DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 15 von 23 -<br />
Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />
furt a.M. hat aber aus verkehrstechnischen Gründen den Erhalt<br />
dieser Wegeführung abgelehnt und alternativ auf die Einmündung des<br />
Feldweges -Parzellen Nr. 264 - in die Friedberger Straße verwiesen. Da<br />
diese wiederum durch die vorliegende Bauleitplanung überlagert<br />
wird, ergibt sich die Notwendigkeit der besonderen Berücksichtigung<br />
des landwirtschaftlichen Verkehrs im Gewerbegebiet wie dies bereits<br />
dargelegt ist. Der Grenzweg zur Gemarkung Rodheim hat aber darüber<br />
hinaus u.U. auch Erschließungsfunktion für diese Gemarkung. Agrarstrukturelle<br />
Auswirkungen wurden aufgrund der Zuständigkeit von hier<br />
aber nicht geprüft. Diese sollten bei der Abstimmung der Bauleitplanung<br />
mit der Nachbargemeinde geklärt werden.<br />
36 Stadt Rosbach v.d. Höhe, 61186 Rosbach vom 11.05.2006<br />
zu o.g. Bebauungsplanentwurf werden unsererseits weder Anregungen noch<br />
Bedenken vorgebracht.<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
38a Süwag vom 21.04.2006<br />
wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 07.04.2006 und die übermittelten<br />
Planunterlagen und nehmen zu dem betreffenden Bebauungsplan wie<br />
folgt Stellung:<br />
Gegen Ihre Projektierung haben wir nichts vorzubringen, wenn unsere<br />
bestehenden oder geplanten Anlagen bei der weiteren Bearbeitung des<br />
Vorganges Berücksichtigung finden.<br />
Die Versorgung des Plangebietes mit elektrischer Energie kann als gesichert<br />
angesehen werden.<br />
Durch Erweiterung der vorhandenen Versorgungsanlagen kann ein den<br />
Anforderungen entsprechendes Versorgungsnetz aufgebaut werden.<br />
Die Aussagen beziehen sich ausschließlich auf die Baumaßnahmen im<br />
Zuge der Erschließung und berühren nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes.<br />
-------------<br />
Die Stellungnahme wir zur Kenntnis genommen.