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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 14 von 23 -<br />

Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />

Mit dem Gewerbegebiet gehen wertvolle landwirtschaftliche Flächen verloren.<br />

Dies hat Auswirkungen auf einzelne landwirtschaftliche Betriebe und deren<br />

Erwerbsstruktur Es wird angeregt, die Flächenverfügbarkeit nicht nur mit<br />

den Eigentümern der Grundstücke, sondern auch mit den „Besitzern" d.h.<br />

Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen auf Pachtbasis abzustimmen.<br />

Nur so können, einzelbetriebliche Dispositionen rechtzeitig getroffen und<br />

wirtschaftlichen Nachteilen begegnet werden.<br />

Im Weiteren ist auf die verkehrlichen Auswirkungen hinzuweisen.<br />

Am süd-westlichen Rand des Gewerbegebietes befindet sich außerhalb des<br />

Geltungsbereiches des Planwerkes eine landwirtschaftliche Halle. Diese<br />

muss nach dem Verlust von Teilen des vorhandenen Feldwegenetzes<br />

über das Gewerbegebiet verkehrlich angebunden werden. Hierzu ist zwar<br />

eine Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Wirtschaftsweg<br />

Mitbenutzung als Geh- und Radweg festgesetzt. Dieses Wegestück<br />

ist aber nur im Zusammenhang mit den allgemeinen Straßenverkehrsflächen<br />

von der Ortslage Köppern aus funktionsfähig.<br />

Irn Gewerbegebiet sind Park-/Haltezonen für den Schwerlastverkehr vorgesehen.<br />

Dies darf nicht die Durchlässigkeit des landwirtschaftlichen<br />

Verkehres mit Fahrzeugen in der Dimension eines Schwerlasters behindern.<br />

Diese Erschließungsmöglichkeit wurde u.a. auch beim Ausbau des Köpperner<br />

Kreuzes, bzw. der Zustimmung zur Befreiung der Planfeststellung<br />

für diese Straßenbauvorhaben von hier unterstellt.<br />

Im Weiteren ist der am östlichen Rand des Geltungsbereiches vorhandene<br />

Feldweg Flurstück Nr. 255/3, lediglich als Geh-/u. Radweg festgesetzt.<br />

Der Anschluß an die L 3204 entfällt durch Überplanung mit gewerblicher<br />

Baufläche. Hierzu ist ebenfalls das Verfahren zur Befreiung der Planfeststellung<br />

zum Ausbau des Köpperner Kreuzes zu erwähnen. Zunächst<br />

wurden aus agrarstruktureller Sicht Bedenken erhoben. Das ASV Frank-<br />

Im Entwurf des Bebauungsplanes wurde zunächst auf die Erschließung<br />

der landwirtschaftlichen Halle am Süden des Plangebietes eingegangen<br />

und ein Wirtschaftsweg ausgewiesen, der eine Mitbenutzung als Geh- und<br />

Radweg erlaubt.<br />

Da der Weg in der NO-SW-Achse Zufahrtsfunktionen für ein Wohnhaus hat<br />

und der Weg an der östlichen Gemarkungs- und Geltungsbereichsgrenze<br />

auch als forstwirtschaftlicher Weg dient, sollten alle geplanten Wege gleichermaßen<br />

als Wirtschaftswege ausgewiesen werden.<br />

----------------<br />

Der Empfehlung wird gefolgt. Die als Geh- und Radwege ausgewiesenen<br />

Flächen werden einheitlich als Wirtschaftwege ausgewiesen, auf denen<br />

eine Mitbenutzung als Geh- und Radweg zulässig ist.

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