BGV C10 - Die BG ETEM
BGV C10 - Die BG ETEM
BGV C10 - Die BG ETEM
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong><strong>BG</strong>V</strong> <strong>C10</strong><br />
Durchführungsanweisungen zu § 37 Abs. 1:<br />
Hilfsmittel zur Ladungssicherung sind z. B.:<br />
– Ankerschienen (in Verbindung mit Zurrmitteln, Sperr- oder Ladebalken, Spannwinden),<br />
– Anschlagpunkte (fest oder beweglich),<br />
– Rollsicherungen (Stops),<br />
– Befestigungsbeschläge für Container und Paletten,<br />
– Planen und Netze.<br />
Siehe auch VDI-Richtlinie 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ und 2701<br />
„Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen; Zurrmittel“<br />
zu § 37 Abs. 2:<br />
Bewegliche An- und Aufbauteile sind z. B. Türen, Motorhauben, Klappen, Deckel, Klappgeländer.<br />
Bei Türen von Laderäumen ist diese Forderung erfüllt durch Türfeststeller, mit denen geöffnete<br />
Türen in Endstellungen kraft- oder formschlüssig gesichert werden können, z. B. durch<br />
doppelt angeordnete Gasdruckfedern.<br />
Zubehör von Bodengeräten sind z. B. Feuerlöscher, Unterlegkeile, Werkzeug, Leitern.<br />
§ 38<br />
Antriebe<br />
(1) Antriebe für Lastaufnahmemittel und Abstützungen müssen so beschaffen sein,<br />
dass alle Bewegungen möglichst ruckfrei durchgeführt werden können und unbeabsichtigte<br />
Bewegungen verhindert sind.<br />
(2) Lastaufnahmemittel und Abstützungen müssen gegen Überschreiten der zulässigen<br />
Belastung von der Antriebsseite her gesichert sein.<br />
Durchführungsanweisungen zu § 38 Abs. 1:<br />
<strong>Die</strong>se Forderung ist erfüllt<br />
– bei mechanischen Antrieben durch selbsthemmende Getriebe oder selbsttätig wirkende<br />
Bremsen,<br />
41