DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 9 von 23 -<br />
Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />
6 BUND Landesverband Hessen e.V. vom 09.05.2006<br />
wir danken für die Zusendung der Planungsunterlagen. Aus naturschutzfachlichen<br />
Gründen sind keine Einwände vorzubringen.<br />
Schmerzlich ist dennoch der Verlust weiterer offener, unbebauter Landschaft<br />
in unserer so dicht besiedelten Region. Im Hochtaunuskreis gibt es<br />
reichlich Flächen bereits ausgewiesener Gewerbegebiete, die noch nicht<br />
in Anspruch genommen worden sind, so auch in Friedrichsdorf (u.a. das<br />
Gelände des ehemaligen Baumarktes Eich und der Firma Milupa). Deshalb<br />
bitten wir, erst nach Ausschöpfung aller bereits existierenden Bebauungsmöglichkeiten<br />
eine Erschließung des geplanten Gewerbegebietes<br />
„Köppern Nordost" vorzunehmen.<br />
Im Hinblick auf die in Zukunft zu erwartenden Engpässe der Energieversorgung,<br />
sind Möglichkeiten zu Errichtung von Solaranlagen im Bebauungsplan<br />
aufzunehmen.<br />
Die Stadt Friedrichsdorf bemüht sich ständig darum, aktives Gewerbe auf<br />
entsprechend ausgewiesenen Flächen anzusiedeln. Insgesamt ist im Verhältnis<br />
zu den Wohnbauflächen der Umfang der gewerblichen Bauflächen<br />
ausgewogen, bzw. für die Ansiedlung flächenextensiven Gewerbes zu gering.<br />
Im gesamten Geltungsbereich ist die Möglichkeit zur Errichtung von Solaranlagen<br />
gegeben.<br />
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
12 Deutsche Telekom AG vom 09.05.2006<br />
zur telekommunikationstechnischen Versorgung des Planbereichs ist die<br />
Verlegung neuer Telekommunikationsanlagen erforderlich.<br />
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die<br />
Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen<br />
Leitungsträger ist es notwendig, dass Sie uns den Beginn und Ablauf der<br />
Erschließungsmaßnahmen so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor<br />
Baubeginn, schriftlich bekannt geben.<br />
Wir möchten Sie bereits jetzt in der Planungsphase bitten, dies zu berücksichtigen<br />
und entsprechende Bauzeitenfenster einzukalkulieren, damit die<br />
erforderlichen Arbeiten von T- Com bzw. durch T-Com beauftragte Unternehmen<br />
ausgeführt werden können.<br />
Gem. textlicher Festsetzung C sind oberirdische Leitungen innerhalb des<br />
Plangebietes nicht zulässig.<br />
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.