DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Anlage zur Vorlage 282/2005 1. Ergänzung - Seite 4 von 4 -<br />
Ziffer 7.9.8.2 Seite 193 Bestandsabgleiche im Bereich Kita- und<br />
Hortgebührenerhebung<br />
(Einrichtung/Easy.Kid/KIV)<br />
Auch von Seiten des Fachamtes wird ein regelmäßiger Bestandsabgleich zwischen den Einrichtungen<br />
und dem Programm Easy.Kid für notwendig erachtet. Dieser intensive Bestandsabgleich<br />
soll daher mindestens 2x jährlich erfolgen. Es wird festgestellt, dass Gebührenverluste<br />
von Seiten des Fachamtes keineswegs billigend in Kauf genommen werden. Die verfügbaren<br />
Bestandslisten von Easy.Kid und KIV werden selbstverständlich abgeglichen. Es<br />
wird vorgeschlagen jedoch die Termine 01.11. und 01.03. eines Jahres hierfür anzusetzen.<br />
Die Anregung des Rechnungsprüfungsamtes wird insofern beachtet und auch entsprechend<br />
umgesetzt.<br />
Zu der Feststellung, dass von den Einrichtungen auch Kinder nachgetragen werden, die im<br />
Abrechnungsprogramm Easy.Kid nicht vorhanden waren ist anzumerken, dass es sich hier<br />
um zeitliche Überschneidungen zwischen Aufnahmedatum und Ausdrucksdatum der Essenslisten<br />
handelt. Die Anmeldungen lagen zwar vor und waren auch im Programm eingegeben,<br />
jedoch zum Zeitpunkt des Ausdrucks der Essenslisten noch nicht enthalten.<br />
Beispiel: Ein Kind wird zum 01.10. angemeldet, die Essenslisten müssen in der Regel in der<br />
letzten Woche eines Monats (also Ende September) in der Einrichtung vorliegen und das<br />
neu angemeldete Kind erscheint daher noch nicht in dieser Liste. Es wurde daher manuell<br />
durch die Leitung nachgetragen. Eigentlich wäre dieses nicht erforderlich, aber zur Sicherheit<br />
und zusätzlicher Kontrolle angebracht. Außerdem ist über den 2x jährlichen Abgleich mit<br />
dem KIV gewährleistet, dass alle Anmeldungen erfasst sind.<br />
Ziffer 7.9.8.4 Seite 195 Bescheidverfahren im Bereich Kita- und<br />
Hortgebührenerhebung<br />
Wie bereits zu vorhergehenden Anmerkungen erwähnt, wird schon länger eine Bescheidkopie<br />
erstellt und an die Anmeldung geheftet. Dadurch das Bescheiderstellungsdatum festgehalten<br />
und somit die Beweisführung gesichert.<br />
Ziffer 7.10.3 Seite 196 „Ökumenische Diakoniestation“<br />
und Ziffer 7.10.5<br />
(Prüfbescheide)<br />
Die Verwaltung hat diesbezüglich bereits in den vergangenen Jahren immer wieder die frühzeitige<br />
Vorlage der Prüfbescheide des Rechnungsprüfungsamtes der EKHN angemahnt.<br />
Von Seiten des evangelischen Regionalverbandes Oberursel (früher evangelisches Rentamt)<br />
wurde telefonisch mitgeteilt, dass auch von dort kaum Einfluß auf das EKHN genommen<br />
werden kann. Die Stadt Friedrichsdorf wird sich nochmals schriftlich an das Rechnungsprüfungsamt<br />
der EKHN wenden, mit der Bitte, eine zeitnahe Prüfung der „Ökumenischen<br />
Diakoniestation“ sicherzustellen.