Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
(anlagebedingter Konflikt). Somit liegen hier erhebliche Auswirkungen vor.<br />
unerhebliche Auswirkungen<br />
Durch das geplante Bauvorhaben werden 15.282,12 m² Bodenfläche Böden allgemeiner<br />
Funktionsausprägung überschirmt (anlagebedingter Konflikt), was als unerhebliche<br />
Auswirkung eingeschätzt wird, da der unversiegelte Boden unterhalb der Tischen nicht<br />
überbaut wird und auch weiterhin als Vegetationsstandort, Puffer, Filter usw. zur<br />
Verfügung steht. Im Bereich der schon vorhandenen Versiegelung ist durch die<br />
Überschirmung kein Konflikt erkennbar.<br />
Im Zuge zukünftiger Nutzungsformen können weiterhin Beeinträchtigungen durch<br />
Verdichtung, Schadstoffeintrag oder Bodenverschmutzungen im Bereich der<br />
unversiegelten Flächen entstehen (betriebsbedingter Konflikt). Durch diese Eingriffe<br />
können die natürlichen Bodenfunktionen wie Lebensraum, Puffer für Schadstoffe,<br />
Aufnahme und Abgabe von Feuchtigkeit etc. stärker behindert oder zerstört werden. Des<br />
Weiteren ist während der Baumaßnahmen mit einer Beeinträchtigung der unbebauten<br />
Flächen, die von den Maßnahmen nicht betroffen sind, durch Befahren mit<br />
Baufahrzeugen oder durch das Zwischenlagern von Baumaterialien zu rechnen. Eventuell<br />
benötigte Zuwegungen, Montage- und Zwischenlagerflächen werden nicht separat<br />
befestigt. Eine Befahrung zur Anlieferung der Bauteile und späteren Wartung der Anlage<br />
bzw. Montage der Einzelteile erfolgt auf vorhandener Betonfläche, oder aber im Bereich<br />
der neuversiegelten Feuerwehrzufahrt (baubedingte Konflikte), was nicht als<br />
schwerwiegende bzw. erhebliche Beeinträchtigung zu bezeichnen ist, so dass hier<br />
unerhebliche Auswirkungen vorliegen.<br />
Verunreinigungen des Bodens (betriebsbedingter Konflikt) können im<br />
bestimmungsgemäßen Betrieb der neu errichteten Photovoltaikanlage nicht auftreten, da<br />
hier keine umweltgefährdenden Stoffe eingesetzt bzw. hergestellt werden, so dass hier<br />
unerhebliche Auswirkungen vorliegen.<br />
Das anfallende schadstofffreie Niederschlagswasser wird vor Ort zur Versickerung<br />
gebracht, so dass Bodenverunreinigungen nicht auftreten können und somit hier<br />
ebenfalls unerhebliche Auswirkungen vorliegen.<br />
Als unerhebliche Beeinträchtigung (baubedingter Konflikt) stellt sich die Verlegung der<br />
Erdkabel zum Transport der erzeugten Energie dar, da hier ein zeitlich begrenzter<br />
Funktionsverlust im Bereich des Kabelgrabens stattfindet. Genaue Aussagen zum Verlauf<br />
der Kabeltrassen können zum jetzigen Planungsstand noch nicht getroffen werden.<br />
Unmittelbar nach Verlegung der Kabel wird der Kabelgraben wieder verfüllt. Ein<br />
dauerhafter Funktionsverlust des Bodens erfolgt somit nicht, so dass hier unerhebliche<br />
Auswirkungen vorliegen.<br />
Schutzgut Wasser:<br />
erhebliche Auswirkungen<br />
Erhebliche Auswirkungen konnten für das Schutzgut Wasser nicht festgestellt werden, da<br />
weder eine Grundwasserhaltung noch mit Verunreinigungen des Grundwassers zu<br />
rechnen ist.<br />
unerhebliche Auswirkungen<br />
Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind im direkten Zusammenhang mit<br />
den Beeinträchtigungen des Bodens zu sehen. Durch das geplante Bauvorhaben können<br />
1.191 m² Bodenfläche neu vollversiegelt werden (anlagebedingter Konflikt). Die Folge ist<br />
eine Verringerung der Wasserversickerungsfläche und damit eine potentielle<br />
Verringerung der Grundwasserzuführung und -neubildung im Plangebiet (anlagebedingter<br />
Konflikt). Da das Grundwasservorkommen im Plangebiet weder wasserwirtschaftlich noch<br />
landschaftsökologisch, im Sinne einer Beeinflussung benachbarter Ökosysteme, eine<br />
Relevanz besitzt, liegen hier somit unerhebliche Auswirkungen vor.<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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