Begr_015_2013-02-07_Einarbeitung-Umweltbericht 1 - Nauen
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<strong>Begr</strong>ündung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Hanffabrik“, Stadt <strong>Nauen</strong> - OT Bergerdamm<br />
sich hier um ausschließlich um eine Industriebrache (Ostteil) bzw. landwirtschaftlich<br />
genutzte Fläche (Westteil).<br />
Die nächstgelegenen, zusammenhängenden Bauflächen liegen südlich des östlichen<br />
bzw. östlich des westlichen Teilbereichs.<br />
Im rechtskräftigen FNP der Stadt <strong>Nauen</strong> mit OT wurden diese Bauflächen als gemischte<br />
Bauflächen und Wohnbauflächen ausgewiesen.<br />
Zur nächstliegenden schutzwürdigen Bebauung bestehen von der Plangebietsgrenze des<br />
östlichen Teilbereichs etwa folgende Mindestabstände:<br />
Häuser an Fabrikantenstraße<br />
Häuser an Ackerweg<br />
Häuser an Ackerweg<br />
Häuser an nördlicher Siedlerstraße<br />
8 m (M)<br />
8 m (M)<br />
80 m (W)<br />
14 m (W)<br />
Zur nächstliegenden schutzwürdigen Bebauung bestehen von der Plangebietsgrenze des<br />
westlichen Teilbereichs etwa folgende Mindestabstände:<br />
Häuser zwischen Siedlerstraße Nord und Süd 50 m (W)<br />
Häuser südlich südlicher Siedlerstraße 60 m (W)<br />
Immissionen<br />
Lärmvorbelastungen gibt es im Plangebiet durch das Verkehrsaufkommen im Bereich der<br />
angrenzenden Straßen (L173 laut LaPro bis zu 2.500 Kfz/Tag, Fabrikantenstraße,<br />
Ackerweg und Siedlerstraße Nord und Süd sowie die ca. 1,2 km südlich verlaufende ICE-<br />
Hochgeschwindigkeitsstrecke Berlin-Hamburg mit > 50 Zügen/Tag).<br />
Erholungsausstattung<br />
Der Landschaftsplan (LP) der Stadt <strong>Nauen</strong> stellt den Ortsteil Bergerdamm und Umgebung<br />
(östlich der L173) als Regionale Erholungslandschaft dar. Darüber hinaus beinhaltet das<br />
Maßnahmekonzept des LP für den östlichen Geltungsbereich die Darstellung als<br />
Grünfläche und als Dauergrünland auf Niedermoorböden. Als Ziele für diese Teilflächen<br />
werden der Erhalt und die Entwicklung extensiver Nutzungsformen formuliert.<br />
Erholungsfunktionen sind innerhalb des Plangebiets derzeit nicht vorhanden, da eine<br />
erholungsrelevante Infrastruktur fehlt und von der Stadt <strong>Nauen</strong> hier augenscheinlich auch<br />
nicht angestrebt wird, da das Plangebiet nach wie vor brach liegt bzw. teilweise als<br />
Weidefläche genutzt wird. Zudem ist die Erreichbarkeit der Fläche, auf der die PVA<br />
errichtet werden soll, nicht gegeben, da beide Geltungsbereiche eingezäunt und nur<br />
schwer zu betreten sind (Ostteil 2 m hoher Maschendrahtzaun, Westteil mobile<br />
Elektroweidezäune).<br />
Landschaftsprägende Strukturelemente finden sich in Form von Bäumen (siehe<br />
Schutzgut Landschaft).<br />
Störend wirkende Landschaftselemente liegen im Plangebiet in Form der großflächig<br />
sichtbaren Oberflächenbefestigungen sowie der Einzäunung des östlichen Teilbereichs<br />
vor.<br />
Querungen des Plangebiets sind in beiden Teilbereichen nicht bzw. nur stark<br />
eingeschränkt möglich. Der östliche Teilbereich ist vollständig eingezäunt und durch Tore<br />
verschlossen.<br />
Der westliche Teilbereich kann je nach Umfang der Weidefläche betreten werden. Hierbei<br />
handelt es sich jedoch nicht um öffentliche Flächen.<br />
Touristische Funktionen besitzen beide Teilbereiche nicht. Zudem handelt es sich hier um<br />
Privatgrundstücke, die nicht ohne weiteres Betreten werden dürfen und somit einer<br />
touristischen Nutzung entgegenstehen.<br />
Zudem stellen die Gräben an der L173 und der Große Havelländische Hauptkanal<br />
IGF - Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbH, Ketziner Straße 26, 14641 <strong>Nauen</strong>, Tel. 03321/7470-0, Fax 03321/7470-20<br />
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