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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Anlage 1 zu DS-Nr. 86/2006 - Seite 10 von 12 -<br />

Bebauungsplan Nr. 221 „Kleingartengebiet in der Eichwiese“<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen gegen den o.g Bebauungsplanentwurf<br />

Bedenken.<br />

Diese Bedenken richten sich gegen die Zulässigkeit von Zäunen und Hütten<br />

auf Flächen, die innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Osttaunus"<br />

liegen.<br />

Auf Seite 5 der Begründung zum Bebauungsplanentwurf wird angeführt,<br />

dass es ein Verlust sei, „...die Flächennutzung der bemerkenswerten Kulturlandschaft<br />

völlig zu verändern und die Öffentlichkeit... durch die Ausdehnung<br />

hoher Zäune und Hecken auszuschließen". Dennoch wird die Errichtung<br />

von 1,5m hohen Zäunen und Hütten zugelassen. Dies ist m.E. ein<br />

Widerspruch.<br />

Ebenso würde die Errichtung von Garten- bzw. Gerätehütten zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen, wodurch der<br />

Charakter der offenen Landschaft verloren ginge. Aufgrund der ortsnahen<br />

Lage ist die Notwendigkeit von Gerätehütten zudemnicht nachvollziehbar.<br />

Sowohl die Zäune als auch die Hütten sind innerhalb des LSG's nicht zulässig<br />

und widersprechen insbesondere dem Schutzzweck, die Landschaft<br />

a!s störungsfreien und frei zugänglichen Erholungsraurn sowie das Landschaftsbild<br />

für die stille naturbezogene Erholung zu erhalten.<br />

Der Großteil der Flächen im LSG ist weder von Hütten noch von Zäunen<br />

beeinträchtigt und besitzt zahlreiche Lebensräume (Streuobst, Hecken,<br />

Feldgehölze), die unter dem Schutz des § 15d HENatG stehen. Auch die<br />

Darstellungen des Landschaftsplanes weisen den gesamten Bereich als<br />

„Biotopverbundgebiet mit vorrangigem Handlungsbedarf zur Umsetzung<br />

von Naturschutzmaßnahmen" aus. Ein Großteil des Bereiches wird weiterhin<br />

als Flächen dargestellt, auf denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

umgesetzt werden sollen.<br />

Eine Aufhebung des Landschaftsschutzes, ohne die der Bebauungsplan<br />

keine Rechtskraft erlangen kann, kann aus den o.g. Gründen für die vorgelegte<br />

Planung daher nicht in Aussicht gestellt werden.<br />

Aus der Sicht meiner Abteilung Umwelt Wiesbaden bestehen gegen den<br />

Bebauungsplanentwurf keine Bedenken.<br />

Wie bereits erläutert, wurde die Möglichkeit, 2 m² große Geräte-Verschläge und<br />

Einfriedungen im Bereich der Fläche, die mit „Streuobstwiese“ bezeichnet ist, zu<br />

errichten, gestrichen.<br />

Der Anregung wird insoweit gefolgt, dass auch im Bereich der „Obstgärten“-<br />

Festsetzung die oben beschriebenen 2 m²-Hütten aus der Zulässigkeit gestrichen<br />

werden. Allerdings soll dort aus den genannten Gründen die Möglichkeit, eine<br />

Einfriedung zu errichten, erhalten bleiben.<br />

Nicht gefolgt wird der Anregung in den Bereichen, die mit „Kleingärten“ bezeichnet<br />

sind. Hier besteht bereits eine Kleingartenstruktur, die erhalten und nicht aufgegeben<br />

werden soll. Zum Schutz der kleingärtnerischen Nutzung soll hier auch eine<br />

Einfriedung bis 1,5 m Höhe, die vollflächig zu begrünen ist, erlaubt sein. Im Anschluss<br />

an das Planverfahren wird die Herausnahme dieses Teilbereiches aus<br />

dem Landschaftsschutz, wie es bereits im Westteil des Plangebietes geschehen<br />

ist, beantragt. Denkbar wäre auch eine jeweilige Ausnahmegenehmigung im Einzelfall,<br />

die dann über die untere Naturschutzbehörde zu beantragen wäre.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.

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