25.12.2013 Aufrufe

BGV C10 - Die BG ETEM

BGV C10 - Die BG ETEM

BGV C10 - Die BG ETEM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong><strong>BG</strong>V</strong> <strong>C10</strong><br />

VIII. Inkrafttreten<br />

§ 93<br />

Inkrafttreten<br />

(1) <strong>Die</strong>se Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1988 in Kraft. Gleichzeitig tritt<br />

die Unfallverhütungsvorschrift „Luftfahrt“ (V<strong>BG</strong> 78) vom 20. Dezember 1974 außer Kraft.<br />

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Unfallverhütungsvorschrift sind für Bodengeräte<br />

und Einrichtungen der Luftfahrt folgende Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr anzuwenden:<br />

„Stetigförderer“ (V<strong>BG</strong> 10), „Fahrzeuge“ (V<strong>BG</strong> 12), „Flurförderzeuge“ (V<strong>BG</strong> 12a),<br />

„Hebebühnen“ (V<strong>BG</strong> 14).<br />

Köln, den 30. Dezember 1987<br />

(Siegel)<br />

gez. Siller<br />

(Hauptgeschäftsführer)<br />

88

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!