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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Anlage 1 zu DS-Nr. 86/2006 - Seite 11 von 12 -<br />

Bebauungsplan Nr. 221 „Kleingartengebiet in der Eichwiese“<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

50 Stadtwerke Friedrichsdorf vom 13.04.2006<br />

Hinweise und Anregungen gibt es zum o. g. Bebauungsplan von Seiten<br />

der Stadtwerke nicht.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

51 Planungsverband Ballungsraum Frankfurt Rhein/Main vom<br />

18.05.2006<br />

zu der vorgelegten Planung werden seitens des Planungsverbandes Ballungsraum<br />

Frankfurt/Rhein-Main keine Bedenken erhoben.<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan des Umlandverbandes ist der Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanentwurfs als „Fläche für die Landwirtschaft<br />

Acker, Wiese, Weide, Ödland“ dargestellt.<br />

Im Landschaftsplan des Umlandverbandes (2000) ist der gesamte Bereich<br />

als „Biotopverbundgebiet mit vorrangigem Handlungsbedarf zur Umsetzung<br />

von Naturschutzmaßnahmen“ und als „Gebiete, bei denen besondere<br />

Formen der Pflege oder der Bewirtschaftung sicherzustellen sind“ - im<br />

westlichen Teil „Ökologisch bedeutsames Grünland“, im östlichen „Streuobst“<br />

- dargestellt. Ein Großteil der Flächen ist außerdem als „Fläche für<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Vorschläge des Planungsträgers und<br />

Übernahme aus Planentwürfen“ dargestellt. Bei ca. 80 % der Flächen handelt<br />

es sich um gemäß § 15d HENatG geschützte Lebensräume und Landschaftsbestandteil.<br />

Bis auf den westlichen Ortsrandbereich und den südlichen<br />

Teil liegt das Planungsgebiet im Landschaftsschutzgebiet Osttaunus.<br />

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf sieht im westlichen und südlichen<br />

Teilbereich auf ca. 4 ha die Zweckbestimmung „Kleingärten“ mit der Zulässigkeit<br />

von Gartenhütten mit Freisitz (max. Grundfläche 12 m²) vor. Eine<br />

Festsetzung als „Grünfläche“ ist nicht vorgesehen. Da gemäß textlichen<br />

Festsetzungen primär eine gärtnerische Nutzung und eine Sicherung des<br />

Obstbaumbestandes vorgesehen ist, wird davon ausgegangen, dass diese<br />

als aus der FNP-Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ entwickelt angesehen<br />

werden können.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.

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