA-Gebiets wurde<br />
verzichtet.<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
87