DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 8 von 23 -<br />
Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />
Verweis auf frühere Stellungnahme<br />
3b Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt vom<br />
25.01.2002<br />
(Aussagen zu der abweichenden Vorentwurfsplanung sind hier<br />
nicht wiedergegeben)<br />
Weiter wäre nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluss die abschließende<br />
Zustimmung der Stadt Friedrichsdorf zur Abstufung<br />
der L 3057 im Streckenabschnitt zwischen den NK 5717 054 und<br />
028, sowie der L 3415 zwischen NK 5717 024 bis zur geplanten<br />
Ortsumfahrung Friedrichsdorf zur Gemeindestraße, und damit die<br />
Übernahme der Straßenbaulast durch die Stadt Friedrichsdorf an<br />
den betreffenden Streckenabschnitten, erforderlich. Dies wäre durch<br />
Vorlage eines entsprechend lautenden Magistratsbeschlusses bei<br />
meinem Amt dem eigentlichen Abstufungsverfahren vorzuziehen.<br />
Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />
dass die nach dem Bau der Ortsumgehung Friedrichsdorf<br />
notwendigen Klassifizierungen des Straßennetzes (Aufstufungen,<br />
Abstufungen) im übrigen nicht feststehen.<br />
Bis zur tatsächlichen Abstufung der L 3057 im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplans sind alle Veränderungen, i. B. die Einrichtung<br />
der Gebietsanbindung sowie die Straßenraumgestaltung der L 3057<br />
von hier zu genehmigen und zur Ausführung frei zu geben.<br />
Darüber hinaus ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung<br />
zwischen der Stadt Friedrichsdorf und dem durch mein Amt vertretenen<br />
Baulastträger der L 3057 erforderlich, in der auch die Zeiträume<br />
der Realisierung einzelner städtebaulicher Maßnahmen im<br />
Bereich der L 3057 bezüglich des Baufortschritts der Ortsumfahrung<br />
festzulegen sind.<br />
Die Stadt Friedrichsdorf hat bereits im September 1996 der Endstufe des Umstufungskonzepts<br />
des ASV-Frankfurt vom 19.07.1996 durch Beschluß und<br />
Mitteilung zugestimmt. Eine Übernahme der Baulast vor Abstufung zur Gemeindestraße<br />
erscheint aus heutiger Sicht kaum noch sinnvoll, da die Umstufung<br />
in 2007 möglich erscheint. Vor diesem Zeitpunkt wird nicht mit dem Abschluß<br />
der Umlegung oder auch Teilumlegungen sowie Beginn des Umbaus<br />
Friedberger Straße gerechnet.<br />
Sollten dennoch Baumaßnahmen vor der Umstufung erforderlich sein, kann<br />
eine Verwaltungsvereinbarung getroffen werden.<br />
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Die Stadt Friedrichsdorf nimmt die Verfahrenshinweise zur Kenntnis. Weitere<br />
Beschlüsse zur Baulastträgerschaft oder einer Verwaltungsvereinbarung werden<br />
zu gegebener Zeit gefaßt.