16.11.2013 Aufrufe

Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

<br />

<br />

<br />

nach der Mahd zu entfernen. Es besteht ein generelles Verbot des<br />

Aufbringens von synthetischem Dünger, des Einsatzes von<br />

Pflanzenschutzmitteln und des Umbruchs von Grünland.“<br />

Innerhalb der „Flächen mit Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft“ (Fläche F) ist das Intensivgrasland in<br />

extensiv genutztes Grünland umzuwandeln und in Form einer jährlichen Mahd, ab<br />

15. August zu pflegen. Das Mähgut ist nach der Mahd zu entfernen. Es besteht<br />

ein generelles Verbot des Aufbringens von synthetischem Dünger, des Einsatzes<br />

von Pflanzenschutzmitteln und des Umbruchs von Grünland.<br />

Als textliche Festsetzung wurde folgender Teil übernommen: „Flächen mit<br />

Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft“ (Fläche F) ist das Intensivgrasland in extensiv genutztes<br />

Grünland umzuwandeln und in Form einer jährlichen Mahd zu pflegen.“<br />

Die Fläche F wurde in die Planzeichnung übernommen.<br />

Aufgrund der fehlenden bodenrechtlichen Relevanz ist folgender Teil in den<br />

städtebaulichen Vertrag zu übernehmen: „Die jährlich festgeschriebene<br />

Mahd darf erst ab dem 15. August durchgeführt werden. Das Mähgut ist<br />

nach der Mahd zu entfernen. Es besteht ein generelles Verbot des<br />

Aufbringens von synthetischem Dünger, des Einsatzes von<br />

Pflanzenschutzmitteln und des Umbruchs von Grünland.“<br />

Innerhalb des eingezäunten Geländes der PVA ist der Unterwuchs im Bereich der<br />

unversiegelten Flächen als Grasland anzulegen und durch eine extensive Nutzung<br />

in Form einer jährlichen Mahd ab 15. August zu pflegen. Es besteht ein generelles<br />

Verbot des Aufbringens von synthetischem Dünger, des Einsatzes von<br />

Pflanzenschutzmitteln und des Umbruchs von Grünland.<br />

Als textliche Festsetzung wurde folgender Teil übernommen: „Innerhalb der<br />

überbaubaren Grundstücksflächen ist der Unterwuchs im Bereich der<br />

unversiegelten Flächen als Grasland anzulegen und durch eine extensive<br />

Nutzung in Form einer jährlichen Mahd zu pflegen.“<br />

Aufgrund der fehlenden bodenrechtlichen Relevanz ist folgender Teil in den<br />

städtebaulichen Vertrag zu übernehmen: „Die jährlich festgeschriebene<br />

Mahd darf erst ab dem 15. August durchgeführt werden. Es besteht ein<br />

generelles Verbot des Aufbringens von synthetischem Dünger, des<br />

Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des Umbruchs von Grünland.“<br />

Im Bereich der Fläche E sind insgesamt 5 Stein- oder Schotterhaufen von jeweils<br />

5 m³ Größe als CEF-Maßnahme anzulegen. Die Haufen sind U-förmig mit der<br />

Öffnung nach Süden ausgerichtet, in Brotlaibform anzulegen. Die Höhe der<br />

Haufen hat maximal 1 m zu betragen. Das Stein- oder Schottermaterial hat eine<br />

unterschiedliche Korngröße aufzuweisen. Als Deckschicht sind kleine Steine zu<br />

verwenden. Der Fuß- bzw. Randbereich der Haufen ist mit Erdstofffüllungen<br />

anzulegen. Die Stein- oder Schotterhaufen sind vor Beginn der Baumaßnahme<br />

anzulegen. Des Weiteren sind innerhalb dieser Grünflächen 5 Totholzhaufen von<br />

jeweils 6 m² Größe als Unterschlupf für Zauneidechsen anzulegen. Die Höhe der<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

138

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!