DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anlage 1 zu DS-Nr. 86/2006 - Seite 11 von 12 -<br />
Bebauungsplan Nr. 221 „Kleingartengebiet in der Eichwiese“<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
50 Stadtwerke Friedrichsdorf vom 13.04.2006<br />
Hinweise und Anregungen gibt es zum o. g. Bebauungsplan von Seiten<br />
der Stadtwerke nicht.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
51 Planungsverband Ballungsraum Frankfurt Rhein/Main vom<br />
18.05.2006<br />
zu der vorgelegten Planung werden seitens des Planungsverbandes Ballungsraum<br />
Frankfurt/Rhein-Main keine Bedenken erhoben.<br />
Im wirksamen Flächennutzungsplan des Umlandverbandes ist der Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanentwurfs als „Fläche für die Landwirtschaft<br />
Acker, Wiese, Weide, Ödland“ dargestellt.<br />
Im Landschaftsplan des Umlandverbandes (2000) ist der gesamte Bereich<br />
als „Biotopverbundgebiet mit vorrangigem Handlungsbedarf zur Umsetzung<br />
von Naturschutzmaßnahmen“ und als „Gebiete, bei denen besondere<br />
Formen der Pflege oder der Bewirtschaftung sicherzustellen sind“ - im<br />
westlichen Teil „Ökologisch bedeutsames Grünland“, im östlichen „Streuobst“<br />
- dargestellt. Ein Großteil der Flächen ist außerdem als „Fläche für<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Vorschläge des Planungsträgers und<br />
Übernahme aus Planentwürfen“ dargestellt. Bei ca. 80 % der Flächen handelt<br />
es sich um gemäß § 15d HENatG geschützte Lebensräume und Landschaftsbestandteil.<br />
Bis auf den westlichen Ortsrandbereich und den südlichen<br />
Teil liegt das Planungsgebiet im Landschaftsschutzgebiet Osttaunus.<br />
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf sieht im westlichen und südlichen<br />
Teilbereich auf ca. 4 ha die Zweckbestimmung „Kleingärten“ mit der Zulässigkeit<br />
von Gartenhütten mit Freisitz (max. Grundfläche 12 m²) vor. Eine<br />
Festsetzung als „Grünfläche“ ist nicht vorgesehen. Da gemäß textlichen<br />
Festsetzungen primär eine gärtnerische Nutzung und eine Sicherung des<br />
Obstbaumbestandes vorgesehen ist, wird davon ausgegangen, dass diese<br />
als aus der FNP-Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ entwickelt angesehen<br />
werden können.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.