25.12.2013 Aufrufe

BGV C10 - Die BG ETEM

BGV C10 - Die BG ETEM

BGV C10 - Die BG ETEM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong><strong>BG</strong>V</strong> <strong>C10</strong><br />

(5) Sitzplätze in Bodengeräten müssen so gestaltet sein, dass Körperschäden unter<br />

Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und des Einsatzzweckes des<br />

Bodengerätes vermieden werden.<br />

Durchführungsanweisungen zu § 25 Abs. 1:<br />

Fahrerplatz ist der Platz des Fahrzeugführers.<br />

Siehe auch „Führerhaus-Richtlinien“ zu § 30 StVZO und „Richtlinien für die Sicht aus Kraftfahrzeugen“<br />

zu § 35b StVZO.<br />

zu § 25 Abs. 4:<br />

<strong>Die</strong> Forderung nach Bewegungsfreiraum ist z. B. erfüllt, wenn die „Führerhaus-Richtlinien“ zu<br />

§ 30 StVZO eingehalten werden.<br />

Bezüglich der Verglasung ist diese Forderung erfüllt, wenn Sicherheitsglas verwendet wird.<br />

zu § 25 Abs. 5:<br />

Für die Gestaltung und Bemessung von Fahrersitzplätzen siehe auch „Führerhaus-Richtlinien“<br />

zu § 30 StVZO.<br />

§ 26<br />

Befehlseinrichtungen, Stellteile<br />

(1) Bodengeräte mit Fahrantrieb müssen so eingerichtet sein, dass sie gegen unbefugte<br />

Benutzung gesichert werden können.<br />

(2) Stellteile von Befehlseinrichtungen müssen so eingerichtet sein, dass die eingeleitete<br />

Bewegung nach dem Loslassen der Stellteile selbsttätig zum Stillstand kommt.<br />

Abweichungen sind zulässig, wenn aus betriebstechnischen Gründen eine Steuerung mit<br />

Selbsthaltung erforderlich ist.<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!