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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Anlage 1 zu DS-Nr. 86/2006 - Seite 8 von 12 -<br />

Bebauungsplan Nr. 221 „Kleingartengebiet in der Eichwiese“<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

In vorliegendem Falle beinhalten die Festsetzungen aber Bewirtschaftungsregelungen,<br />

für die es nach hiesiger Auffassung keine städtebaulichen<br />

Gründe gibt, z.B. Mahd, Wahl der Obstarten etc. Landwirtschaftliche<br />

Flächen müssen gemäß der Legaldefinition Landwirtschaft im Sinne des §<br />

201 BauGB zu bewirtschaften sein. D. h. nach guter fachlicher Praxis im<br />

Rahmen ordnungsgemäßer Landwirtschaft.<br />

Wenn wie hier Naturschutzgründe maßgebend für die Flächennutzung<br />

sind, sollte eine Festsetzung der Flächen nach § 9 (1) 20 BauGB -Fläche<br />

oder Maßnahme zum Schutz zur<br />

Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft- getroffen werden.<br />

Es wird angeregt das Planwerk entsprechend zu qualifizieren, bzw. bei<br />

Festsetzung nach § 9 (1) 18 a BauGB, den Planungswillen auf städtebauliche<br />

Gründe zu reduzieren.<br />

29 Kreisbauernverband Hochtaunus e.V. vom 10.04.2006<br />

nach Durchsicht der uns überlassenen Unterlagen teilen wir Ihnen mit,<br />

dass aus berufsstädischer Sicht keine Bedenken gegen die Planungen bestehen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

36 Magistrat der Stadt Rosbach v.d.H. vom 11.05.2006<br />

zu o.g. Bebauungsplanentwurfwerden unsererseits weder Anregungen<br />

noch Bedenken vorgebracht<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

38 Süwag vom 21.04.2006<br />

wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 07.04.2006 und die übermittelten<br />

Planunterlagen und nehmen zu dem betreffenden Bebauungsplan wie folgt<br />

Stellung:<br />

Gegen Ihre Projektierung haben wir weder Anregungen noch Einwände<br />

vorzubringen. Für eventuell noch anstehende Fragen stehen wir Ihnen je-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.

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