DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Drucksachennummer: 324/1999 4. Ergänzung (IX) Seite 3 von 4<br />
Aufgrund der Aufforderung der Stadtverordnetenversammlung die Umlegung 2006 einzuleiten<br />
aber auch wegen der Überleitungsvorschriften des § 244 BauGB, denen zufolge Bauleitplanverfahren,<br />
die nach dem 20.07.2006 abgeschlossen werden, nach neuem Recht einen<br />
zusätzlichen Umweltbericht benötigen, wird nunmehr vorgeschlagen, einen Satzungsbeschluss<br />
herbeizuführen. Für die Umlegung stellt ein rechtskräftiger Bebauungsplan auch eine<br />
größere Rechtssicherheit dar.<br />
Die Planung des Gewerbegebiets ist in enger Verknüpfung mit der Planung und dem Bau<br />
der Entlastungsstraße zu sehen, da der Knotenpunktausbau des "Köpperner Kreuzes" weit<br />
in die Friedberger Straße reicht und die Verkehrsentwicklung dort bei der Erschließungsplanung<br />
zu berücksichtigen ist. Erst mit 30.04.2004 wurde der Planfeststellungsbeschluss gefasst.<br />
Kurze Zeit später stellte die Straßenbauverwaltung des Landes aufgrund einer Verkehrsuntersuchung<br />
im Raum Karben - Wöllstadt fest, dass die der Planung des "Köpperner Kreuzes"<br />
zugrundeliegenden Verkehrsdaten nicht mehr zutreffend sind und beauftragte daher eine<br />
neue Verkehrsuntersuchung für die Ortsumgehung Köppern. Die im Juni 2005 vorliegenden<br />
Ergebnisse besagten, dass die geplante Kreuzung nicht geeignet ist, den prognostizierten<br />
Verkehr aufzunehmen. Es wurde eine Änderung der Planung vorgenommen, die der Stadt<br />
nach einiger Vorabstimmung Ende 2005 im Rahmen des Verfahrens zur Unterlassung der<br />
Planfeststellung im Januar 2006 zur Zustimmung vorgelegt und mit Datum 27.02.2006 genehmigt<br />
wurde.<br />
Nach kurzfristiger Einarbeitung einer überarbeiteten Verkehrs- und Straßenplanung wurde<br />
der Entwurf des Bebauungsplanes vom 11.04.06 bis 11.05.06 gem. § 3 (2) BauGB ausgelegt.<br />
In der Anlage sind die eingegangenen Stellungnahmen privater Personen und Träger öffentlicher<br />
Belange mit den Vorschlägen zur Behandlung dieser Stellungnahmen aufgeführt. Der<br />
Entwurf des Bebauungsplanes wurde entsprechend der Abwägung überarbeitet.<br />
Kosten:<br />
Im Rahmen des Umlegungsverfahrens soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen<br />
Erschließungsflächen kostenneutral in das Eigentum der Stadt übergehen. Des weiteren<br />
gehen die Kosten der Sicherung im Bereich des Stollens "Isidor" (geschätzt mit 360 T€) in<br />
die Einwurfs- und Zuteilungsmasse des Umlegungsverfahrens ein.<br />
Die voraussichtlichen Erschließungskosten setzen sich wie folgt zusammen:<br />
Der Umbau der Friedberger Straße wurde mit insgesamt 450 T€ geschätzt. Hiervon entfallen<br />
ca. 2/3 auf erschließungsbedingte Kosten<br />
300 T€.<br />
Des weiteren gehören zu den Erschließungskosten<br />
der Neubau der Erschließungsstraßen und Wirtschaftswege<br />
820 T€,<br />
die Beleuchtung<br />
50 T€ und<br />
die Bepflanzung<br />
35 T€,<br />
insgesamt<br />
1.200 T€.<br />
Von der Stadt sind 10% der Erschließungskosten zu tragen<br />
120 T€ sowie<br />
1/3 der Umbaukosten der Friedberger Straße 150 T€,<br />
insgesamt<br />
270 T€.<br />
Die verbleibenden 1.080 T€ sind von den Grundstückseigentümer zu tragen.<br />
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