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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 9 von 23 -<br />

Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />

6 BUND Landesverband Hessen e.V. vom 09.05.2006<br />

wir danken für die Zusendung der Planungsunterlagen. Aus naturschutzfachlichen<br />

Gründen sind keine Einwände vorzubringen.<br />

Schmerzlich ist dennoch der Verlust weiterer offener, unbebauter Landschaft<br />

in unserer so dicht besiedelten Region. Im Hochtaunuskreis gibt es<br />

reichlich Flächen bereits ausgewiesener Gewerbegebiete, die noch nicht<br />

in Anspruch genommen worden sind, so auch in Friedrichsdorf (u.a. das<br />

Gelände des ehemaligen Baumarktes Eich und der Firma Milupa). Deshalb<br />

bitten wir, erst nach Ausschöpfung aller bereits existierenden Bebauungsmöglichkeiten<br />

eine Erschließung des geplanten Gewerbegebietes<br />

„Köppern Nordost" vorzunehmen.<br />

Im Hinblick auf die in Zukunft zu erwartenden Engpässe der Energieversorgung,<br />

sind Möglichkeiten zu Errichtung von Solaranlagen im Bebauungsplan<br />

aufzunehmen.<br />

Die Stadt Friedrichsdorf bemüht sich ständig darum, aktives Gewerbe auf<br />

entsprechend ausgewiesenen Flächen anzusiedeln. Insgesamt ist im Verhältnis<br />

zu den Wohnbauflächen der Umfang der gewerblichen Bauflächen<br />

ausgewogen, bzw. für die Ansiedlung flächenextensiven Gewerbes zu gering.<br />

Im gesamten Geltungsbereich ist die Möglichkeit zur Errichtung von Solaranlagen<br />

gegeben.<br />

--------------<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

12 Deutsche Telekom AG vom 09.05.2006<br />

zur telekommunikationstechnischen Versorgung des Planbereichs ist die<br />

Verlegung neuer Telekommunikationsanlagen erforderlich.<br />

Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die<br />

Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen<br />

Leitungsträger ist es notwendig, dass Sie uns den Beginn und Ablauf der<br />

Erschließungsmaßnahmen so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor<br />

Baubeginn, schriftlich bekannt geben.<br />

Wir möchten Sie bereits jetzt in der Planungsphase bitten, dies zu berücksichtigen<br />

und entsprechende Bauzeitenfenster einzukalkulieren, damit die<br />

erforderlichen Arbeiten von T- Com bzw. durch T-Com beauftragte Unternehmen<br />

ausgeführt werden können.<br />

Gem. textlicher Festsetzung C sind oberirdische Leitungen innerhalb des<br />

Plangebietes nicht zulässig.<br />

------------<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

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