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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

c) eine allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben.<br />

Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und<br />

allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des<br />

Bauleitplans angemessenerweise verlangt werden kann.<br />

Die Gemeinde legt fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der<br />

Belange für die Abwägung erforderlich ist. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der<br />

Abwägung zu berücksichtigen.<br />

3.2 Beschreibung der Festsetzungen<br />

3.2.1 Angaben zum Standort<br />

Das Plangebiet erstreckt sich östlich der L173 über das ehemalige Betriebsgelände der<br />

stillgelegten Hanffabrik (ca. 10,6 ha). Die Hochbauten sind inzwischen komplett<br />

zurückgebaut worden. Fundamente bzw. versiegelte Flächen sind jedoch im Boden noch<br />

großflächig vorhanden. Das Gelände stellt sich heute als Industriebrache dar. Westlich<br />

der L173 erstreckt sich das Plangebiet über das Gelände eines ehemaligen<br />

Landwirtschaftsbetriebes (ca. 3,1 ha). Auch in diesem Bereich befanden sich bauliche<br />

Anlagen, die oberirdisch zurückgebaut wurden und deren Fläche nunmehr größtenteils<br />

als Weidefläche genutzt wird.<br />

3.2.2 Art des Vorhabens und Darstellung der Festsetzungen<br />

Siehe <strong>Begr</strong>ündung zum Entwurf B-Plan, Stand Februar <strong>2013</strong>.<br />

3.2.3 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden<br />

Folgender Bedarf an Grund und Boden wurde für das geplante Bauvorhaben ermittelt:<br />

Plangebietsgröße 137.600,00 m²<br />

Östlicher Geltungsbereich 106.340,00 m²<br />

SO Sonnenenergie 44.385,00 m²<br />

Davon Bauland i.S.v. § 19 Abs. 3 BauNVO (SO Sonnenenergie) 40.655,00 m²<br />

zulässige Grundfläche und somit Versiegelung (nach § 9 Abs. 1 BauGB i.<br />

V. mit § 19 BauNVO) im SO 32.600,00 m²<br />

Fläche zum Anpflanzen im SO (A) 2.578,00 m²<br />

nicht überbaubare Grundstücksfläche des SO 9.2<strong>07</strong>,00 m²<br />

Grünflächen 59.033,00 m²<br />

Fläche zum Anpflanzen (B) 2.922,00 m²<br />

Westlicher Geltungsbereich 31.260,00 m²<br />

Öffentliche Verkehrsfläche 545,00 m²<br />

Private Verkehrsfläche 1.145,00 m²<br />

Grünflächen 25.097,00 m²<br />

Fläche zum Anpflanzen (C) 600,00 m²<br />

Fläche zum Anpflanzen (D) 300,00 m²<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 3.573,00 m²<br />

Natur und Landschaft (F)<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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