25.05.2014 Aufrufe

DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Drucksachennummer: 324/1999 4. Ergänzung (IX) Seite 3 von 4<br />

Aufgrund der Aufforderung der Stadtverordnetenversammlung die Umlegung 2006 einzuleiten<br />

aber auch wegen der Überleitungsvorschriften des § 244 BauGB, denen zufolge Bauleitplanverfahren,<br />

die nach dem 20.07.2006 abgeschlossen werden, nach neuem Recht einen<br />

zusätzlichen Umweltbericht benötigen, wird nunmehr vorgeschlagen, einen Satzungsbeschluss<br />

herbeizuführen. Für die Umlegung stellt ein rechtskräftiger Bebauungsplan auch eine<br />

größere Rechtssicherheit dar.<br />

Die Planung des Gewerbegebiets ist in enger Verknüpfung mit der Planung und dem Bau<br />

der Entlastungsstraße zu sehen, da der Knotenpunktausbau des "Köpperner Kreuzes" weit<br />

in die Friedberger Straße reicht und die Verkehrsentwicklung dort bei der Erschließungsplanung<br />

zu berücksichtigen ist. Erst mit 30.04.2004 wurde der Planfeststellungsbeschluss gefasst.<br />

Kurze Zeit später stellte die Straßenbauverwaltung des Landes aufgrund einer Verkehrsuntersuchung<br />

im Raum Karben - Wöllstadt fest, dass die der Planung des "Köpperner Kreuzes"<br />

zugrundeliegenden Verkehrsdaten nicht mehr zutreffend sind und beauftragte daher eine<br />

neue Verkehrsuntersuchung für die Ortsumgehung Köppern. Die im Juni 2005 vorliegenden<br />

Ergebnisse besagten, dass die geplante Kreuzung nicht geeignet ist, den prognostizierten<br />

Verkehr aufzunehmen. Es wurde eine Änderung der Planung vorgenommen, die der Stadt<br />

nach einiger Vorabstimmung Ende 2005 im Rahmen des Verfahrens zur Unterlassung der<br />

Planfeststellung im Januar 2006 zur Zustimmung vorgelegt und mit Datum 27.02.2006 genehmigt<br />

wurde.<br />

Nach kurzfristiger Einarbeitung einer überarbeiteten Verkehrs- und Straßenplanung wurde<br />

der Entwurf des Bebauungsplanes vom 11.04.06 bis 11.05.06 gem. § 3 (2) BauGB ausgelegt.<br />

In der Anlage sind die eingegangenen Stellungnahmen privater Personen und Träger öffentlicher<br />

Belange mit den Vorschlägen zur Behandlung dieser Stellungnahmen aufgeführt. Der<br />

Entwurf des Bebauungsplanes wurde entsprechend der Abwägung überarbeitet.<br />

Kosten:<br />

Im Rahmen des Umlegungsverfahrens soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen<br />

Erschließungsflächen kostenneutral in das Eigentum der Stadt übergehen. Des weiteren<br />

gehen die Kosten der Sicherung im Bereich des Stollens "Isidor" (geschätzt mit 360 T€) in<br />

die Einwurfs- und Zuteilungsmasse des Umlegungsverfahrens ein.<br />

Die voraussichtlichen Erschließungskosten setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Der Umbau der Friedberger Straße wurde mit insgesamt 450 T€ geschätzt. Hiervon entfallen<br />

ca. 2/3 auf erschließungsbedingte Kosten<br />

300 T€.<br />

Des weiteren gehören zu den Erschließungskosten<br />

der Neubau der Erschließungsstraßen und Wirtschaftswege<br />

820 T€,<br />

die Beleuchtung<br />

50 T€ und<br />

die Bepflanzung<br />

35 T€,<br />

insgesamt<br />

1.200 T€.<br />

Von der Stadt sind 10% der Erschließungskosten zu tragen<br />

120 T€ sowie<br />

1/3 der Umbaukosten der Friedberger Straße 150 T€,<br />

insgesamt<br />

270 T€.<br />

Die verbleibenden 1.080 T€ sind von den Grundstückseigentümer zu tragen.<br />

...

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!