25.12.2013 Aufrufe

BGV C10 - Die BG ETEM

BGV C10 - Die BG ETEM

BGV C10 - Die BG ETEM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong><strong>BG</strong>V</strong> <strong>C10</strong><br />

§ 66<br />

Betreten hochgelegener Flächen von Luftfahrzeugen<br />

Versicherte dürfen Luftfahrzeuge nur auf den hierfür bestimmten Flächen betreten.<br />

Erforderlichenfalls sind Maßnahmen gegen Ausgleiten und Abstürzen zu treffen.<br />

Durchführungsanweisung zu § 66:<br />

Geeignete Maßnahmen gegen Ausgleiten sind z. B.<br />

– rutschhemmende Beschichtungen der begehbaren Flächen,<br />

– spezielle Fußbekleidung.<br />

Geeignete Maßnahmen gegen Absturz sind z. B. Verwendung von<br />

– Gerüsten,<br />

– Sicherheitsgeschirren,<br />

– Fangnetzen,<br />

– Hubarbeitsbühnen.<br />

§ 67<br />

Kontrollarbeiten an Triebwerken<br />

(1) Versicherte haben bei Kontrollarbeiten sicherzustellen, dass beim Durchdrehen<br />

einer Luftschraube von Hand das Triebwerk nicht anspringen kann.<br />

(2) Versicherte dürfen Triebwerkseinlässe nur für Arbeiten am Triebwerk betreten.<br />

(3) Versicherte dürfen Arbeiten im Triebwerkseinlass nur durchführen, wenn sichergestellt<br />

ist, dass der Verdichter weder durch Anlassen noch unbeabsichtigt rotieren kann.<br />

(4) Versicherte dürfen Sichtkontrollen nur durchführen, wenn ein Anlassen des Triebwerkes<br />

verhindert ist und ausreichender Abstand zum Verdichter eingehalten wird.<br />

Durchführungsanweisung zu § 67 Abs. 1:<br />

<strong>Die</strong>se Forderung ist bei Luftfahrzeugen erfüllt, wenn Zündung und Bordnetz ausgeschaltet sowie<br />

Maßnahmen getroffen sind, die unbefugtes Einschalten verhindern. Bei Luftfahrzeugen<br />

mit Magnetzündung ist diese Forderung z. B. erfüllt, wenn<br />

73

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!