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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 8 von 23 -<br />

Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />

Verweis auf frühere Stellungnahme<br />

3b Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt vom<br />

25.01.2002<br />

(Aussagen zu der abweichenden Vorentwurfsplanung sind hier<br />

nicht wiedergegeben)<br />

Weiter wäre nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluss die abschließende<br />

Zustimmung der Stadt Friedrichsdorf zur Abstufung<br />

der L 3057 im Streckenabschnitt zwischen den NK 5717 054 und<br />

028, sowie der L 3415 zwischen NK 5717 024 bis zur geplanten<br />

Ortsumfahrung Friedrichsdorf zur Gemeindestraße, und damit die<br />

Übernahme der Straßenbaulast durch die Stadt Friedrichsdorf an<br />

den betreffenden Streckenabschnitten, erforderlich. Dies wäre durch<br />

Vorlage eines entsprechend lautenden Magistratsbeschlusses bei<br />

meinem Amt dem eigentlichen Abstufungsverfahren vorzuziehen.<br />

Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />

dass die nach dem Bau der Ortsumgehung Friedrichsdorf<br />

notwendigen Klassifizierungen des Straßennetzes (Aufstufungen,<br />

Abstufungen) im übrigen nicht feststehen.<br />

Bis zur tatsächlichen Abstufung der L 3057 im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans sind alle Veränderungen, i. B. die Einrichtung<br />

der Gebietsanbindung sowie die Straßenraumgestaltung der L 3057<br />

von hier zu genehmigen und zur Ausführung frei zu geben.<br />

Darüber hinaus ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung<br />

zwischen der Stadt Friedrichsdorf und dem durch mein Amt vertretenen<br />

Baulastträger der L 3057 erforderlich, in der auch die Zeiträume<br />

der Realisierung einzelner städtebaulicher Maßnahmen im<br />

Bereich der L 3057 bezüglich des Baufortschritts der Ortsumfahrung<br />

festzulegen sind.<br />

Die Stadt Friedrichsdorf hat bereits im September 1996 der Endstufe des Umstufungskonzepts<br />

des ASV-Frankfurt vom 19.07.1996 durch Beschluß und<br />

Mitteilung zugestimmt. Eine Übernahme der Baulast vor Abstufung zur Gemeindestraße<br />

erscheint aus heutiger Sicht kaum noch sinnvoll, da die Umstufung<br />

in 2007 möglich erscheint. Vor diesem Zeitpunkt wird nicht mit dem Abschluß<br />

der Umlegung oder auch Teilumlegungen sowie Beginn des Umbaus<br />

Friedberger Straße gerechnet.<br />

Sollten dennoch Baumaßnahmen vor der Umstufung erforderlich sein, kann<br />

eine Verwaltungsvereinbarung getroffen werden.<br />

-----------------<br />

Die Stadt Friedrichsdorf nimmt die Verfahrenshinweise zur Kenntnis. Weitere<br />

Beschlüsse zur Baulastträgerschaft oder einer Verwaltungsvereinbarung werden<br />

zu gegebener Zeit gefaßt.

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