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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

(anlagebedingter Konflikt). Somit liegen hier erhebliche Auswirkungen vor.<br />

unerhebliche Auswirkungen<br />

Durch das geplante Bauvorhaben werden 15.282,12 m² Bodenfläche Böden allgemeiner<br />

Funktionsausprägung überschirmt (anlagebedingter Konflikt), was als unerhebliche<br />

Auswirkung eingeschätzt wird, da der unversiegelte Boden unterhalb der Tischen nicht<br />

überbaut wird und auch weiterhin als Vegetationsstandort, Puffer, Filter usw. zur<br />

Verfügung steht. Im Bereich der schon vorhandenen Versiegelung ist durch die<br />

Überschirmung kein Konflikt erkennbar.<br />

Im Zuge zukünftiger Nutzungsformen können weiterhin Beeinträchtigungen durch<br />

Verdichtung, Schadstoffeintrag oder Bodenverschmutzungen im Bereich der<br />

unversiegelten Flächen entstehen (betriebsbedingter Konflikt). Durch diese Eingriffe<br />

können die natürlichen Bodenfunktionen wie Lebensraum, Puffer für Schadstoffe,<br />

Aufnahme und Abgabe von Feuchtigkeit etc. stärker behindert oder zerstört werden. Des<br />

Weiteren ist während der Baumaßnahmen mit einer Beeinträchtigung der unbebauten<br />

Flächen, die von den Maßnahmen nicht betroffen sind, durch Befahren mit<br />

Baufahrzeugen oder durch das Zwischenlagern von Baumaterialien zu rechnen. Eventuell<br />

benötigte Zuwegungen, Montage- und Zwischenlagerflächen werden nicht separat<br />

befestigt. Eine Befahrung zur Anlieferung der Bauteile und späteren Wartung der Anlage<br />

bzw. Montage der Einzelteile erfolgt auf vorhandener Betonfläche, oder aber im Bereich<br />

der neuversiegelten Feuerwehrzufahrt (baubedingte Konflikte), was nicht als<br />

schwerwiegende bzw. erhebliche Beeinträchtigung zu bezeichnen ist, so dass hier<br />

unerhebliche Auswirkungen vorliegen.<br />

Verunreinigungen des Bodens (betriebsbedingter Konflikt) können im<br />

bestimmungsgemäßen Betrieb der neu errichteten Photovoltaikanlage nicht auftreten, da<br />

hier keine umweltgefährdenden Stoffe eingesetzt bzw. hergestellt werden, so dass hier<br />

unerhebliche Auswirkungen vorliegen.<br />

Das anfallende schadstofffreie Niederschlagswasser wird vor Ort zur Versickerung<br />

gebracht, so dass Bodenverunreinigungen nicht auftreten können und somit hier<br />

ebenfalls unerhebliche Auswirkungen vorliegen.<br />

Als unerhebliche Beeinträchtigung (baubedingter Konflikt) stellt sich die Verlegung der<br />

Erdkabel zum Transport der erzeugten Energie dar, da hier ein zeitlich begrenzter<br />

Funktionsverlust im Bereich des Kabelgrabens stattfindet. Genaue Aussagen zum Verlauf<br />

der Kabeltrassen können zum jetzigen Planungsstand noch nicht getroffen werden.<br />

Unmittelbar nach Verlegung der Kabel wird der Kabelgraben wieder verfüllt. Ein<br />

dauerhafter Funktionsverlust des Bodens erfolgt somit nicht, so dass hier unerhebliche<br />

Auswirkungen vorliegen.<br />

Schutzgut Wasser:<br />

erhebliche Auswirkungen<br />

Erhebliche Auswirkungen konnten für das Schutzgut Wasser nicht festgestellt werden, da<br />

weder eine Grundwasserhaltung noch mit Verunreinigungen des Grundwassers zu<br />

rechnen ist.<br />

unerhebliche Auswirkungen<br />

Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind im direkten Zusammenhang mit<br />

den Beeinträchtigungen des Bodens zu sehen. Durch das geplante Bauvorhaben können<br />

1.191 m² Bodenfläche neu vollversiegelt werden (anlagebedingter Konflikt). Die Folge ist<br />

eine Verringerung der Wasserversickerungsfläche und damit eine potentielle<br />

Verringerung der Grundwasserzuführung und -neubildung im Plangebiet (anlagebedingter<br />

Konflikt). Da das Grundwasservorkommen im Plangebiet weder wasserwirtschaftlich noch<br />

landschaftsökologisch, im Sinne einer Beeinflussung benachbarter Ökosysteme, eine<br />

Relevanz besitzt, liegen hier somit unerhebliche Auswirkungen vor.<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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