DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Drucksachennummer: 14/2006 (VIII) Seite 6 von 7<br />
1.9150.860000.3 Zuführung an den Vermögenshaushalt 35.245,11 Euro<br />
Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben<br />
nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Der Haushaltsplan sah<br />
keine Zuführung an den Vermögenshaushalt vor. Nach vorläufigem Abschluss des Haushaltsjahres<br />
2005 ergab sich nunmehr ein kleiner Überschuss, der den Vermögenshaushalt<br />
zuzuführen ist.<br />
1.9150.860400.9 Zuführung Sonderrücklage Entlastungsstraße 31.618,92 Euro<br />
Die in der Sonderrücklage frei verfügbaren Mittel wurde im laufe des Jahres verzinslich angelegt.<br />
Dadurch konnten nochmals Zinsmehreinnahmen von rd. 32.000,00 Euro erzielt werden.<br />
Diese Mehreinnahmen werden entsprechend vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt<br />
in die Rücklage Entlastungsstraße überführt.<br />
2.9100.910000.0.001 Zuführung an Allgemeine Rücklage 29.211,93 Euro<br />
Nach Bildung der gesamten Haushaltsausgabe und Haushaltseinnahmereste ergab sich im<br />
Vermögenshaushalt ein kleiner Überschuss von rd. 29.200,00 Euro. Dieser Überschuss ist<br />
gemäß § 22 Abs. 2 GemHVO der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.<br />
2.9100.910100.7.001 Zuführung Sonderrücklagen Entlastungsstraße<br />
Friedrichsdorf<br />
866.582,49 Euro<br />
Vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt wurden im Laufe des Jahres 2005 als<br />
Tilgungen für den ersten Bauabschnitt der Entlastungsstraße Friedrichsdorf zwei Raten in<br />
Höhe von 227.000,00 Euro und 607.963,57 Euro an die Stadt überwiesen. Bei der ersten<br />
Rate in Höhe von 227.000,00 Euro handelt es sich um den ersten Abschlag für die insgesamt<br />
in 15 Raten zurückzuzahlende Vorausleistung der Stadt. Bei dem Betrag von<br />
607.963,57 Euro steht eine Klärung mit dem HSV noch aus. Vermutlicherweise handelt es<br />
sich hierbei um einen Anteil für die Grundstückskosten.<br />
2.9100.911400.1.001 Zuführung Rücklage Ablösebeträge Stellplätze 101.600,00 Euro<br />
Es handelt sich hierbei um die Stellplatzablöse für acht Stellplätze in der Wilhelmstraße 18-<br />
22. Da im Haushaltsjahr 2005 eine satzungsgemäße Verwendung dieser Mittel nicht stattfand,<br />
sind diese der Sonderrücklage Ablösebeträge Stellplätze in voller Höhe zuzuführen.<br />
2.9150.901100.4.001 Zuführung an den Verwaltungshaushalt<br />
Gebührenausgleichsrücklage UA 7000<br />
64.579,12 Euro<br />
Durch Mindereinnahmen von rd. 187.000,00 Euro bei den Kanalnutzungsgebühren ergab<br />
sich, dass der gesamte Abschnitt 7000 „Stadtentwässerung“ defizitär war. Nach Saldierung<br />
mit Verbesserungen auf der Ausgabeseite ergab sich noch ein Minus von rd. 64.600,00 Euro.<br />
Dieses Minus wurde durch eine Entnahme aus der noch vorhandenen Rücklage Stadtentwässerung<br />
ausgeglichen. In der Rücklage sind zum 31.12.2005 jedoch immer noch rd.<br />
134.000,00 Euro für Belastungen zukünftiger Haushaltsjahre vorhanden.<br />
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