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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

negativ vorbelastet bezeichnet werden. Eine erholungs- bzw. freizeitrelevante Ausstattung<br />

wurde im Plangebiet und seiner angrenzenden Umgebung nicht vorgefunden und wird<br />

auch hier zukünftig von der Stadt <strong>Nauen</strong> nicht angestrebt.<br />

Dennoch erfolgt durch den Bau der Photovoltaikanlage die Errichtung technischer<br />

Anlagen (Tischen mit Modulen, Container für Übergabestation und Wechselrichter), die<br />

im Umfeld des Plangebiets wahrgenommen werden und somit negative<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nach sich ziehen können (anlagebedingter<br />

Konflikt).<br />

Im B-Plan wird die Oberkante der baulichen Anlagen für die PVA mit 33,7 m über<br />

DHHN92 festgesetzt. Das Projekt sieht eine Höhe der PVA von maximal 2,7 m über GOK<br />

vor. Die geplanten Nebenanlagen (2 x Wechselrichter- und 1 x Übergabestation) dürfen<br />

eine Höhe von bis zu 3 m über GOK aufweisen. Mit maximal 2,4 m über GOK ist die<br />

Einzäunung einschließlich Übersteigschutz ebenfalls zu nennen.<br />

Da im östlichen Geltungsbereich 112 Bäume entfernt werden, wird die PVA im<br />

unmittelbar südlich und westlich angrenzenden Siedlungsbereich mehr oder weniger stark<br />

wahrnehmbar sein (anlagebedingter Konflikt). Diese Siedlungsflächen (Gebäudehöhen<br />

bis zu 8 m) mit einzelnen und geschlossenen Gehölzstrukturen (Höhen 2-25 m, 25 m hier<br />

Pappelbaumreihe an West- und Südgrenze des westlichen Geltungsbereichs) verdecken<br />

jedoch auch die PVA in Richtung der umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen.<br />

Durch die geplanten Neuanpflanzungen entlang der südlichen und westlichen<br />

Plangebietsgrenze des östlichen Geltungsbereichs (3 m breiter Pflanzstreifen mit Höhe<br />

bis 3 m), soll die Sichtbarkeit der PVA im Bereich der Siedlungsflächen stark vermindert<br />

bzw. vermieden werden. Aus Richtung Norden wird PVA durch die dichte geschlossene<br />

Pappelbaumreihe (Höhe 25 m) bzw. Osten durch die Baumreihe (Bäume Nr. 3-14, Höhe<br />

14 m) mit Holundersträuchern als Unterwuchs sowie durch das 20-25 m hohe Feldgehölz<br />

an südöstlichen Grenze des östlichen Geltungsbereichs, verdeckt, so dass hier<br />

erhebliche Auswirkungen nicht zu erwarten sind.<br />

Durch die o. g. Bepflanzung mit Sträuchern bis maximal 3 m Höhe, entlang eines Teils<br />

der Plangebietsgrenzen, der Ausweisung von Grünflächen im östlichen und nördlichen<br />

Teil des östlichen Geltungsbereichs bzw. im westlichen Geltungsbereich und der<br />

Verwendung von entspiegelten Modulen wird somit der Sichtbarkeit der PVA entschieden<br />

entgegengewirkt.<br />

Des Weiteren wird durch die Ausweisung der Grünfläche im östlichen Geltungsbereich<br />

und der Erhaltung der hier befindlichen Gehölzstrukturen dem Maßnahmekonzept des LP<br />

großflächig Rechnung getragen, der für den östlichen Geltungsbereich eine Darstellung als<br />

Grünfläche und als Dauergrünland auf Niedermoorböden vorsieht.<br />

Durch die Ausweisung des westlichen Geltungsbereichs als Grünfläche (im<br />

Maßnahmenkonzept LP Fläche für Landwirtschaft), einschließlich der Erhaltung aller hier<br />

befindlicher Gehölzstrukturen, wird eine weitere Grünfläche in unmittelbarer Nachbarschaft<br />

zum Bauvorhaben festgesetzt.<br />

Als Ziele für diese Teilflächen werden im LP der Erhalt und die Entwicklung extensiver<br />

Nutzungsformen formuliert, was durch die grünordnerischen Festsetzungen des B-Plans<br />

konkretisiert und gesichert wird.<br />

Somit sind nach Umsetzung der o. g. Maßnahmen keine erheblichen Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut Landschaft zu erwarten.<br />

unerhebliche Auswirkungen<br />

Als unerhebliche Auswirkung kann die Unterflurverlegung von Erdkabeln bezeichnet<br />

werden (anlagebedingter Konflikt). Das gleiche gilt für Aufstell- und Zwischenlagerplätze<br />

für Baumaterialien, Baucontainer und Baufahrzeuge, da es sich hier um eine, auf den<br />

Zeitraum der Baumaßnahme beschränkte, Nutzung handelt (baubedingter Konflikt).<br />

In Bezug auf die Erholungsnutzung in der Region kann gesagt werden, dass sich das<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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