DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 14 von 23 -<br />
Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />
Mit dem Gewerbegebiet gehen wertvolle landwirtschaftliche Flächen verloren.<br />
Dies hat Auswirkungen auf einzelne landwirtschaftliche Betriebe und deren<br />
Erwerbsstruktur Es wird angeregt, die Flächenverfügbarkeit nicht nur mit<br />
den Eigentümern der Grundstücke, sondern auch mit den „Besitzern" d.h.<br />
Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen auf Pachtbasis abzustimmen.<br />
Nur so können, einzelbetriebliche Dispositionen rechtzeitig getroffen und<br />
wirtschaftlichen Nachteilen begegnet werden.<br />
Im Weiteren ist auf die verkehrlichen Auswirkungen hinzuweisen.<br />
Am süd-westlichen Rand des Gewerbegebietes befindet sich außerhalb des<br />
Geltungsbereiches des Planwerkes eine landwirtschaftliche Halle. Diese<br />
muss nach dem Verlust von Teilen des vorhandenen Feldwegenetzes<br />
über das Gewerbegebiet verkehrlich angebunden werden. Hierzu ist zwar<br />
eine Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Wirtschaftsweg<br />
Mitbenutzung als Geh- und Radweg festgesetzt. Dieses Wegestück<br />
ist aber nur im Zusammenhang mit den allgemeinen Straßenverkehrsflächen<br />
von der Ortslage Köppern aus funktionsfähig.<br />
Irn Gewerbegebiet sind Park-/Haltezonen für den Schwerlastverkehr vorgesehen.<br />
Dies darf nicht die Durchlässigkeit des landwirtschaftlichen<br />
Verkehres mit Fahrzeugen in der Dimension eines Schwerlasters behindern.<br />
Diese Erschließungsmöglichkeit wurde u.a. auch beim Ausbau des Köpperner<br />
Kreuzes, bzw. der Zustimmung zur Befreiung der Planfeststellung<br />
für diese Straßenbauvorhaben von hier unterstellt.<br />
Im Weiteren ist der am östlichen Rand des Geltungsbereiches vorhandene<br />
Feldweg Flurstück Nr. 255/3, lediglich als Geh-/u. Radweg festgesetzt.<br />
Der Anschluß an die L 3204 entfällt durch Überplanung mit gewerblicher<br />
Baufläche. Hierzu ist ebenfalls das Verfahren zur Befreiung der Planfeststellung<br />
zum Ausbau des Köpperner Kreuzes zu erwähnen. Zunächst<br />
wurden aus agrarstruktureller Sicht Bedenken erhoben. Das ASV Frank-<br />
Im Entwurf des Bebauungsplanes wurde zunächst auf die Erschließung<br />
der landwirtschaftlichen Halle am Süden des Plangebietes eingegangen<br />
und ein Wirtschaftsweg ausgewiesen, der eine Mitbenutzung als Geh- und<br />
Radweg erlaubt.<br />
Da der Weg in der NO-SW-Achse Zufahrtsfunktionen für ein Wohnhaus hat<br />
und der Weg an der östlichen Gemarkungs- und Geltungsbereichsgrenze<br />
auch als forstwirtschaftlicher Weg dient, sollten alle geplanten Wege gleichermaßen<br />
als Wirtschaftswege ausgewiesen werden.<br />
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Der Empfehlung wird gefolgt. Die als Geh- und Radwege ausgewiesenen<br />
Flächen werden einheitlich als Wirtschaftwege ausgewiesen, auf denen<br />
eine Mitbenutzung als Geh- und Radweg zulässig ist.