DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Drucksachennummer: 249/2004 2. Ergänzung (IX) Seite 2 von 4<br />
b) Gemäß § 14 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. §§ 5, 6 und 7 der Hess. Gemeindeordnung<br />
(HGO) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf<br />
folgende Satzung:<br />
S A T Z U N G<br />
über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 402 „Gewerbegebiet Industriestraße West“<br />
Zur Sicherung der Planung dürfen im gesamten Geltungsbereichs des in Aufstellung<br />
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 402 „Gewerbegebiet Industriestraße West“ entsprechend<br />
der als Anlage dieser Satzung beigefügten Geltungsbereichsabgrenzung<br />
1. Vorhaben i.S.d. § 29 BauGB nicht durchgeführt und<br />
2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und<br />
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder<br />
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.<br />
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der unter § 1<br />
beschriebenen Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung<br />
über diese Ausnahme trifft die Bauaufsichtsbehörde beim Kreisausschuss des<br />
Hochtaunuskreises im Einvernehmen mit der Stadt Friedrichsdorf.<br />
Entsprechend § 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 2 - 5 BauGB tritt diese<br />
Satzung mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Anlage Geltungsbereichsabgrenzung<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
Sachdarstellung:<br />
Mit Beschluss vom 04.11.2004 hat die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan<br />
Nr. 402 „Gewerbegebiet Seulberg I“ als Satzung beschlossen. Ziel dieses in 1997 begonnenen<br />
Bebauungsplanes war es, Einzelhandel bzw. vor allem Lebensmittel-Einzelhandel in<br />
dem angestammten Gewerbegebiet bzw. Industriegebiet zu verhindern. Diesem Ziel lagen<br />
die Erkenntnisse zugrunde, dass Lebensmittel-Einzelhandel außerhalb der Stadtzentren zu<br />
Defiziten in der Nahversorgung der Innenstadt zum einen und der Abwanderung von Geschäften,<br />
die von der Magnetwirkung eines Lebensmittel-Einzelhändlers profitieren zum anderen,<br />
führt. Als Beispiel seien hier die seinerzeit beklagten Umsatzeinbußen der Friedrichsdorfer<br />
Einzelhändler genannt, als der Lebensmittel-Discounter Aldi sich aus der Innenstadt<br />
Friedrichsdorfs zurückzog.<br />
Dieser Bebauungsplan wurde von der Fa. Erwin Eich Verwaltungs GmbH & Co. Marketing<br />
KG mit Normenkontrollantrag vom 15.12.2004 an den Verwaltungsgerichtshof Kassel angefochten.<br />
Dieser Normenkontrollklage wurde mit Urteil vom 28.03.2006 stattgegeben und der<br />
Bebauungsplan Nr. 402 für unwirksam erklärt.<br />
...