25.12.2013 Aufrufe

BGV C10 - Die BG ETEM

BGV C10 - Die BG ETEM

BGV C10 - Die BG ETEM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong><strong>BG</strong>V</strong> <strong>C10</strong><br />

(2) Versicherte, die Bodengeräte führen (Fahrer), müssen ihre Fahrweise so einrichten,<br />

dass sie das Gerät sicher beherrschen. Insbesondere müssen sie die Fahrbahn-,<br />

Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse, die Fahreigenschaften des Fahrzeuges<br />

sowie Einflüsse durch die Ladung berücksichtigen.<br />

(3) Vor dem Einschalten des Fahrantriebs von Fluggastbrücken müssen sich Versicherte<br />

davon überzeugen, dass sich niemand im Gefahrbereich der Fahrwerkräder befindet.<br />

(4) Hub- und Senkbewegungen von ortsveränderlichen Treppen dürfen von Versicherten<br />

nur eingeleitet werden, wenn sich außer ihnen niemand auf der Treppe oder<br />

Plattform befindet.<br />

(5) Versicherte dürfen Geländer nur aus der Schutzstellung bringen, wenn dies<br />

betrieblich erforderlich ist und andere Maßnahmen gegen Abstürzen getroffen sind.<br />

§ 76<br />

Fahrbetrieb<br />

(1) Versicherte dürfen mit Bodengeräten nur solche Verkehrswege und Bereiche<br />

befahren, die ein sicheres Fahren ermöglichen.<br />

(2) Bevor Bodengeräte mit Lastaufnahmemitteln, auf denen sich Versicherte befinden,<br />

verfahren werden, muss der Fahrer mit den Versicherten Signale festgelegt haben.<br />

(3) Versicherte dürfen Bodengeräte, deren Lastaufnahmemittel mit Personen besetzt<br />

sind, nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 6 km/h verfahren.<br />

§ 77<br />

Fahrtrichtungsänderung, Schallzeichen<br />

(1) Fahrer von Bodengeräten haben Fahrtrichtungsänderungen rechtzeitig und deutlich<br />

anzuzeigen.<br />

(2) Fahrer von Bodengeräten müssen bei Gefahr Schallzeichen geben.<br />

78

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!