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Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen

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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />

sich hier um ausschließlich um eine Industriebrache (Ostteil) bzw. landwirtschaftlich<br />

genutzte Fläche (Westteil).<br />

Die nächstgelegenen, zusammenhängenden Bauflächen liegen südlich des östlichen<br />

bzw. östlich des westlichen Teilbereichs.<br />

Im rechtskräftigen FNP der Stadt <strong>Nauen</strong> mit OT wurden diese Bauflächen als gemischte<br />

Bauflächen und Wohnbauflächen ausgewiesen.<br />

Zur nächstliegenden schutzwürdigen Bebauung bestehen von der Plangebietsgrenze des<br />

östlichen Teilbereichs etwa folgende Mindestabstände:<br />

Häuser an Fabrikantenstraße<br />

Häuser an Ackerweg<br />

Häuser an Ackerweg<br />

Häuser an nördlicher Siedlerstraße<br />

8 m (M)<br />

8 m (M)<br />

80 m (W)<br />

14 m (W)<br />

Zur nächstliegenden schutzwürdigen Bebauung bestehen von der Plangebietsgrenze des<br />

westlichen Teilbereichs etwa folgende Mindestabstände:<br />

Häuser zwischen Siedlerstraße Nord und Süd 50 m (W)<br />

Häuser südlich südlicher Siedlerstraße 60 m (W)<br />

Immissionen<br />

Lärmvorbelastungen gibt es im Plangebiet durch das Verkehrsaufkommen im Bereich der<br />

angrenzenden Straßen (L173 laut LaPro bis zu 2.500 Kfz/Tag, Fabrikantenstraße,<br />

Ackerweg und Siedlerstraße Nord und Süd sowie die ca. 1,2 km südlich verlaufende ICE-<br />

Hochgeschwindigkeitsstrecke Berlin-Hamburg mit > 50 Zügen/Tag).<br />

Erholungsausstattung<br />

Der Landschaftsplan (LP) der Stadt <strong>Nauen</strong> stellt den Ortsteil Bergerdamm und Umgebung<br />

(östlich der L173) als Regionale Erholungslandschaft dar. Darüber hinaus beinhaltet das<br />

Maßnahmekonzept des LP für den östlichen Geltungsbereich die Darstellung als<br />

Grünfläche und als Dauergrünland auf Niedermoorböden. Als Ziele für diese Teilflächen<br />

werden der Erhalt und die Entwicklung extensiver Nutzungsformen formuliert.<br />

Erholungsfunktionen sind innerhalb des Plangebiets derzeit nicht vorhanden, da eine<br />

erholungsrelevante Infrastruktur fehlt und von der Stadt <strong>Nauen</strong> hier augenscheinlich auch<br />

nicht angestrebt wird, da das Plangebiet nach wie vor brach liegt bzw. teilweise als<br />

Weidefläche genutzt wird. Zudem ist die Erreichbarkeit der Fläche, auf der die PVA<br />

errichtet werden soll, nicht gegeben, da beide Geltungsbereiche eingezäunt und nur<br />

schwer zu betreten sind (Ostteil 2 m hoher Maschendrahtzaun, Westteil mobile<br />

Elektroweidezäune).<br />

Landschaftsprägende Strukturelemente finden sich in Form von Bäumen (siehe<br />

Schutzgut Landschaft).<br />

Störend wirkende Landschaftselemente liegen im Plangebiet in Form der großflächig<br />

sichtbaren Oberflächenbefestigungen sowie der Einzäunung des östlichen Teilbereichs<br />

vor.<br />

Querungen des Plangebiets sind in beiden Teilbereichen nicht bzw. nur stark<br />

eingeschränkt möglich. Der östliche Teilbereich ist vollständig eingezäunt und durch Tore<br />

verschlossen.<br />

Der westliche Teilbereich kann je nach Umfang der Weidefläche betreten werden. Hierbei<br />

handelt es sich jedoch nicht um öffentliche Flächen.<br />

Touristische Funktionen besitzen beide Teilbereiche nicht. Zudem handelt es sich hier um<br />

Privatgrundstücke, die nicht ohne weiteres Betreten werden dürfen und somit einer<br />

touristischen Nutzung entgegenstehen.<br />

Zudem stellen die Gräben an der L173 und der Große Havelländische Hauptkanal<br />

IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />

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