DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Anlage 1 zu DS-Nr. 86/2006 - Seite 10 von 12 -<br />
Bebauungsplan Nr. 221 „Kleingartengebiet in der Eichwiese“<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen gegen den o.g Bebauungsplanentwurf<br />
Bedenken.<br />
Diese Bedenken richten sich gegen die Zulässigkeit von Zäunen und Hütten<br />
auf Flächen, die innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Osttaunus"<br />
liegen.<br />
Auf Seite 5 der Begründung zum Bebauungsplanentwurf wird angeführt,<br />
dass es ein Verlust sei, „...die Flächennutzung der bemerkenswerten Kulturlandschaft<br />
völlig zu verändern und die Öffentlichkeit... durch die Ausdehnung<br />
hoher Zäune und Hecken auszuschließen". Dennoch wird die Errichtung<br />
von 1,5m hohen Zäunen und Hütten zugelassen. Dies ist m.E. ein<br />
Widerspruch.<br />
Ebenso würde die Errichtung von Garten- bzw. Gerätehütten zu einer erheblichen<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen, wodurch der<br />
Charakter der offenen Landschaft verloren ginge. Aufgrund der ortsnahen<br />
Lage ist die Notwendigkeit von Gerätehütten zudemnicht nachvollziehbar.<br />
Sowohl die Zäune als auch die Hütten sind innerhalb des LSG's nicht zulässig<br />
und widersprechen insbesondere dem Schutzzweck, die Landschaft<br />
a!s störungsfreien und frei zugänglichen Erholungsraurn sowie das Landschaftsbild<br />
für die stille naturbezogene Erholung zu erhalten.<br />
Der Großteil der Flächen im LSG ist weder von Hütten noch von Zäunen<br />
beeinträchtigt und besitzt zahlreiche Lebensräume (Streuobst, Hecken,<br />
Feldgehölze), die unter dem Schutz des § 15d HENatG stehen. Auch die<br />
Darstellungen des Landschaftsplanes weisen den gesamten Bereich als<br />
„Biotopverbundgebiet mit vorrangigem Handlungsbedarf zur Umsetzung<br />
von Naturschutzmaßnahmen" aus. Ein Großteil des Bereiches wird weiterhin<br />
als Flächen dargestellt, auf denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
umgesetzt werden sollen.<br />
Eine Aufhebung des Landschaftsschutzes, ohne die der Bebauungsplan<br />
keine Rechtskraft erlangen kann, kann aus den o.g. Gründen für die vorgelegte<br />
Planung daher nicht in Aussicht gestellt werden.<br />
Aus der Sicht meiner Abteilung Umwelt Wiesbaden bestehen gegen den<br />
Bebauungsplanentwurf keine Bedenken.<br />
Wie bereits erläutert, wurde die Möglichkeit, 2 m² große Geräte-Verschläge und<br />
Einfriedungen im Bereich der Fläche, die mit „Streuobstwiese“ bezeichnet ist, zu<br />
errichten, gestrichen.<br />
Der Anregung wird insoweit gefolgt, dass auch im Bereich der „Obstgärten“-<br />
Festsetzung die oben beschriebenen 2 m²-Hütten aus der Zulässigkeit gestrichen<br />
werden. Allerdings soll dort aus den genannten Gründen die Möglichkeit, eine<br />
Einfriedung zu errichten, erhalten bleiben.<br />
Nicht gefolgt wird der Anregung in den Bereichen, die mit „Kleingärten“ bezeichnet<br />
sind. Hier besteht bereits eine Kleingartenstruktur, die erhalten und nicht aufgegeben<br />
werden soll. Zum Schutz der kleingärtnerischen Nutzung soll hier auch eine<br />
Einfriedung bis 1,5 m Höhe, die vollflächig zu begrünen ist, erlaubt sein. Im Anschluss<br />
an das Planverfahren wird die Herausnahme dieses Teilbereiches aus<br />
dem Landschaftsschutz, wie es bereits im Westteil des Plangebietes geschehen<br />
ist, beantragt. Denkbar wäre auch eine jeweilige Ausnahmegenehmigung im Einzelfall,<br />
die dann über die untere Naturschutzbehörde zu beantragen wäre.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.