DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Anlage 1 zu DS-Nr. 86/2006 - Seite 8 von 12 -<br />
Bebauungsplan Nr. 221 „Kleingartengebiet in der Eichwiese“<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />
In vorliegendem Falle beinhalten die Festsetzungen aber Bewirtschaftungsregelungen,<br />
für die es nach hiesiger Auffassung keine städtebaulichen<br />
Gründe gibt, z.B. Mahd, Wahl der Obstarten etc. Landwirtschaftliche<br />
Flächen müssen gemäß der Legaldefinition Landwirtschaft im Sinne des §<br />
201 BauGB zu bewirtschaften sein. D. h. nach guter fachlicher Praxis im<br />
Rahmen ordnungsgemäßer Landwirtschaft.<br />
Wenn wie hier Naturschutzgründe maßgebend für die Flächennutzung<br />
sind, sollte eine Festsetzung der Flächen nach § 9 (1) 20 BauGB -Fläche<br />
oder Maßnahme zum Schutz zur<br />
Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft- getroffen werden.<br />
Es wird angeregt das Planwerk entsprechend zu qualifizieren, bzw. bei<br />
Festsetzung nach § 9 (1) 18 a BauGB, den Planungswillen auf städtebauliche<br />
Gründe zu reduzieren.<br />
29 Kreisbauernverband Hochtaunus e.V. vom 10.04.2006<br />
nach Durchsicht der uns überlassenen Unterlagen teilen wir Ihnen mit,<br />
dass aus berufsstädischer Sicht keine Bedenken gegen die Planungen bestehen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
36 Magistrat der Stadt Rosbach v.d.H. vom 11.05.2006<br />
zu o.g. Bebauungsplanentwurfwerden unsererseits weder Anregungen<br />
noch Bedenken vorgebracht<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
38 Süwag vom 21.04.2006<br />
wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 07.04.2006 und die übermittelten<br />
Planunterlagen und nehmen zu dem betreffenden Bebauungsplan wie folgt<br />
Stellung:<br />
Gegen Ihre Projektierung haben wir weder Anregungen noch Einwände<br />
vorzubringen. Für eventuell noch anstehende Fragen stehen wir Ihnen je-<br />
Wird zur Kenntnis genommen.